Darf mich ein Autofahrer hinter mir filmen?
Darf mich ein Autofahrer hinter mir filmen?Also hinter her fahren und filmen, sogar neben mir fahren und auf mich und meine Familie drauf halten? Frau und kleines Kind waren mit im Auto, und die haben voll auf uns drauf gehalten,dürfen die das?
12 Antworten
So wie du es schilderst, ist es eigentlich verboten. Was inzwischen erlaubt ist sind Dash-cams, die den allgemeinen Verkehr filmen, aber die gemachten Aufnahmen spätestens nach 3 Minuuten wieder überspielen, sodass keine dauerhafte Speicherung erfolgt. Mit dem Handy wird aber dauerhaft gespeichert und Personen direkt zu filmen ist erst recht verboten.
Was denn nun?
Sicher? Mir gehts in erster Linie um meine Familie die mit im Auto saß.vor allem mein kleiner Junge. Der Beifahrer hat sehr auffällig rein gefilmt
Ja, zu 99% sicher.
Hier kannst du mehr dazu lesen:
https://praxistipps.chip.de/filmen-von-personen-ohne-einwilligung-das-ist-erlaubt_116079
https://ggr-law.com/persoenlichkeitsrecht/faq/filmaufnahmen-darf-ich-ungefragt-gefilmt-werden/
Hast Du Deine Links eigentlich selber gelesen?
Im zweiten Link steht doch ganz deutlich, dass das fotografieren fremder Personen erlaubt ist, wenn sie diesem nicht eindeutig widersprechen. Und im dritten Link geht es um die Veröffentlichung der Fotos, welche ohne Zustimmung verboten ist.
Der erste Link stellt die Sache falsch dar.
Im zweiten Link steht doch ganz deutlich, dass das fotografieren fremder Personen erlaubt ist, wenn sie diesem nicht eindeutig widersprechen.
Das stimmt schlichtweg nicht. Die Leseschwäche vermute ich daher eher bei dir. Da steht explizit:
Hat jemand ohne Erlaubnis ein Bild oder Video von einer Person aufgenommen, so werden die Betroffenen über das Allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Denn grundsätzlich bedarf bereits die Bildaufnahme der Einwilligung.
Es ist also nicht so, dass Aufnahmen nur dann nicht erlaubt sind, wenn aktiv widersprochen wird, sondern in der Regel muss die Einwilligung eingeholt werden. Das ist in der Praxis ein gewaltiger Unterschied.
Dann lies mal, was darüber steht
Wer hat denn jetzt recht.. ich bin der Meinung, die dürfen nicht nebenbei lang fahren und direkt reinziehen mit der Handy Kamera.und hinter her fahren und mich und meine Familie und mein Auto auf gerader Strecke die ganze Zeit zu filmen, dürfen die nicht
Grundsätzlich darf niemand von dir Aufnahmen machen. Allerdings ist es so wenn jemand anders für dich offensichtlich ein Foto macht und das nur für seine privaten Zwecke verwendet gilt das als stilles Einverständnis. Dir muss es aber auch möglich sein auf den der das Foto macht einwirken zu können. Recht muss sich auch an der Praxis orientieren, niemand der eine paar Fotos für sein privates Familienalbum macht holt von jedem eine schriftliche Einverständnis. Grundsätzlich darf aber niemand gegen deinen Willen Fotos etc. von dir machen.
Jeder sagt was anderes.. oh man.. natürlich hat er nicht meine Einverständnis.
ich bin der Meinung, die dürfen nicht nebenbei lang fahren und direkt reinziehen mit der Handy Kamera.und hinter her fahren und mich und meine Familie und mein Auto auf gerader Strecke die ganze Zeit zu filmen, dürfen die nicht
Genau so ist es und genau so sehen es auch die Gerichte, die in ähnlichen Fällen entscheiden mussten. So hat der Bundesgerichtshof am 15. Mai 2018 betreffs einer permanenten Aufzeichnung des Verkehrs eindeutig festgestellt, dass dies unzulässig ist. Sie verstößt gegen § 4 BDSG, da sie ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgt ist und nicht auf § 6b Abs. 1 BDSG oder § 28 Abs. 1 BDSG gestützt werden kann.
Was gerade noch so erlaubt ist, sind Aufzeichnungen mit Dashcams, sofern sie in einer ewigen Schleife erfolgen und max. 3 Minuten gespeichert werden, bevor die Aufnahmen wieder überspielt werden.
Dann lies mal, was darüber steht
"Nur Ausnahmsweise ist das Fotografieren gegen den Willen erlaubt."
Diese Ausnahmen sind in §6 und § 28 des BDSG geregelt, wobei der BGH aber schon entschieden hat, dass eine solche Ausnahme beim permanenten Filmen des Verkehrs nicht in Frage kommt.
Desweiteren stützen auch die beiden anderen meiner Links die eindeutige Aussage, dass die geschilderte Filmerei schlichtweg unzulässig war.
Ansonsten scheint im 1. Satz das "kein" zu fehlen, was schon am Satzbau erkenntlich ist, dass da was fehlt. .
Was erzählen dann 80% der Mitglieder hier wie : ja dürfen die, nur nicht veröffentlichen..
aber na klar bin ich dagegen das die uns filmen..
Diese 80% reden nur vom Hörensagen oder einer persönlichen Mutmaßung, aber offensichtlich nicht auf der Basis bereits getroffener Gerichtsurteile oder Veröffentlichungen von Rechtsanwälten oder kundigen Fachverbänden zu diesem Thema.
Das ist aber absolut nichts Neues im Auto-Forum und erst recht nicht bei Rechtsfragen.
Ich hoffe du hast recht.
Lies Dir mal durch, um was es wirklich geht...
Der Fragesteller ist nun inzwischen damit rausgerückt um was es geht (und was ich eh schon vermutet habe):
Er wurde Angezeigt und hat einen Strafbefehl erhalten. Scheinbar wegen Nötigung, Körperverletzung und Beleidigung. Und nun hofft er wohl drauf, dass die Geschädigten ihn nicht filmen durften und er somit um die Strafe herum kommt...
Und da es nun wohl um Beweissicherung ging waren die Aufnahmen ja wohl hoffentlich auch nach Deiner Rechtsauffassung zulässig.
Nein, die Aufnahmen waren dennoch unzulässig und rein theoretisch könnte der Gefilmte immer noch deswegen gegen die Filmer vorgehen.
Der BGH hat aber auch entschieden, dass auch unzulässige Aufnahmen von Gerichten als Beweismittel verwendet werden dürfen. Dadurch werden sie zwar nicht zulässig, sind aber dennoch verwendbar.
Abgesehen davon, ist für entsprechende Fälle eine glaubhafte Zeugenaussage völlig ausreichend als Beweis. Da braucht man überhaupt keine Aufnahmen. Da gilt auch nicht der häufig falsch vermutet Grundsatz "Aussage gegen Aussage hebt sich auf", falls der Beschuldigte die Tat abstreitet.
Also bin ich so oder so schuldig? Die brauchen nur sagen das es so passiert ist? Er hat seinen Sohn als Zeugen. Und ich meine Frau.
Rausgerückt .. du bist ein Witz. Hab nie etwas verheimlicht, aber das hättest du halt gerne :)
Die brauchen nur sagen das es so passiert ist?
Im Prinzip ja. Die Staatsanwaltschaft geht zunächst immer davon aus, dass niemand eine Anzeige gegen einen Fremden ohne Grund erstattet, während es ganz normal ist, dass ein Beschuldigter alles abstreitet.
Dazu kommt, dass eine Falschaussage eines Zeugen unter Strafe steht, während ein Beschuldigter strafffrei lügen darf.
Wenn dann die Zeugenaussage (subjektiv) glaubhaft wirkt, wird sie als Beweismittel auch vor Gericht anerkannt. Das ist jedenfalls die Regel.
Natürlich gibt es immer wieder auch Fälle, wo es einem Verteidiger gelingt, eine Zeugenaussage dermaßen zu zerlegen, dass sie dem Gericht als Beweis nicht mehr ausreicht. Das ist aber ziemlich schwierig.
Mit dem BGH-Urteil meinst Du doch vermutlich das Urteil bezüglich „Dashcams“, oder?
Da liegt die Sachlage grundsätzlich anders.
Nerv nicht und halt Dich raus wenn sich erwachsene Menschen unterhalten.
Du hast einfach Nicht die Ahnung. Aber naja lern mal was
Glaub mir , du mehr
Der konkrete Fall war in der Tat ein anderer, aber die Begründung, dass dauerhafte Aufnahmen gem. DSGVO unzulässig seien, aber dennoch als Beweismittel verwendet werden könnnen, hat allgemeine Bedeutung.
Genau hier liegt der Unterschied in diesem Fall:
Es ist keine dauerhafte, ungezielte Aufnahme, sondern eine gezielte und zeitlich befristete Aufnahme. Abgesehen davon gab es ein berechtigtes Interesse.
Abgesehen davon gab es ein berechtigtes Interesse.
Das kann ich leider nicht beurteilen, da ich nicht dabei gewesen bin bzw. die näheren nicht Umstände kenne. Wenn der Stinkefinger erst kam, nachdem das Handy ins Auto gehalten wurde, war das Filmen erstmal nicht berechtigt. Da könnte eventuell sogar ein rechtfertigender Grund konstruiert werden als Reaktion auf das Eindringen in die Privatsphäre. Kam der Stinkefinger vorher, müsste es mit dem Filmen schon zu spät gewesen sein, es sei denn der wurde fortgesetzt gezeigt. Das ist alles gar nicht so einfach.
Ja klar.
Das Recht am eigenen Bild betrifft die Verwendung des Materials, nicht die Aufnahme.
Und wenn Du vorher ein bisserl einen Unsinn zusammen gefahren bist seiner Meinung nach, klar geht das - als Beweisittel.
Und ja, auch wer drin saß, damit gleich klar ist, wer gefahren ist und wer noch im Fahrzeug war.
Das glaube ich nicht, das die mein Fahrzeug von innen filmen dürfen. Mein kleiner sitzt da, Frau. Ohne meine und deren Zustimmung ist das verboten
Falsch.
100% ist das Nicht erlaubt. Direkt neben mich fahren und rein halten. Niemals.
Nein, das darf er nicht. Besonders dann nicht, wenn er es gezielt auf euch abgesehen hatte. Es ist euer Recht am Bild, was verletzt wurde.
Wenn das stimmt , erzählen hier aber echt viele blödsinn, das der Beifahrer uns aufnehmen darf
Schau dir das Gesetz dazu mal an und mach dir dann dein Bild
Ja jeder sagt was anderes, und jeder hat paar Gesetze parat.. keine Ahnung was jetzt richtig ist
Privatleute dürfen andere Privatleute ohne deren Zustimmung in der Öffentlichkeit fotografieren und Filmen, wenn:
-Die Aufnahmen nicht veröffentlich werden
-Keine peinlichen oder anzüglichen Situationen abgelichtet werden.
Beispiel wäre: Stillende Mutter, oder ein Kind, das gerade gewickelt wird. , Verletzte oder Tote.
Das gilt aber auch nur für Personen, zu denen man ein privates oder verwandtschaftliches Verhältnis hat oder wenn die fremden Personen Teil einer größeren Menschenansammlung (über 7) sind oder wenn sie nur Beiwerk auf einem Foto, wie einer Aufnahme einer Sehenswürdigkeit oder einer Landschaft sind.
Sonst dürfte der Beifahrer vom anderen Auto meine Frau oder Kind im Auto filmen? Naja ich würde es nicht wollen, wenn neben mir jemand voll rein hält
Wenn die einfach nur im Auto sitzen, ja. Wobei es immer wieder Warnungen und Fahndungsaufrufe gibt, wenn jemand am Spielplatz mit dem Handy rumfilmt, der definitiv kein Papa oder Mama ist.
Die dürfen uns filmen einfach? Ohne meine Einverständnis
Jupp. Solange obige Punkte erfüllt sind, und kein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr geschieht.
Naja die haben mich abgelenkt,irritiert und gleichzeitig durch die direkte Aufnahme belästigt
Zudem wart ihr in einem Auto, also VIELLEICHT ein privater Bereich. Das ist aber alles Auslegungssache. Grundsätzlich aus der Ferne beurteilt ist das aber kein Problem was die gemacht haben.
Naja mal sehen was die Staatsanwaltschaft sagt
Hast du die Typen angezeigt?
Nein, die mich.hab schon Strafbefehl
Aha, wesegen? Unerlaubte Filmaufnahmen sind nicht als Beweise zugelassen.
Hoffentlich. Mich kann er ruhig, aber nicht fam
Gezielte Filmaufnahmen zur Beweissicherung hingegen sind zulässig.
Da ich auch auf mein Recht an meinem eigenen Bild bestehe war ich verblüfft, wie weiter oben aufgeführt zu lesen, dass sich das nur auf eine nicht Veröffentlichung beziehen soll. Und tatsächlich ist bei Wikipedia zu lesen:
Rechtslage
...
§ 22 KunstUrhG bestimmt:
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. ...
Quelle: Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)
aber beruhigend zu lesen ist:
(Bloßes) Erstellen von Bildern:
...
Der Bundesgerichtshof formuliert es so: „Ob und in welchem Umfang bereits die Fertigung derartiger Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlich, insbes. auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden.“[30] Es gibt mehrere Urteile, die das Erstellen von Fotos ohne Veröffentlichungsabsicht untersagen.[31] Wird ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht festgestellt, kommen die üblichen zivilrechtlichen Ansprüche in Betracht. Eine Strafbarkeit des bloßen Erstellens von Bildern kann sich auch aus § 201a StGB ergeben, sofern bei der Aufnahme eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs erfolgt ...
Quelle: Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)
und weiter
Löschungsanspruch
...
Die fotografierte Person kann auch dann Löschung des Bildes verlangen, wenn sie Anlass zur Sorge hat, die Veröffentlichung könne unmittelbar bevorstehen, etwa dann, wenn der Fotograf schon einmal ein Bild der Person ohne Einwilligung veröffentlicht hat. ...
Quelle: Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)
Wer meint seine Bilder oder Filme der Welt mitzuteilen kann das gerne machen und nicht über zB Identitätsklau oder Fremdnutzung jammern.
Mit meinen von der Verfassung geschütztem Persönlichkeitsrecht inklusive meiner Ablichtung untersage ich jedoch jedem die Nutzung.
Sei es auch "nur" für seinem privaten Gebrauch. Was weder kontrolliert werden kann noch auf Handy, Tablet, PC gewährleistet werden kann.
Zum einen haben einige APP in ihren AGBs stehen haben das bei Nutzung alle Rechte abgetreten werden bzw unseriöse APP oder wie Snowden berichtet Trojaner des US-Geheimdienst u.a. auch Bilder stahlen. (Quelle:https://www.heise.de/newsticker/meldung/Was-bisher-geschah-Der-NSA-Skandal-im-Jahr-1-nach-Snowden-2214943.html)
Das heißt jetzt?
Das es mehrere Urteile gibt die das Erstellen von Foto auch ohne Veröffentlichungsabsicht untersagen.
Video
Ein Video ist nichts anderes als viele Fotos hintereinander schnell abgespielt von dem man jedes einzelne Bild als Foto nutzen kann
Ok, also verboten?
Nein, ist es nicht.