Kann Vorbesitzer das Pferd zurück verlangen?

7 Antworten

Der Kaufvertrag ist bindend und sie täte gut daran, den Kaufpreis im Nachhinein zu ermässigen, da sie den Vertrag nicht erfüllt hat und auf Rückzahlung der entstehenden Zusatzkosten verklagt werden kann von euch und nein, sie kann den Hottemax nicht zurückverlangen.

Baroque  27.04.2019, 22:06

Dazu noch die Frage: Steht die Sache mit Passausstellung und Chippen im Kaufvertrag sogar drin? Das wäre nämlich optimal.

Dinotelli 
Beitragsersteller
 27.04.2019, 22:20
@Baroque

Ja steht mit drin, auch hat sie mehrfach schriftlich bestätigt das sie den pass bereits beantragt hätte usw ...

Gibt schon komische Menschen auf dieser Welt...Wo sind nur die guten alten Zeiten des Handschlags hin...🤔

Baroque  27.04.2019, 22:58
@Dinotelli

Gibt's schon auch noch - und Schlitzohren und Unzuverlässige gab es auch schon vor vielen, vielen Jahren. Insofern nix neues ;-)

das fohlen darf ohne pass und chip gar nicht bei euch den hof verlassen.

du könntest es aktuell also weder verkaufen noch zurückgeben.

ich würde die gebühren an deiner stelle auf sich beruhen lassen, auch wenn es ärgerlich ist.

ausserdem ist mit der bezahlung des fohlens der kaufvertrag gültig und das fohlen gehört euch. die vorbesitzerin hat keinerlei rechte an dem tier.

ich würde übrigens die "bessere" variante des equidenpasses bestellen, in dem nicht nur der chipcode vermerkt ist, sondern das pferd auch beschrieben und fotografiert ist.

ein chip kann mal resorbiert werden, defekt sein oder so im körper des tieres "wandern", dass er nicht mehr auffindbar ist. die lage von wirbeln und abzeichen oder narben bleibt immer gleich und ermöglicht auch bei verlust des chips eine eindeutige identifizierung des tiers.

https://forum.deine-tierwelt.de/archive/index.php/t-39400.html

ihr braucht keine bedenken zu haben. die dame kann euch noch hundertmal drohen. ich würde sie an eurer stelle einfach auf dem telefon und in der email blocken. ich würde aber auch den zugang zum fohlen mit einem schloss sichern.

Der Kaufvertrag ist bindend. Wenn dass mit dem Pass und dem Chip im Vertrag drin steht seid ihr auf der richtigen Seite. Sie ist ihrem Verpflichtungsgeschäft nicht nach gekommen, muss also Nacherfüllen. Heißt die fehlenden Dokumente nach reichen bzw bezahlen.

Moin,

einfach Kaufpreis erstatten und Pferd zurück wollen, ist natürlich nicht. Verträge sind einzuhalten. Steht denn im Kaufvertrag eine Möglichkeit zum Rücktritt? Wenn nicht, ist es auch nicht möglich. Wenn doch, müssen natürlich auch die Bedingungen der Rücktrittsklausel erfüllt sein. Das ist meist sowas wie „Käufer bezahlt nicht“ oder „Pferd ist mangelhaft“. Das Pferd gehört euch. Das kann sie sich nicht einseitig zurückholen.

Die verarscht euch. Aus meiner Erfahrung sind solche Drohungen typische Einschüchterungsversuche von Betrügern, vor allem professionellen.

Mich würde es erst richtig ranzig machen und volle Pulle rangehen mit Anwalt und co, je nachdem um wie viel Geld es geht und wie viel Energie ich hätte.

Und nein es ist ja euer Eigentum, ihr habt ev. auch eine schriftlichen Vertrag?

pony  28.04.2019, 12:32

beim pferde- und gebrauchtwagenkauf ist auch ein handschlag gültig.