Käufer holt Maschine nicht ab. Was kann ich tun? Kann ich Lagerkosten berechen?
Ich habe anfang Dezember eine Maschine verkauft. Der Käufer war da, hat ca.40% des Kaufpreises bezahlt und den Vertrag unterschrieben. Abholung war mündlich auf Ende Dezember festgelegt worden. Nun zum Problem: Seit dieser Zeit meldet sich der Käufer nicht mehr. Er beantwortet weder Emails noch geht er an sein Telefon bzw. Handy. Die Maschine steht in einer gemieteten Halle und kostet mich somit solange Geld bis sie abgeholt wird. Was kann ich jetzt machen? Kann ich Lagerkosten berechen? Wenn ja, wie viel? Oder ist es möglich die Maschine anderweitig zu verkaufen? Was mache ich dann mit der Anzahlung? Es gibt noch einige andere Interessenten. Übrigens der Käufer ist ein gewerblicher Händler und ich bin Privatmann.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Die Sache ist nämlich so langsam echt nervig.
Gruß Tonori
6 Antworten
du musst ihm auf jedenfall ein einhaltbares ultimatum stellen. Wenn das Motorrad bis zum 07.03. nicht abgeholt wird entstehen Lagerkosten von 25€ / Tag. Und das per Einschreiben an ihn schicken. Aber ein Händler geht doch ans Telefon oder nicht?
Setz ihm eine Frist, in dem Fall würde ich das nicht zu kurz machen, 4 Wochen müssten aber reichen. Und ab da wird Lagergebühr verlangt (nicht zu knapp) und die mit der Anzahlung verrechnet. Das wird alles schriftlich angekündigt.
Ist der Abholtermin schriftlich fixiert worden?
Ist vereinbart, das nach Terminablauf Lagerkosten anfallen?
Wenn nein, kannst du nichts in Rechnung stellen.
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Schreib ihm ein Einschreiben mit Fristsetzung für die Abholung der Ware und teile ihm mit, dass du nach Fristablauf den Kaufvertrag kündigst.
Das voraus bezahlte Geld musst du ihm dann natürlich erstatten.
Super, und wenn er nicht zahlt und bei ihm auch nix zu holen ist?
Sowas beendet man IMMER am besten mit Rücktritt vom Vertrag - zu eigenen Sicherheit.
Angemessene Frist zur Abholung setzen mit dem Hinweis des Weiterverkaufs.
stell sie doch einfach noch mal ein. Sollte der Käufer sich dann doch noch melden, gibst du ihm sein Geld zurück. Vielleicht lebt er ja nicht mehr, oder liegt im Koma. Man weiß ja die Beweggründe leider nie wirklich
Oh Mann, nackenhaarsträub. Tolle Tipps sind das mit "verkauf die Maschine woanders und gibt ihm das Geld zurück". Bloß nicht, das kann teuer werden.
Noch besser: Frist zur Abholung setzen und nachdem die Frist erfolglos verstrichen ist: Schadensersatz für die Lagerkosten verlangen.