Kann ich Auto zurück geben wenn am km stand gedreht wurde vom Verkäufer?
Hallo Leute
Habe vor genau 1 Jahr bei einem privaten Verkäufer ein bmw 5er gekauft mit 90.000km laut Verkäufer. Es stand auch so im Kaufvertrag drin also diese km Zahl..nun hat sich heraus gestellt das der wagen damals wohl schon 190.000km runter hat und ich aber in einem Jahr 30.000 km gefahren bin. Kann ich den Verkäufer jetzt anzeigen bzw verklagen? Habe damals nämlich den preis für ein Auto mit 90.000 km bezahlt und nicht knapp 200.000. Muss er den zurück nehmen bzw schadenseratz zahlen ?
13 Antworten
Kannst Du beweisen, dass der Wagen 100.000 km mehr gelaufen ist als behauptet wurde? Und kannst Du nachweisen, daß der Verkäufer daran gedreht hat, und nicht einer der anderen vorbesitzer? Dann kannst Du es versuchen Aberw enn er sich querstellt, brauchst Du einen Anwalt, den Du zunächst selbst bezahlen musst, ebenso wie die Gerichtskosten. Im FAlle eines Sieges vor Gericht kann er dazu verurteilt werden, diese Kosten zu ersetzen. Aber: Vor Gericht und auf Hoher See sind wir in Gottes Hand
Dir geht es ja vornehmlich um einen Schadensersatz. Eine Strafanzeige wär zwar möglich, verhindert aber eine gütlich, zivilrechtliche Einigung. Klar wurdest du arglistig getäuscht und hast zuviel für den Wagen gezahlt. Andererseits bist du 30000 km damit gefahren. Diese Fahrleistung muß dem Verkäufer "gutgeschrieben" bzw. Entgolten werden, wenn es zur Rücknahme des Wagens kommt. Es bleibt zu hoffen, dass die Gegenseite ausreichend vermögend ist! denn sonst wirfst du dem schlechten noch gutes Geld hinterher. In diesem Fall würde dann die Strafanzeige als Racheinstrument wieder für ein wenig Gerechtigkeit sorgen ; - )
Ich weise nur auf die rechtliche Frage hin. Was in deinem Einzelfall beweisbar ist, musst du selbst wissen.
Was da gelaufen ist, nennt sich "arglistige Täuschung". Du hast das Auto nur gekauft, weil es - so die Täuschung - nur 90.000 km gelaufen ist. Hättest du das nicht gewusst, so hättest du das Auto nicht gekauft.
Dies ist der klassische Fall des § 123 BGB (lesen).
Du kannst den Kauf nun anfechten.
Die Frist, um den Vertrag anzufechten, ergibt sich aus § 124 Abs. 1 BGB (lesen). Die wäre ein Jahr, seitdem du Kenntnis von der Täuschung erlangt hast!
Was du also nun machen kannst:
Erkläre dem Verkäufer gegenüber, dass du den Vertrag anfechtest und du den Kaufpreis zurückerstattet haben willst. Deine Erklärung muss dem Verkäufer nachweislich zugegangen sein (Einschreiben mit Zustellungsurkunde)! In deiner Erklärung begründest du deinen Schritt und kannst ggf. auf die strafrechtlichen Folgen wegen Betruges hinweisen. Setze ihm eine Frist zu Rückzahlung.
Nach erfolglosem Verstreichen der Frist kannst du die üblichen Mahnmittel einsetzen (Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid) und ggf. -im Idealfall - vollstrecken. Ggf. müsstest du einen Abschlag auf deine Kaufsumme hinnehmen, da du das Fahrzeug das Jahr benutzt hast.
Du kannst natürlich auch sofort zu einem Anwalt gehen und ihn die Sache erledigen lassen. Das kostet aber und ob du das Geld zurückbekommst...?
Deshalb empfehle ich, die ersten Schritte -vielleicht sind sie erfolgreich - erstmal im Alleingang zu vollziehen.
so würde ich es auch machen
ja, "lool nach 12 mon.", das ist sein Ernst, auch wenn das in deinem Alter schwer nachvollziehbar ist.
Du solltest erst mal die genaueren Umstände schildern.. Nach einem Jahr ist eh alles vorbei und es ist so gut wie nicht Nachweisbar wenn es so lang her ist.. wenn du jedoch einen findest der das gerichtsverwertbar beweist dann kann man noch unter berücksichtigung ev Verjährunggsfristen das versuchen..
Da es aber kaum Möglich sein dürfte diesen beweis zu erbringen wirst du das wohl als Lehrgeld verbuchen müßen.. Nächstes mal muß das in Deutschland innerhalb 10 Tage erfolgen gem BGB Rückgabe bei verdeckten und verschwiegenen Mängeln wobei man ich streiten kann ob ein manipulierter Tacho einen solchen Mangel darstellt..
Vorsätzlicher betrug ist es jedoch allemal.. wenn das denn so stimmt... Geh mal zum Anwalt und lass Dich beraten.. Er wrd Dir abraten... Joachim
Das BGB sagt aber was anderes:
Verjährungsfrist seit Kenntnis der Arglistigen Täuschung 1 Jahr. Zwischen Täuschung und Kenntnis 10 Jahre!
Das ist Betrug. Im Grunde genommen, hast Du die Möglichkeit von diesem Kaufvertrag zurückzutreten. Schadensersatz: Wofür?, Du hattest bislang keinen Schaden deshalb, oder hattest Du aufwändige Reparaturen und Ersatzteile zu zahlen? Theoretisch kannst Du ihn sogar anzeigen. Vorausetzung, und da sehe ich ein großes Problem: Du musst es ihm beweisen können! Nur weil Du das vielleicht von jemand anderem gehört hast, hilft das hier nicht weiter. lg Lilo
Doch, es gibt einen Schaden, der auch ersetzt werden muss: Es wurde für eine Auto mit 90000 km bezahlt und es wurde in Fahrzeug mit 190000 km geliefert. Auch wenn der Kaufvertrag erfolgreich angefochten wird, ist die Preisdifferenz ein Schaden. Dem ist die Nutzung entgegenzustellen, so dass man effektiv die Preisdifferenz zwischen Kaufvertrag und dem Preis für ein 1-Jahr älteres Fahrzeug mit 120.000 km als Schaden geltend machen kann.
lool nach 12 mon. ????
ist das dein ernst ???