Jurastudium ohne Eltern-Unterstützung?
Nach meinem Abi möchte ich Jura studium, aber meine Eltern möchten mich nicht unterstützen. Dabei brauche ich eine finanzielle Unterstützung und muss auch irgendwo wohnen.
Ich habe mich mit verschiedenen Stipendien kundig gemacht, aber die meisten sind für mich ungeeignet, denn meine Eltern sind nicht arm, sie hätten das Geld zur Unterstützung, aber sie möchten nicht, dass ich noch so lange zu Hause wohne. Kann jemand also elternunabhängige Stipendien empfehlen?
Meine schulischen Leistungen liegen im sehr guten Bereich. Außerschulisches Engagment weise ich allerdings nicht nach. Religiös bin ich ebenfalls nicht.
Wenn jemand eine andere Lösung als ein Stipendium weiß, so lässt mich auch dies gerne wissen.
Vielen Dank!
11 Antworten
Dann zieh aus. Deine Eltern müssen dir das Studium finanzieren.
Musst Du später bei deinen Kindern auch.
Das stimmt nicht. Die Eltern müssen ihre Kinder bei der Ausbildung unterstützen. Dir Kostenübernahme endet erst mit erreichen des 25 Lebensjahres oder der Beendigung einer Ausbildung dazu gehört der Bachelor oder eine reguläre Ausbildung
Das stimmt so nicht, die Eltern sind verpflichtet das Kind bei einem Studium Finanziell zu unterstützen soweit dies möglich ist. Derzeit sind das 540€ im Monat
doch die Eltern sind für die kpl. Ausbildung verantwortlich und die endet nicht mit der Schule
Und das ev. Studierendenwerk hat wirklich abgelehnt? Das ist aber schade.
Somit bleibt wohl nur BAföG mit Fortmblatt 8 und das gleich zu Beginn, damit Du Deinen Bedarf bekommst.
Und Wohnung, wozu?
Die St.-Heime habe viele Plätze frei, wer sich rechtzeitig meldet und nicht auf dem letzten Drücker anmietet, bekommt auch.
Viel Glück.
Ich habe noch nichts beantragt. Also keine Ahnung woher du die Information zu deinem 1.Punkt nimmst.
Aus Deiner Frage, woher sonst?
Zitat:
aber die meisten sind für mich ungeeignet, denn meine Eltern sind nicht arm.
Das Stipendium ist m.W. ja auch nicht für die Eltern, so jedenfalls bei mir.
Weil das seine Standardantwort ist. ;)
Aber mal ernsthaft, es gibt so viele Stipendien, wo das Einkommen der Eltern keine Rolle spielt. Hast du da überall schon angefragt?
Er nimmt sein halbwissen von hier, hat es aber nicht gelesen
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php
Wenn deine Eltern genug verdienen kommt es, wie ich bereits erwähnte auf ne Unterhaltsklage an. Formblatt 8 steht dir nur zu wenn du auch grundsätzlich Bafög erhalten könntest. Da du ja schon im Vorfeld weißt das deine Eltern genug verdienen kannst du das vergessen.
Lachnummer! Mit Formblatt 8 und gut ist. Zitat BAföG-rechner, Dein Zitat, Auszug: Halbwissen und gilt also nicht?
Für diese Fälle hat der Gesetzgeber das Vorausleistungsverfahren nach BAföG § 36 und 37 geschaffen. Das Prinzip ist simpel: du stellst einen Antrag, dass dir das BAföG-Amt den Förderbetrag ohne Anrechnung des Einkommens deiner Eltern auszahlt, dir also Geld vorschießt („vorausleistet“), das eigentlich deine Eltern zahlen müssten, oder bei dem nicht abschließend festgestellt werden kann, ob, und wenn ja, in welcher Höhe sie es zahlen müssen.
Meine Güte bist du schwer von Begriff? Lies doch mal weiter als die Einleitung!
Zitat: "Welche Folgen das Vorausleistungsverfahren nach sich zieht, hängt davon ab, ob du gegen deine Eltern einen Unterhaltsanspruch hast oder nicht.
a) Was passiert, wenn ein Unterhaltsanspruch besteht?Besteht ein Unterhaltsanspruch, holt sich das BAföG-Amt das vorausgeleistete Geld von den Eltern zurück. Im Zweifel führt es dafür sogar einen Unterhaltsprozess gegen sie (Rechtlich wird dies dadurch möglich, dass dein Unterhaltsanspruch auf das Amt übergeht, vgl. § 37 BAföG). Damit deutet sich bereits an, dass das Vorausleistungsverfahren zwei Seiten hat:
Auf der einen will es die Finanzierung deiner Ausbildung sicherstellen und auf der anderen kann es dazu führen, dass sich die möglicherweise ohnehin schon bestehenden Konflikte in der Familie durch einen Unterhaltsprozess noch verschärfen. Jedenfalls solltest du dir gut überlegen, ob die Vorteile des Verfahrens in deinem konkreten Fall gegenüber den Nachteilen wirklich überwiegen."
Und solltest du keinen Anspruch auf Bafög haben ist das ganze sowieso hinfällig.
Lieber Fragesteller ich kann dich nur ausdrücklich warnen irgendwelche Formblätter auszufüllen die dir irgendein Hans im Glück empfiehlt, der nicht mal seine eigenen Quellen über die Einleitung hinaus liest und wohl mehr Glück als Verstand hat. Wenn das einmal läuft ist das nicht mehr aufzuhalten.
Ließ dir daher das bis bitte bis zum Ende durch: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php
Es ist zu empfehlen mit den Eltern nochmal zu reden, sich auf jedes Stipendium zu bewerben (auch wenn die Chancen nahezu null sind wenn deine Eltern Geld haben - es wird meisten die finanzielle Situation geprüft) und wenn du nicht klagen willst, was entweder du selbst oder dann der Bafög Antrag für dich macht, dann bleibt dir nur der Studentenkredit übrig.... Vielleicht mal noch andere Verwandte z.B Großeltern fragen? Private Geldgeber sind auch noch ne Lösung und eben arbeiten gehen auch wenn das mit Studium nur teilzeit gehen wird.
Höre nicht auf die, die nicht lernfähig sind, bitte!
Formblatt 8 nennt sich das Ding, Du bekommst Deinen kompletten Bedarf von Beginn an.
Das Studierendenwerk kann nicht Deine Eltern beklagen, dazu hat es keine Potenz, das kann nur das Land.
Sag mal du bist vielleicht ein troll! Zieh leine und hör auf falsche Aussagen zu machen. Ich glaube du hast zu viel Asterix geschaut. Dein passierschein b gibt's nicht
Dein Link bafög-rechner, ich wusste es vorher schon, Zitat:
Verweigern die Eltern die Auskunft hinsichtlich ihrer Einkommensverhältnisse oder zahlen sie nicht den Unterhalt, den sie zahlen müssten und ist deshalb die Ausbildung gefährdet, sollte ein Antrag auf Vorausleistung (Formblatt 8) gestellt werden.
Und ein Rosinenpicker bist du auch noch. Jetzt geht's aber los! Nicht nur ein Lügner sondern auch noch unbelehrbar:
1. Zitat " Zur Sicherheit noch eine Bemerkung: Nur wer grundsätzlich BAföG bekommen kann, kann sich auch Hoffnungen auf Vorausleistungen machen. Ist der Anspruch auf BAföG dagegen verwirkt, weil z. B. ein zu später Fachrichtungswechsel vorliegt, so kommen auch keine Vorausleistungen mehr in Betracht"
2: Zitat : "Besteht ein Unterhaltsanspruch, holt sich das BAföG-Amt das vorausgeleistete Geld von den Eltern zurück. Im Zweifel führt es dafür sogar einen Unterhaltsprozess gegen sie (Rechtlich wird dies dadurch möglich, dass dein Unterhaltsanspruch auf das Amt übergeht, vgl. § 37 BAföG). Damit deutet sich bereits an, dass das Vorausleistungsverfahren zwei Seiten hat:
Auf der einen will es die Finanzierung deiner Ausbildung sicherstellen und auf der anderen kann es dazu führen, dass sich die möglicherweise ohnehin schon bestehenden Konflikte in der Familie durch einen Unterhaltsprozess noch verschärfen. Jedenfalls solltest du dir gut überlegen, ob die Vorteile des Verfahrens in deinem konkreten Fall gegenüber den Nachteilen wirklich überwiegen."
Der Fragesteller sagt selbst er hat keinen Anspruch auf BAföG und wird daher zu einer Unterhaltsklage gezwungen weil sich der Staat sein Geld zurück holt.
Du bist ja einer....
Was jetzt, das Kind hat noch gar keinen Antrag auf Leistung gestellt, bekommt jetzt auch nach Deiner Lesart doch Leistung, ist aber gefährdet, weil eine Klage der Behörde droht.
Das schreibe ich seit Stunden, weiter so, weiter vorlesen lassen. Es klappt bestimmt noch.
Alter, du sagst der Fragesteller soll eine Unterhaltsklage einreichen und in der Zwischenzeit auf pump leben.
Ja weiter so tolle Tipps!
Das schreibst du seit Stunden und verwechselst das mit Bafög.
Bitte was sage ich?
Ich sage Vordruck 8 und gut ist, nichts von Klage und auf eigene Kosten schon gar nicht und Pump ist komplett nicht nötig.
OK du willst es offensichtlich nicht verstehen. Vordruck 8 ist eine Unterhaltsklage mit extra Schritten. Danach ist gar nichts gut für den Fragesteller sondern er gegen seine Eltern. Aber das kapierst du nicht.
Nö, das Land gegen die Eltern, wenn die denn überhaupt Zeit haben dafür. Meine Erlebnisse sind da ganz andere.
Eine Klage, nach 5 Jahren, und die haben hochkant verloren. Aber das habe ich auch schon geschrieben.
Weil du Anspruch auf BAföG hattest xD der Fragesteller aber nicht.
Das Bafög Amt wird eine Unterhaltsklage gegen die Eltern einleiten. "Besteht ein Unterhaltsanspruch, holt sich das BAföG-Amt das vorausgeleistete Geld von den Eltern zurück" - ne oder :D wo stand das nochmal? Ach hier.
Warum hat er keinen Anspruch, es gibt nicht einmal einen Antrag?
Lesen is ja nicht deine Stärke - is gut du troll
Deine Situation ist ziemlich schlecht. Bafög bekommst du nur wenn deine Eltern nicht in der Lage sind zu zahlen. Wenn sie sich einfach nur weigern wird dir empfohlen zu klagen. Bzw das ist dein einziger Ausweg. Stipendien werden in der Regel nur an die besten des jahrgangs vergeben oder eben an arme. Wenn du davon keiner bist sieht es ebenfalls schlecht aus. Was du machen kannst ist einen Studentenkredit bei der Bank Anfragen und dir einen teilzeitjob besorgen das heißt, vormittag Vorlesung und Nachmittag arbeiten. Das ist hart aber du bist nicht alleine, es geht vielen so.
Andererseits kannst du auch deine Eltern nochmal zum Gespräch einladen und im worst case muss ein Anwalt deine Unabhängigkeit bei Gericht einklagen damit du entweder Bafög beantragen kannst oder deine Eltern gezwungen werden zu zahlen. Es ist immerhin ihre verantwortung für deine Zukunft zu sorgen.
Quatsch, den vollen Bedarf gibt es auch, wenn die Eltern nicht leisten. Nennt sich Formblatt 8, deshalb wird der St. auch jede Klage verlieren.
Und Stipendien nur an gute, noch mehr Q..!
Alter, wenn deine Eltern zu gut verdienen bekommst du gar nichts. Dein Formblatt hin oder her. Und dann heißt es klagen und böses Blut in der Familie oder alternativen suchen. Komm mal in die Realität. Stipendien werden nicht verschenkt sondern an ganz bestimmte Personengruppen vergeben wie z. B die Jahrgangsbesten, wir z. B Arme es gibt noch mehr, ich zähle nur nicht alles auf
Nö, das Studierendenwerk kann nicht klagen und das Land hat dafür gar keine Zeit, so meine Erlebnisse. Werde auch alt, dann kennst Du auch das.
Und das Formblatt 8 ist auch nicht meins, nur weil ich es nutze, es gehört einfach zum Antrag, wenn die Eltern nicht leisten wollen oder nicht können. Ist eben so.
Und ob Dir das passt oder nicht was die da in Berlin so festlegen, ist auch mir egal.
Mein Gott bist du ne Birne. DU MUSST KLAGEN. Das studentenwerk macht da gar nichts. Die haben damit auch überhaupt nichts zu tun. Du musst dein Recht als privat Klage erkämpfen.
Nein, ich muss eben nicht, denn ich bekomme meinen kompletten Bedarf vom St.-W..
Na das ist ja toll das du einen privaten Spender gefunden hast. Das hilft dem Fragesteller aber wenig
Das Studierenwerk ist nicht privat.
Und der Fragensteller hat noch nicht einmal beantragt.
Zitat BAföG-Rechner:
Für diese Fälle hat der Gesetzgeber das Vorausleistungsverfahren nach BAföG § 36 und 37 geschaffen.
Das Prinzip ist simpel: du stellst einen Antrag, dass dir das BAföG-Amt den Förderbetrag ohne Anrechnung des Einkommens deiner Eltern auszahlt, dir also Geld vorschießt („vorausleistet“), das eigentlich deine Eltern zahlen müssten, oder bei dem nicht abschließend festgestellt werden kann, ob, und wenn ja, in welcher Höhe sie es zahlen müssen.
Klar, mit simpel kann kaum jemand etwas anfangen, das ist eben eine Sache des Dingens zwischen den Ohren.
Studentenwerke sind von den Hochschulen formell unabhängige, rechtlich selbstständige Einrichtungen und arbeiten meist in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts, wobei ihre Arbeit in den Bildungsbereich fällt.
Ihre Finanzierung erfolgt zum Großteil aus eigenen Mitteln und Sie können daher über Ihr Vermögen frei verfügen. Was du da hast ist ein privates Stipendium wenn du wirklich finanziert wirst und hast einfach Schwein gehabt. Frag mal wofür du dich dafür qualifiziert hast weil du damit einer der wenigen bist die Unterstützt werden. Was versteh lst du daran nicht?
Schwein, also hast Du nie geprüft und auch nie Dich damit befasst und auch nie beantragt. Dann behalte das doch einfach für Dich, wenn so vieles bei Dir fehlt.
Du stellst den Antrag ja? Das wird geprüft und dann abgelehnt bzw. Zahlungen werden nach der Prüfung eingestellt. Und du musst sofort zurück zahlen. Das ist realen Menschen so schön passiert. Was du da vorschlägt ist gefährlich und kann das Studium prompt beenden.
Formblatt 8 kann nicht abgelehnt werden, steht so im Gesetz, den Text habe ich zuvor hier schon geschrieben. Sei einfach lernfähig und gut ist.
Ne du verstehst nicht was da steht. Deine uneinsicht kann dir jeder bestätigen der schon mal ne Ablehnung für Bafög bekommen hat. Das ist echt lustig wie du echt glaubst man könne sich Bafög einfach erschleichen.
Nochmal für dich. Weil das echt peinlich aber auch gefährlich ist was du hier fürn Blödsinn erzählst
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php
Hier Durchlesen! Nur wer tatsächlich auch ein Recht auf Bafög hat bekommt Vorleistung. Wenn deine Eltern genug verdienen und dazu keine Auskunft geben kommt es zu ner Unterhaltsklage. Das Gerichtsverfahren wird 100% stattfinden.
Oder was ich schon kurz geschrieben hab. Du musst klagen.
Ließ dir dein zeug besser nochmal durch bevor du mit halbwissen glänzen willst.
Ich verstehe schon, Ich muss gar nichts, und klagen muss ein Kind schon erst recht nicht.
Und in meinen Fällen hat das Land einmal gegen mich geklagt, und hochkannt verloren.
Nochmal, Unterhalt nach BAföG gibt es in Deutschland nicht.
Das Gesetz habe ich Dir zitiert.
Was heißt hier "nochmal"? Du behauptet vehement Man könnte sich ohne weiteres Bafög erschleichen. Das klappt nicht. Du bekommst nach eigenen Aussagen auch kein Bafög Sonden wirst vom Studentenwerk finanziert und nochmal für dich, wen sie Unterstützung vom Staat will kommt es zur Klage und wenn nicht bleibt ihr wenig übrig. Nicht jeder bekommt ein Stipendium davon gibt es in der Tat sehr wenige. Du erzählst hier Quatsch vor dem man sich in acht nehmen muss. Wen. Der Fragesteller Formblatt 8 ausfüllt und er nicht Bafög berechtigt ist kommt es automatisch zur Unterhaltsklage weil der Staat sein Geld zurück will. Das sagen sogar deine eigenen Quellen.
Die Folgen können katastrophal für Familie sein und auch für die eigene finanzielle Situation.
Wir wissen alle nicht warum der "Staat" angeblich gegen dich geklagt hätte aber da du deine eigenen Quellen nicht liest ist zu bezweiflen ob du überhaupt realitätsnahe Einschätzungen zu der besagten Situation geben kannst.
Lasse es einfach gut sein, Du bist halt nicht lernwillig und lernfähig schon gar nicht.
Das KInd soll also klagen, und hochkannt verlieren, weil BAföG vor Unterhalt geht, so der BGH, und so lange auch noch ohne Leistung da sitzen. Tolle Wurst!
Du troll ey und unverschämt bist du auch noch "das Kind" wird bei Bafög Beantragung automatisch in eine Unterhaltsklage verwickelt. Das wüsstest du wenn du deine eigene Quelle gelesen hättest aber offensichtlich willst du nur quatsch verbreiten.
Endlich hast Du es, teilweise. Das Kind muss also nicht ohne BAföG, sondern mit. Guter Ansatz. Den Rest bitte auch noch vorlesen lassen.
Du hast es immer noch nicht kapiert. Der Bafög Antrag wird zur Unterhaltsklage - kann man das echt nicht begreifen? Selbst wenn es Schwarz auf weiß da steht? Ich glaube ehrlich gesagt nicht mehr ob du wirklich studierst oder studiert hast.
Doch doch, ich schon, und erlebt. Die Klage vom Land, weil das Studierendenwerk eben nicht kann, keine Potenz, und das Land hat hochkannt verloren.
Unterhalt eben nicht nach dem BAföG mit seinen läppischen Pauschalen, sondern nach dem deutlich besseren BGB.
Weiter vorlesen lassen, wir schaffen es noch, dass das Kind einen Antrag stellt.
Junge kapier es doch einfach. Das Land wird die Eltern des Antragstellers verklagen. Du hattest offensichtlich schon immer Anspruch auf BAföG und hast es nur sau dämlich angestellt. Der Fragesteller sagt aber von sich selbst er hat keinen Anspruch und wird daher mit einer Unterhaltsklage gegen die Eltern enden. Ließ doch bitte einfach deine eigene Quelle! Was studierst du Bachelor of farts - bad air management?
Nö, war richtig, Dipl.Ing Maschinenbau uncl. Dissertation und gesponsert vom ev. Studierendenwerk, nicht son Kleinkram.
Jetzt müsstest Du nur noch klären lassen, wie das Kind bis zum Ende der Klage ohne Geld zurechtkommen soll, wenn Dir meine Vorschläge nicht passen. Vielleicht weiter vorlesen lassen, vielleicht kommst Du ja doch noch drauf, wie so etwas eben geht?
Gut also zumindest hast du es endlich verstanden das das es auf eine Unterhaltsklage hinausläuft. Das sag ich ja von anfang an. Wie sie in der Zwischenzeit über die Runden kommt dazu hab ich übrigens nie eine Aussage gemacht sondern wie sich der Fragesteller sein Studium im Endeffekt finanzieren wird. Das wolltest du ja nicht glauben und denkst hoffentlich nicht mehr das Sie Bafög bekommen wird.
Es läuft eben nicht auf eine Unterhaltsklage hinaus, weil ein Studierendenwerk kein Unterhalt bezahlt.
Das Bafög Amt wird eine Unterhaltsklage gegen die Eltern einleiten. "Besteht ein Unterhaltsanspruch, holt sich das BAföG-Amt das vorausgeleistete Geld von den Eltern zurück" - ne oder :D wo stand das nochmal? Ach hier.
Einleiten, eben, einleiten, aber nicht selber führen.
Und zuvor muss ja auch noch geprüft werden, ob ein Anspruch überhaupt besteht. Das macht das Land, nichts das Kind, und nicht das St.-Werk. Und auch nicht nach dem BAföG, sondern nach dem BGB.
Omg - is gut junge viel spaß noch du troll
Dann zieh doch aus... Niemand ist gezwungen, während des Studiums im Elternhaus zu wohnen.
Die Frage ist nach der Finanzierung...als Jurastufent verdiene ich kein Geld um mir eine Wohnung leisten zu können
Eine Wohnung ist auch überflüssig. Ein Zimmer tut es auch.
Man könnte natürlich auch während des Studiums arbeiten...
Dann such dir einen Nebenjob! Das Kindergeld kannst du auch direkt bekommen, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst.
Hey,
es besteht die Möglichkeit nebenbei arbeiten zu gehen, oder aber ein duales Studium zu absolvieren im Bereich Recht etc.
Des Weiteren sind deine Eltern laut der Gesetzlage verpflichtet dich zu unterstützen falls du studieren willst. Dies geht bis zu einem besagten Mindestgeldbetrag welche sie aufbringen müssen! Im Extremfall kannst du deine Eltern auf Unterhalt verklagen, so weit würde ich aber nicht gehen falls du ein gutes Verhältnis zu deinen Eltern hast. Diesbezüglich würde ich beim BAFÖG-Amt mal nachfragen... habe ich selbst alles hinter mir.
Unabhängige Stipendien gibt es duzend. Beispielsweise von der CDU etc. Hier muss man nicht mal zwingend Katholisch oder Politisch engagiert sein.
Habe gerade in meinen Unterlagen nachgeschaut. Der Mindestbetrag ist derzeit 540€ + das Kindergeld welches dir dann automatisch auch zusteht.
Man kann mit diesen 740€ im Monat leben, Luxus ist aber was anderes. Ein Auto wie in meinem Fall ist der einzige Luxus den ich monatlich Auf mich nehme.
Sorry, aber das ist Unsinn. Es gibt keine Regelung, die Eltern dazu verpflichtet, den Kindern ein Studium zu finanzieren. Die Pflicht der Kostenübernahme endet mit der Schulpflicht.