Käufer bemängelt ständig gekauftes Auto, darf er das?

8 Antworten

Auch hier erneut der Hinweis darauf, dass es inzwischen Mode geworden ist, speziell bei Käufern aus südlichen Ländern, im Nachhinein alles mögliche zu finden um nachträglich nochmal den Kaufpreis zu mindern.

Dazu fehlt jedoch die rechtliche Grundlage. Daher sollte man diese Taktik einfach ignorieren und sich gar nicht auf Diskussionen einlassen, die führen eh zu nichts außer zu Stress. 

Am ehesten wird man die los, indem man klar sagt, dass man die Forderung nicht akzeptiert, gar nicht drüber diskutieren will und wenn er was will, soll er es einklagen, dein Rechtsanwalt würde das dann juristisch korrekt bearbeiten. Das wirkt fast immer, denn die wissen ganz genau, dass das außer Kosten nichts bringt.

Drake2010 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 13:16

Hallo Danke für die antwort. ich habe sogar von meiner Seite aus noch im Januar eine große Inspektion durchführen lassen mit neuem tüv und au. ausserdem hatte der Käufer die Wahl das Auto bei einer Werkstatt seiner Wahl durch Checken zu lassen. nun möchte er das Auto "nochmal durch checken lassen" und mir Bescheid geben.... finde es lächerlich da ich ja jetzt nichts mehr dafür kann das dass Auto jetzt Probleme macht.

Hamburger02  04.03.2016, 13:20
@Drake2010

Eben, deshalb würde ich mich an deiner Stelle auch auf keine weiteren Diskussionen mehr einlassen, das bringt nichts. Du hast fast schon vorbildlich gehandelt, da gibts nix zu kritisieren.

Zunächst mal sollten wir wissen, ob beim Verkauf die gesetzliche Sachmängelhaftung (Gewährleistung) rechtswirksam ausgeschlossen wurde. 

Weiter ist das Fahrzeug 6 Jahre alt. Da ist durchaus mit gewissen Verschleisserscheinungen zu rechnen, die rechtstechnisch keinen Mangel darstellen. 

Falls ihr einen wirksamen Gewährleistungsausschluss vereinbart habt, haftest du nur für Mängel, die bei Übergabe bereits vorhanden waren UND die du beim Verkauf arglistig verschwiegen hast. Die Beweislast hierfür liegt beim Käufer. 

Weiter haftest du für "vertraglich zugesicherte Eigenschaften" wie z.B. unfallfrei oder scheckheftgepflegt. Diese Zusagen müssen selbstverständlich erfüllt sein. 

Drake2010 
Beitragsersteller
 03.03.2016, 22:46

Danke für die Antwort!! ja kann er ja gerne machen ich habe nix zu verstecken und habe es nach bestem Wissen und Gewissen verkauft.

Drake2010 
Beitragsersteller
 03.03.2016, 22:27

Hallo also die gesetzliche sachmängelhaftung wurde ausgeschlossen. ja das Fahrzeug ist 6 Jahre alt und ich habe dem Käufer Angeboten ihn gründlich bei einer Auto Werkstatt / tüv seiner Wahl überprüfen zu lassen. Das würde auch gemacht. mir War bei der Übergabe nichts bekannt da auch alles einwandfrei lief und alles funktionierte. ich kann aber auch nicht in jeden Winkel des Fahrzeugs schauen und ob auch jedes Kabel und jede schraube richtig sitzt. "der Käufer hat die Beweislast?" ... was bedeutet das? Gruß

Interesierter  03.03.2016, 22:35
@Drake2010

"Der Käufer hat die Beweislast" bedeutet, der Käufer müsste im Streitfall beweisen, dass etwaige Mängel bereits bei Übergabe vorlagen UND du davon wusstest und ihm diese Mängel arglistig verschwiegen hast. 

Der Beweis müsste von ihm geführt werden, was ja nach deiner Schilderung unmöglich ist. 

Deswegen verkauft man ein Auto immer "gekauft wie gesehen" etwaige Schäden werden von dir zusätzlich aufgeführt aber dann bist du fein raus 😉

Interesierter  03.03.2016, 22:39

"Gekauft wie gesehen" ist kein rechtswirksamer Gewährleistungsausschluss. Diese Floskel kannst du genausogut einfach weglassen. Sie ist nutzlos und du bist keinesfalls raus, sondern sitzt im Streitfall richtig in der Tinte!

Hast Du das Auto mit Ausschluss der Gewährleistung verkauft?

Falls nicht dann handelt der Käufer vollkommen zu Recht.

Drake2010 
Beitragsersteller
 03.03.2016, 22:05

selbstverständlich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Mangel Haftung

holgerholger  03.03.2016, 22:06
@Drake2010

Dann lehn Dich zurück und lass ihn jammern.

Messkreisfehler  03.03.2016, 22:06
@Drake2010

Dann haftest Du nur für Mängel über den Du den Käufer arglistig getäuscht hast. Für "Standart Sachen" haftest Du dann nicht, kann dir also egal sein was der Käufer von dir will.

Rizi93  03.03.2016, 22:08
@Drake2010

Komplett kann man beim Privatverkauf eine gewährleistung nciht ausschließen. In bestimmten Fällen hat der Käufer ein Recht auf nachbesserung. Jedoch nur in sehr wenigen. Beispielsweise, wenn der Fehler nachweisbar vor dem Kauf schon vorhanden war und nicht im Kaufvertrag vermerkt wurde.

Interesierter  03.03.2016, 22:37
@Rizi93

Selbstverständlich ist ein kompletter Gewährleistungsausschluss möglich. Das ist beim Verkauf von gebrauchten Autos von privat sogar üblich. 

Selbst für Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, muss der Verkäufer nur dann einstehen, wenn sie dem Verkäufer bekannt waren und er sie arglistig verschwiegen hat. Die Beweislast liegt hier beim Käufer. Diese Beweis zu führen, dürfte im Ernstfall äusserst schwierig werden. 

Eine Gewährleistung bedeutet ein Mängel, der bereits bei der Übergabe bestand. Kommt der Käufer nach 3 Wochen mit einem jetzt auftauchenden Startproblem, dann war das Problem bei der Übergabe noch nicht vorhanden und daher keine Gewährleistungsfrage.