Käufer will Moped zurück geben, muss ich sie annehmen?
Hallo habe gestern ein Schreiben vom Anwalt bekommen, da ich vor einigen Wochen ein Moped verkauft habe OHNE KAUFVERTRAG oder ähnliches. Jetzt hat der Käufer laut seiner Aussage einige Mängel gefunden und wollte sie zurück geben. Worauf ich natürlich abgelehnt habe, da das Moped jetzt nicht mehr funktioniert. Jetzt droht mir der Anwalt ich soll das Moped reparieren lassen auf meine Kosten oder zurück nehmen innerhalb von 2 Wochen. Was kann ich oder soll ich machen? Danke
4 Antworten
Also ich kenn mich da nich besonders aus.. aber wenn du keinen Kaufvertrag vereinbart hast musst du da glaub ich gar nix zahlen/reparieren.
Ihr habt schon einen Kaufvertrag abgeschossen aber keinen schriftlichen sondern einen mündlichen.
Ich gehe davon aus das du kein Händler bist und das als privat Person verkauft hast.
Du musst jetzt nur auf Kulanz zurück nehmen. Aber der Käufer hat bei privat Käufen keine Garantie auf die ware. Deshalb testet man Autos Mofas und lässt sie gegebenenfalls kurz von einem Techniker ansehen.
Soll jetzt an meiner Aussage was falsch sein oder warum Posten sie das unter meinen Beitrag?
hier steht dazu mal was:
http://www.ebay.de/gds/Garantie-EU-Recht-Gewaehrleistung-bei-Privatverkauf-/10000000017536235/g.html
Drittens schreibt das deutsche Recht (nicht erst neu, sondern schon seit Anfang 2002!) eine zweijährige
Gewährleistungfür alle
üblichen Verkäufe vor (§438 BGB). Die Gewährleistung besagt, dass der Kaufartikel bei Übergabe frei von (sich vielleicht erst später
äußernden) Mängeln ist. Dies betrifft definitiv auch
Verbrauchsgüterwie Akkus oder Bremsen - das Gesetz kennt keine oft so genannten
Verschleißteile. Diese Gewährleistung
kann bei gebrauchten Gegenständen auf 1 Jahr reduziert werden(§475 BGB). Sie
kann von privaten Verkäufern auf 0 reduziert werden(§474 BGB). Sinnvoll ist also an Stelle des üblichen Geschwafels eine einfache klare Aussage wie
Dieser Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung.
also sollte man sowas schon schriftlich machen und die gewährleistung dann auch ausschliessen
Er muss doch eh erst nachweisen, dass die mängel für den Laien sichtbar waren und von dir stammten
muss er erst mal nicht da der verkäufer nachweisen muss das die ware ohne mangel war. dafür haftet er mindestens 1 jahr.
daher schliesst man sowas mit einem schriftlichen kaufvertrag auch aus
erst mla in zukunft nichts mehr ohne schriftlichen kaufvertrag verkaufen.
da ihr nichts nachweislich vereinbart habt gelten die gesetzlichen regeln. das heisst, du darfst gewährleistung geben.
damit hast du das recht und die pflicht nachzubessern. allerdings kannst du vorher prüfen ob der käufer da herumgebastelt hat. dann entfällt die gewährleistung natürlich.
solltest du noch nicht volljährig beim verkauf gewesen sein bist du da erst mal raus
den schaden den der käufer verursacht hat muss er natürlich ersetzen. das geht dann vom betrag ab den er wieder bekommt.
das beste ist dabei ihr trefft euch bei einer werkstatt und lasst da sofort einen kostenvoranschlog machen was der schaden kostet den der käufer verursacht hat.
Als Privatperson Gewährleistung geben .... okeeeee
vom gesetz her ist das immer so. egal ob privat oder händlr. als privat kann man diese aber im kaufvertrag ausschliessen
Also muss oder sollte ich sie lieber zurück nehmen? Und wenn ja was passiert mit den Schaden den der Käufer angerichtet hat? Kickstarter ist abgebrochen