Käufer will Moped zurück geben, muss ich sie annehmen?

4 Antworten

Also ich kenn mich da nich besonders aus.. aber wenn du keinen Kaufvertrag vereinbart hast musst du da glaub ich gar nix zahlen/reparieren.

Ihr habt schon einen Kaufvertrag abgeschossen aber keinen schriftlichen sondern einen mündlichen.
Ich gehe davon aus das du kein Händler bist und das als privat Person verkauft hast.
Du musst jetzt nur auf Kulanz zurück nehmen. Aber der Käufer hat bei privat Käufen keine Garantie auf die ware. Deshalb testet man Autos Mofas und lässt sie gegebenenfalls kurz von einem Techniker ansehen.

BayernLucka  28.04.2017, 06:50

Soll jetzt an meiner Aussage was falsch sein oder warum Posten sie das unter meinen Beitrag?

martinzuhause  27.04.2017, 16:49

hier steht dazu mal was:

http://www.ebay.de/gds/Garantie-EU-Recht-Gewaehrleistung-bei-Privatverkauf-/10000000017536235/g.html

Drittens schreibt das deutsche Recht (nicht erst neu, sondern schon seit Anfang 2002!) eine zweijährige

Gewährleistung

für alle

üblichen Verkäufe vor (§438 BGB). Die Gewährleistung besagt, dass der Kaufartikel bei Übergabe frei von (sich vielleicht erst später

äußernden) Mängeln ist. Dies betrifft definitiv auch

Verbrauchsgüter

wie Akkus oder Bremsen - das Gesetz kennt keine oft so genannten

Verschleißteile

. Diese Gewährleistung

kann bei gebrauchten Gegenständen auf 1 Jahr reduziert werden

(§475 BGB). Sie

kann von privaten Verkäufern auf 0 reduziert werden

(§474 BGB). Sinnvoll ist also an Stelle des üblichen Geschwafels eine einfache klare Aussage wie

Dieser Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung.

also sollte man sowas schon schriftlich machen und die gewährleistung dann auch ausschliessen

Er muss doch eh erst nachweisen, dass die mängel für den Laien sichtbar waren und von dir stammten

martinzuhause  27.04.2017, 16:24

muss er erst mal nicht da der verkäufer nachweisen muss das die ware ohne mangel war. dafür haftet er  mindestens 1 jahr.

daher schliesst man sowas mit einem schriftlichen kaufvertrag auch aus

erst mla in zukunft nichts mehr ohne schriftlichen kaufvertrag verkaufen.

da ihr nichts nachweislich vereinbart habt gelten die gesetzlichen regeln. das heisst, du darfst gewährleistung geben.

damit hast du das recht und die pflicht nachzubessern. allerdings kannst du vorher prüfen ob der käufer da herumgebastelt hat. dann entfällt die gewährleistung natürlich.

solltest du noch nicht volljährig beim verkauf gewesen sein bist du da erst mal raus

Blackbass385 
Beitragsersteller
 27.04.2017, 16:27

Also muss oder sollte ich sie lieber zurück nehmen?  Und wenn ja was passiert mit den Schaden den der Käufer angerichtet hat? Kickstarter ist abgebrochen 

martinzuhause  27.04.2017, 16:43
@Blackbass385

den schaden den der käufer verursacht hat muss er natürlich ersetzen. das geht dann vom betrag ab den er wieder bekommt.

das beste ist dabei ihr trefft euch bei einer werkstatt und lasst da sofort einen kostenvoranschlog machen was der schaden kostet den der käufer verursacht hat.

BayernLucka  27.04.2017, 16:26

Als Privatperson Gewährleistung geben .... okeeeee  

martinzuhause  27.04.2017, 16:42
@BayernLucka

vom gesetz her ist das immer so. egal ob privat oder händlr. als privat kann man diese aber im kaufvertrag ausschliessen