Ist der Autofahrer schuld, wenn ein Pferd durch die Hupe erschreckt wurde und scheut?

7 Antworten

Ich denke, gehupt aus Unmut bedeutet Schuld für den "Huper".

Gehupt bei Gefahr, da  wäre es m.E. zuviel verlangt, dass man vorab eine Reitschule  mit einkalkulieren soll hinsichtl. gegenseitiger Rücksichtnahme.

Hier kommt es entscheidend darauf an, ob der Autofahrer die Hupe entsprechend den Verkehrsregeln eingesetzt hat oder nicht. Hupt er, um einen anderen Verkehrsteilnehmer auf eine Gefahr aufmerksam zu machen, trägt er keine Schuld.

Hupt er ohne hinreichenden Grund, ist er mit für etwaige Unfälle verantwortlich. 

Wie auch immer, wird die Hauptschuld immer bei dem Führer des Pferdes liegen, da dieser das Pferd entweder ganz vom Verkehr fernzuhalten hat oder ausreichende Kontrolle über das Tier haben muss. Ein Hupsignal gehört zum Straßenverkehr genauso dazu, wie fahrende Autos. Ein Pferd, welches hier scheut, sollte vom Verkehr ferngehalten werden.

Hier kommt StVO § 28 Abs. 1 zur Anwendung:

(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können....

furbo  20.11.2015, 10:50

Hupt er ohne hinreichenden Grund, ist er mit für etwaige Unfälle verantwortlich. 

Nein.

Wenn das Hupgeräusch das Pferd zum Scheuen bringt und dadurch ein Schaden entsteht, ist in erster Linie der Pferdehalter verantwortlich. 

Wäre recht abwegig, gerechtfertigtes oder ungerechtfertigtes Hupen im normalen Straßenverkehr, das sich in keiner Weise voneinander unterscheidet, unterschiedlich hinsichtlich einer Unfallursache zu werten.

Anders sähe es aus, wenn das Hupen tatsächlich und gezielt, evtl. sogar über mehrere Minuten, eingesetzt wird, um ein Pferd zum Scheuen zu bringen. 

Zu deinem restlichen Beitrag pflichte ich dir bei.

Interesierter  20.11.2015, 12:19
@furbo

Entscheidend für die Beurteilung ist eine eventuelle Rechtswidrigkeit des Handelns.

Rechtswidriges Hupen ist als "Verschulden" zu werten und bildet damit die Grundlage für eventuelle Schadensersatzforderungen.

cutzemitherz  20.11.2015, 13:22
@Interesierter

Das ist aber Blödsinn, weil das Pferd sich nicht im Straßenverkehr befindet, sondern auf dem Reiterhof!

Interesierter  20.11.2015, 16:32
@cutzemitherz

Das spielt in Bezug auf Schadensersatz mit eine Rolle.

Man sollte nicht hupen,es ist ein Pferd und man sollte Verständnis für das Tier haben.Der Reiter der nicht aufpasst ist schuld da sollten sich genervte Autofahrer dran wenden.

In solchen Fällen kommt es ganz darauf an wie die Sachlage ausgelegt wird.

Der Autofahrer hat ja in diesem Fall nicht bewusst die Pferde auf dem Reitplatz angehupt oder einfach mal aus Spaß an der Freude, sondern einen anderen Autofahrer um diesen auf seinen Verkehrsverstoß aufmerksam zu machen.
(Wenn die Polizei mit Alarmton und Blaulicht einen Straftäter verfolgt und sich ein Pferd davor erschreckt, kannst du die Polizisten ja auch nicht für den Sturz vom Pferd verantwortlich machen.) - der passende § der StVO wurde dir ja bereits zur verfügung gestellt.

Hätte der Autofahrer ohne Grund einfach so gehupt oder evtl. sogar bewusst die Pferde angehupt, dann könnte er mit verantworlich gemacht werden.

(Aber in solchen Fällen steht Aussage gegen Aussage und ein Nachweisen für grundloses hupen wird schwierig.)

Bei einer Nähe einer Straße gelegenen Reitschule ist immer mit unvorhergesehenen Geräuschen zu rechnen. Ob das Geräusch nun aufgrund eines Unfalls oder Hupens entsteht, ist zweitrangig. Vor allem kann man nicht zwischen gerechtfertigtem und ungerechtfertigtem Hupen differenzieren. 

Ich sehe auch Beweisprobleme. Wer kann mit Sicherheit sagen, dass das Hupen kausal für den Reitunfall ist? 

Anders wäre es natürlich, wenn der Autofahrer es erkennbar darauf anlegt, das Pferd durch gezieltes Hupen zu stören und zum Scheuen zu bringen. Da hätten wir auch eine Kausalität zwischen Hupen und Unfall (wobei es dann sicher nicht mehr als Unfall, sondern als vorsätzliche KV gewertet würde).