Nötigung durch Einparken - Wie kann man dagegen vorgehen?

10 Antworten

Ob er eine Anzeige wegen Nötigung bekommt, liegt ganz bei dir. wenn du ihn nicht wegen Nötigung anzeigst, passiert logischerweise nichts.

Was muß also passieren

Simpel: Du musst Anzeige erstatten. Nötigung ist kein Offizialdelikt

polizei anrufen, den falschparker abschleppen lassen und wegfahren. fertsch. die strafe ist für den falschparker das ticket, die kosten für das abschleppen etc.

Bitterkraut  03.09.2015, 14:12

Nötigung ist eine Staftat und nicht mit eiem Knöllchen erledigt.

Franz577 
Beitragsersteller
 03.09.2015, 14:20
@Bitterkraut

Ja, nur wie kann man eben erreichen, daß jemand für diese Straftat (in Form des Einparkens) zur Rechenschaft gezogen wird?

Franz577 
Beitragsersteller
 03.09.2015, 14:11

Und dann bekommt der Fahrer des abgeschleppten Autos einen Anzeige wegen Nötigung?

Abschleppen lassen und keine Angst vor den Kosten haben. Bist du schon mal abgeschleppt worden? Das Abschleppunternehmen gibt das Fahrzeug nur gegen bezahlte Rechnung raus. Oder mit einem deutlichen Hinweis darauf, daß es noch teurer wird, wenn man nicht sofort bezahlt. Das braucht schon Nerven. Die meisten Leute sind froh, wenn sie ihr Auto wieder sehen und mitnehem dürfen.

Meist sind es dann die armen Autofahrer die in fremden Einfahrten oder auf Privat Parkplätzen hinparken und andere bei der Ein oder Ausfahrt hindern und sich dann aufregen wenn jemand ihn dann hindert, damit er einige Zeit hat darüber nachzudenken was er falsch macht.

Franz577 
Beitragsersteller
 03.09.2015, 14:18

Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, daß Falschparken (in welcher Form auch immer) eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Und für die soll der Falschparker auch in Form einer Geldstrafe oder ggf. auch in Form der Abschleppkosten zur Rechenschaft gezogen werden.

Aber es ist nunmal nicht erlaubt, das Gesetz in die eigene Hand zu nehmen und jemanden "zur Strafe" einzuparken (egal für wie lange). Das ist Nötigung, Punkt!

Drizzt1977  03.09.2015, 15:18
@Franz577

Was aber vor Gericht fast nie zu beweisen ist. Auch Punkt. Es sei denn, der Zuparkende ist so kurzsichtig und bestätigt das. Dann kann man drüber reden.

Franz577 
Beitragsersteller
 04.09.2015, 07:18
@Drizzt1977

Ok, jetzt kommen wir der Sache schon näher. Was kann mal also tun, damit der Zuparkende auch wirklich bestraft wird? Mehr als Beweisfotos machen sowie die Polizei zu rufen und Anzeige zu erstatten geht ja nicht.

Einen Abschlepper zu rufen halte ich für riskant, denn der Zuparkende könnte ja inzwischen wegfahren und wer bezahlt dann die Anfahrt des Abschleppers?

Offensichtlich wird die Nötigung hier von allen einmütig als gottgegeben angenomen:

...rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel ..

heißt es im Gesetz. Wo siehst Du denn hier Gewalt oder Drohung?

Tatsächlich ist das Zuparken allenfalls eine verbotene Eigenmacht (§852 BGB) und damit nur im Zivilrecht beheimatet. Im öffentlichen Verkehrsraum kommt nur die Ordnungswidrigkeit (§1 StVO) hinzu.

Franz577 
Beitragsersteller
 04.09.2015, 10:19

Wo siehst Du denn hier Gewalt oder Drohung?

Es ist jedenfalls rechtswidrig. Und auch jeder Anwalt spricht von Nötigung, wenn es um das absichtliche Zuparken geht (wie aus einigen Homepages von Anwaltskanzleien hervorgeht).

Insofern ist das auch eine Art der Gewalt. Genauso wie es auch Gewalt ist, jemanden absichtlich auszubremsen oder extrem dicht aufzufahren.

Gewalt muß nicht immer nur körperliche Gewalt bedeuten. Auch wer das Auto als Waffe oder Druckmittel einsetzt, übt Gewalt aus.