Schulische Ausbildung zum MTRA eigene Wohnung und keine Unterstützung

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Zum BAföG-Bedarfssatz: Da ist nichts zu machen. Wer im Eigentum der Eltern lebt, bekommt nur den kleinen Bedarfssatz.


Die Raten für den Hauskauf können ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Aufwendungen für die Unterkunftskosten und die soziale Sicherung sind pauschal in der Berechnung mit drin.


Soweit die Eltern den lt. BAföG-Bescheid angerechneten Unterhaltsbetrag nicht zahlen - auch nicht in Form von Sachleistungen, z.B. Unterkunft, Kost, Monatskarte -, kannst Du Dir grundsätzlich mit einem Vorausleistungsantrag nach § 36 BAföG behelfen und so zum fehlenden Unterhalt kommen, zumindest zu einem Teil. Das Amt setzt sich dann mit Deinen Eltern auseinander.

Besteht keine Unterhaltspflicht oder -fähigkeit nach dem BGB (könnte ja sein), haben sie allerdings außer vllt nervigem Schriftverkehr nichts zu befürchten.

Es kann allerdings passieren, dass Deine Eltern eine Unterhaltspflicht einräumen, aber Naturalunterhalt anbieten; dann läuft der Vorausleistungsantrag vorauss. ins Leere.

Mit dem Vorausleistungsantrag solltest Du ggf. nicht zu lange warten, sonst geht Dir evtl. was verloren. Rückwirkend wird oft nicht gezahlt.


Ausbildungen zur MRTA werden fürs BAföG an Berufsfachschulklassen durchgeführt, d.h. Du bekommst offenbar nur den Bedarfssatz nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG (216 €). Dann gilt der Generalausschluss von AlgII nach § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB II nicht.

Vllt kann noch ein HartzIV-Experte was dazu schreiben, wie aussichtsreich es wäre, da was zu unternehmen.

Rheinflip  08.12.2012, 16:15

ALG2 ist in diesem Fall nicht zuständig.

Steeler  08.12.2012, 16:18
@Rheinflip

Warum nicht? Der generelle Leistungsausschluss greift hier ja gerade nicht.

Rheinflip  08.12.2012, 16:31
@Steeler

Soweit ich das sehe, geht der Unterhaltsanspruch gegen die Eltern vor. Mit ca 2000 Netto und einem Haus sind die sehr wohl fähig einen Unterhalt zu zahlen. Der Bedarfssatz für 3 Personen durfte bei ca 1300 liegen.

nethippi  09.12.2012, 10:35
@Rheinflip

Für Auszubildende gibt es spezielle Hilfen nach § 27 SGB II. Außerdem besteht wahrscheinlich kein Ausschluss nach § 7 SGB II. Also SGB II schriftlich beantragen, die Jobcenter schicken einen meist einfach wieder weg, weil die Sachbearbeterinnen und Sachbearbeiter in den seltensten Fälln tatsächlich Ahnung von der Rechtslage haben. Als Antrag gilt ein formloses Schreiben aus dem hervorgeht, dass man Leistungen begehrt.

Nun welche Möglichkeiten hast du?

Da du nicht viel Geld hast, könntest du zum Amtsgericht gehen und einen Beratungsschein für einen Anwalt beantragen. ich denke das der dich erheblich besser über deine Rechte aufklären kann als ich. Er wird dir sagen können was dir zusteht und was nicht.

Ich kann nur sagen das es mich einwenig wundert, dass dein Bafög abgeleht wurde. Ich selber bin MTA-L und meine eltern haben mehr Verdient als dein Vater. Und ich hatte gar keine Probleme ein Bafög zu kriegen. Und ich war nicht älter als 20.

Dann haben dene Eltern wohl ihr Einkommen nicht richtig berechnen lassen. Die Kosen für das Haus müssen natürlich gegen gerechnet werden. Ansonsten has du ja noch die Möglichkeit BAFÖG als Darlehen zu bantragen.

Die Miete, die du deinen Elten zalst, zählt in dem Fall natürlich noch als Einkommen. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.

Steeler  08.12.2012, 18:58

"Die Kosen für das Haus müssen natürlich gegen gerechnet werden. Ansonsten has du ja noch die Möglichkeit BAFÖG als Darlehen zu bantragen."

Zwei Mal kompletter Unsinn. Beide Aussagen haben mit dem BAföG nichts zu tun hat. :(

Danke für die vielen Antworten. Ich poste hier mal die Berechnungen: Einkommen Vater 31.791,00€, Mutter 6299,00. Gesamteinkommen monatlich 2.388,33. Anrechenungsfrei sind 1.605,00 Zwischensumme 783,33 Freibeträge 391,66 Anrechenbares Einkommen sind 391,67 Der Gesamtbedarf sind laut dem Schreiben 216€. Ergebnis ist, dass die Ausbildungsförderung nicht bewilligt wird, da der Betrag des anzurechnenden Einkommens und/oder Bermögens den Gedamtbedarf des Azubis übersteigt. S. s. Problem ist, dass ich eine Whg. habe, die zwar meinen Eltern gehört, ich aber Miete bezahle, da meine Eltern das Haus noch abbezahlen und vom o.g. Einkommen nicht viel übrig bleibt. Kann das richtig sein? Bevor ich die gute Dame Anrufe, würde ich gerne wissen, ob irgendeine Möglichkeit besteht, an Geld zu kommen. Bisher sagte sie, dass ich im Haus meiner Eltern wohne, fertig. Ob Miete oder nicht, spielt für sie keine Rolle.

Steeler  20.12.2012, 20:32

Beim Bedarfssatz (216 €) ist nichts zu machen, da Du im Eigentum Deiner Eltern lebst.

Die Aufwendungen für die Hausfinanzierung können nicht - jedenfalls nicht direkt - berücksichtigt werden. Aufwendungen der Eltern für ihre eigenen Unterkunftskosten und ihre eigene soziale Sicherung - auch Alterssicherung - sind pauschal drin in der Berechnung und somit für alle gleich.

Möglicherweise fließen die Aufwendungen in die - steuerlichen - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit ein, die im Steuerbescheid stehen würden (normalerweise der vom vorletzten Kalenderjahr). Diese Einkünfte sind in der Berechnung mit drin, wenn sie unterm Strich positiv waren. Waren sie negativ, bleiben sie außen vor, da negative Einkünfte aus einer Einkommensart nicht von positiven Einkünften aus einer anderen Einkommensart abgezogen werden dürfen. Das Gesetz ist eindeutig und lässt der Sachbearbeiterin keinerlei Spielraum.

Zum Vorausleistungsantrag habe ich mich schon geäußert.

Deine Eltern müssen Unterhalt leisten, wenn du nicht arbeiten kannst. Du kannst dir wonanders eine preiswertere Wohnung suchen , dadruch hast du einen höheren Anspruch.