Wohnungseinbruch mittels richtiger Schlüssel?

2 Antworten

Als nicht Jurist aber interressierter Laie und Zuschauer von Verbrauchermagazine und Dokusoaps zum Thema denke ich dass bei einem Einbruch tatsächlich etwas zu Bruch gehen muss. Mann sich also gewaltsam Zugang verschaffen muss oder andere Zugangsmöglichmeiten öffnen muss als Eingangstüren.

Mit dem passenden Schlüssel kann man nicht wirklich einbrechen ähnlich wie wenn man durch eine offen stehende Terassentür geht. Einbruchsdiebstahl wird ja auch deshalb höher bestraft als normaler Diebstahl weil der Bestohlene ja dafür gesorgt hat, dass man bei ihm nur durch Einbruch klauen konnte.

HfPol110  04.05.2022, 14:28

Nein, muss es nicht.

Also ich bin kein Jurist, aber Polizist an der HfPol BW. Wir haben auch Strafrecht als Unterrichtsfach.

In diesem Fall wäre die einzige denkbare Möglichkeit das eindringen mittels falschen Schlüssels.

Die Definition besagt aber, das der Schlüssel überhaupt nicht, noch nicht oder nicht mehr zur Öffnung der Türe bestimmt sein darf. In unserem Fall ist der Schlüssel aber zur Öffnung bestimmt. Es dient zwar dem Zwecke des Blumengießens, ist aber zur Öffnung bestimmt.

Daher würde ich sagen es liegt ein normaler 242 vor und kein 244 (1 Nr.3), (4) StGB vor.

lg

HauQh 
Beitragsersteller
 04.05.2022, 14:43

Danke dir, bin auf die selbe Antwort nun auch gekommen nach ein wenig Recherche^^