Bin ich Hartz 4 berechtigt, wenn ich (Ü25) mietfrei im Haus meiner Eltern wohne, alle Räume mitbenutze aber keine finanzielle Unterstützung von ihnen kriege?

6 Antworten

Grundsätzlich hast du ab deinem 25 Lebensjahr einen eigenständigen Anspruch auf ALG - 2 Leistungen,ganz unabhängig vom Einkommen und Vermögen deiner Eltern,denn ab da bildest du im Haushalt deiner Eltern deine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) und deine Eltern ihre und sind dir im SGB - ll ab da nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet !

Die Frage ist vielmehr ob du die Anspruchsvoraussetzungen auch erfüllst,nicht nur in Hinsicht auf dein Schonvermögen,was du nicht übersteigen darfst.

Denn wenn du z.B. Studieren würdest,dann hättest du keinen Leistungsanspruch.

Stehst du der Vermittlung in Beschäftigung zur Verfügung,dann wirst du auch Leistungen bekommen,zumindest dann dein Regelsatz von derzeit 404 €,wenn du Mietfrei bei deinen Eltern wohnst inkl. deines KK - Beitrags.

Würde das Jobcenter dir einen Strich durch die Rechnung machen wollen,vorausgesetzt du erfüllst die Voraussetzungen,dann stellst du ganz einfach einen Antrag auf die Kostenübernahme von eigenen angemessenen Wohnraum und dazu deinen ALG - 2 Antrag.

Das steht dir ab deinem 25 Lebensjahr zu,dazu kannst du auch noch eine Erstausstattung für die Wohnung beantragen und ein zinsloses Darlehen für deine Kaution,wenn du es nicht selber zahlen kannst,diese müsstest du dann in Raten zurück zahlen,dass würde dir dann von deinen monatlichen Leistungen gleich abgezogen.

In der Regel sind es nicht mehr als 10 % deiner maßgeblichen Regelleistung,also von deinen 404 € dann ca. 40 €.

truppelditrapp 
Beitragsersteller
 02.03.2016, 16:36

Hi,

mein Vermögen umfasst nicht den erlaubten Maximalbetrag und ich habe fertig studiert. Ich stehe der Vermittlung zur Beschäftigung zur Verfügung, wobei das bei mir auch nur auf dem Papier Gültigkeit hat. Mein Sachbearbeiter hat keine Ahnung wie er mir helfen kann und hat mir nur ganz am Anfang mal 2 Vermittlungsvorschläge geschickt. Nachdem ich ihn darauf hingewiesen habe, dass ich als frischer Molekularbiologe und Biochemiker keine Bäckerlehre machen will (und das andere Vermittlungsangebot war so ähnlich) hat er mir seit 8 Monaten nie wieder etwas geschickt. Alle 2 Monate bespreche ich mit meinem Sachbearbeiter meine Lage und weise ihm meine Bewerbungstätigkeiten nach und er sagt selbst, dass ich sehr viele Bewerbungen schreibe und es auch nicht versteht.

Ich habe mich jetzt selbständig (natürlich in Absprache mit meinem Sachbearbeiter) um eine Weiterbildung bemüht und trage die Kosten dafür zum Großteil selbst... also ich hoffe, dass sie meinen guten Willen erkennen.

Du sagtest, meine Eltern sind mir nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet... aber tragen sie durch die kostenlose Bereitstellung der Räumlichkeiten nicht zu meinem Unterhalt bei? Der User Schrodinger schrieb hier, dass die Arbeitsagentur meine Eltern dann dazu nötigen kann, dass sie für mich finanziell aufkommen müssen. Denn wenn ich umsonst bei ihnen Leben kann, müssten meine Eltern auch die Mittel haben, mich auch anderweitig zu finanzieren (was nicht die Realität ist). Wie kann das Amt meine Eltern zwingen, ihre persönlichen Vermögensverhältnisse offenzulegen, die rein gar nichts mit mir zu tun haben? Ist da was dran? Gibt es solche Entscheidungen einer Arbeitsagentur, die auch noch rechtens ist?

isomatte  02.03.2016, 17:20
@truppelditrapp

Das kostenlose Wohnen hat doch nichts mit einer finanziellen Unterstützung zu tun,sie lassen dich da wohnen und gut ist,für deine anderen Kosten musst du doch selber aufkommen !

Deine Eltern können zu gar nichts gezwungen werden,weil du über 25 bist und sie dir nur freiwillig noch Unterhalt zahlen können und dieser besteht dann eben nur in Form der kostenlosen Unterbringung.

Deshalb hatte ich ja geschrieben,sollte das Jobcenter hier irgend etwas von deinen Eltern verlangen ( Nachweise über Einkommen / Vermögen ),dann schreibst du kurz ein paar formlose Zeilen,dass dir deine Eltern außer das kostenlose Wohnen keine Unterstützung zukommen lassen.

Deshalb sind sie auch nicht bereit ihre Einkommens und Vermögenssituation preis zu geben,sollte das weiterhin von ihnen verlangt werden,dann haben dir deine Eltern schon mitgeteilt das du nach einer Übergangszeit das Haus verlassen musst.

Dann werden sie sich überlegen ob sie sich damit zufrieden geben und dir deine 404 € Regelsatz inkl. KK - Beitrag zahlen oder lieber noch eine eigene Wohnung und die Erstausstattung dazu.

Beantrage einfach Harz 4! Es muss doch keiner wissen das du nichts zahlst!! Ein einfacher Zettel den alle unterschreiben wo drin steht das du seit so und so viel Monaten Geld dort zahlst! Versuch es!

Peppi26  02.03.2016, 16:29

das sind deine Eltern, da muss man nicht per Überweisung zahlen! mein ex hat anfangs auch bei mir und meinen Eltern mit gewohnt, um Geld vom Amt zu bekommen haben wir einen Mietvertrag fertig gemacht und dann meinen Eltern das Geld in bar gegeben! hat nie jemanden interessiert! du brauchst außerdem Geld, wovon willst du leben?

truppelditrapp 
Beitragsersteller
 02.03.2016, 16:41
@Peppi26

Du hast recht, natürlich brauche ich das Geld zum Leben...  bloß klang das Meiste, das ich bisher gelesen habe (in anderen Foren, nicht hier) eher so, dass ich meine Eltern mit in den finanziellen Ruin ziehe, wenn ich nicht schnellstmöglich eine Stelle finde. (Das jetzt nicht falsch verstehen, ich gebe mir alle Mühe etwas zu finden, aber ich gehe was das Finanzielle betrifft vorsichtshalber vom schlimmsten Szenario aus).

Aber schön zu hören, dass es auch so wie bei deinem Ex laufen kann... hoffentlich ist die Arbeitsagentur in meiner Stadt auch so menschlich.

truppelditrapp 
Beitragsersteller
 02.03.2016, 16:22

Das finde ich insofern problematisch, alsdass keine regelmäßig nachverfolgbaren Abbuchen von meinem Konto nachzuweisen wären, welche man ja oft nachweisen muss. Also wenn ich sage, dass ich dort schon seit 5-6 Monaten lebe und Miete zahle, aber keine zugehörigen Abbuchungen auf dem Konto sehen, werden die doch hellhörig, oder? Klar gibt es bei mir massenweise Bargeldabhebungen, aber völlig variierende Beträge und außerdem müssten sie mir dann glauben, dass ich meinen Eltern das Geld bar bezahlt habe...

Also, ich weiß von einer Tochter von Bekannten, die nach dem Abschluß ihres Studiums (und vor Beginn einer Beschäftigung) ALG2 bezogen hatte.

Ü25 und wieder im Elternhaus wohnend. Mietzuschuß hat es nicht gegeben.

Die Eltern waren nicht im Bezug irgendwelcher Leistungen und (auf dem Papier) der Tochter nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet.

truppelditrapp 
Beitragsersteller
 02.03.2016, 16:18

Okay, danke. Genau das ist auch meine Situation. Mietzuschuß brauche ich ja auch gar nicht, will ja auch nicht mehr Geld in Anspruch nehmen als nötig, ist so schon unangenehm genug.

Jedenfalls macht mir das Hoffnung, danke.

Ja dir steht hartz 4 zu aber in deinem fall keine miete aber du must erstmal dafür gearbeitet haben Damit hast du einen anspruch aber du must dich erstmal Arbeitslos und arbeistsuchen melden das hästest du zb auch vorher schon gekont fals du arbeitslos gewesen bist.Den damit aleine wirst du schon krankenversichert nur nicht bei den Privaten.Ansonsten belibst du in der kasse die du hast oder wilst egal ob aok oder andere.

truppelditrapp 
Beitragsersteller
 02.03.2016, 16:46

Ich habe 1 Jahr und 4 Monate gearbeitet und habe eine Weile ALG I bekommen... allerdings nicht für ein ganzes Jahr, da ich keinen 100 % Vertrag hatte. Seit gestern kriege ich kein ALG I mehr und ich warte mit der Beantragung des ALG II sowieso noch bis Juni oder Juli (ich habe vor ab Mitte März eine Weiterbildung zu machen und mein Sachbearbeiter, der meine Weiterbildung schon genehmigt hat, hat mir gesagt, dass ich einen neuen Sachbearbeiter kriegen würde, wenn ich jetzt Hartz 4 beantrage und dieser Bearbeiter dann neu über meine Weiterbildung entscheiden müsste... da wollte ich kein Risiko eingehen).... bis zum Abschluss meiner Weiterbildung bin ich also so oder so gezwungen die Krankenkasse (und alles andere auch) komplett selbst zu zahlen.

Also in Kurzform: Ich bin schon lange bei denen gemeldet.

herakles3000  02.03.2016, 16:57
@truppelditrapp

Lass dich  vom amt nicht ver**** den tazächlich ist es so das wen die weiterbildung im arbeitsamt schon genemiegt ist das auch der neue Fallmanager im Jobcnter das wahrscheinlich genemiegt den das arbeitsamt darf deine weiterbildung NICHT mehr finanzieren das mus das jobcneter machen  aber meistesn ist das kein problem wen schon alles andere geregelt ist las dich nicht schädiegn von nicht informierten Beamten dort Auch mus das amt deine Leistungen an dich weiter bezhalen und nur beim arbeislosengeld mus man 2 jahre zusamen haben nicht bei hartz 4 auf diesem wege verschenkts du dein geld und deine ansprüche den die laufen erst ab antragstellung und nicht rückwirkend,Was du machen kanst ist zb die sagen lassen wer dein sachbearbeiter im jobcenter ist und dich an ihn wenden und das problem klären damit du sowoll die Weiterbildungsmaßnahme als auch dein geld bekommst das häte sogar dein fallmanger im arbeitsamt mit den neuen besprechen können .Traue dem Arbeitsamt/jobcnetr nie bei solchen  Mündlichen aussagen lass dir immer alles schriftlich geben den dan stellt sich oft heraus das die information falsch ist deswegen immermal wieder deren zuständiegen ämter Broschüren mitnehmen.Müstes du miete zahlen mus müstest du deinen Mietvertrag vorlegen.

truppelditrapp 
Beitragsersteller
 02.03.2016, 17:27
@herakles3000

Hm...... na super. Ich habe jetzt schon längst alles geregelt..also Bildungsgutschein eingelöst, mir eine Unterkunft in einer anderen Stadt besorgt, die mit 450 km Entfernung dennoch im "Tagespendelbereich"" liegt, sodass ich die Unterkunftskosten selbst bezahlen soll usw. Die Weiterbildung geht schon in wenigen Tagen los... da haben die mich ja schön auflaufen lassen. Ich zahle jetzt in den kommenden 2 Monaten ca. 1500 € (Weiterbildung/Unterkunft/Verpflegung/Krankenversicherung) aus eigener Tasche, weil ich deine Informationen nicht hatte, klasse.

Ich hatte in der Vergangenheit nie mit dem Arbeitsamt zu tun und mein Sachbearbeiter schien mir, abgesehen davon, dass er mit Akademikern nichts anzufangen weiß, kompetent bezüglich seiner sonstigen Arbeit. Da hab ich mich ja schön geirrt. In Zukunft weiß ich es, danke.

herakles3000  02.03.2016, 19:11
@truppelditrapp

Da es sogar noch heftieger bei dir gekomen ist würde ich zum anwalt gehen den so geht das nicht und wen du das nachweisen kanst das du Finanziel geschädiegr wurdest dan  bekomst du durch deinen anwal auch die gesamten ksoten wieder Auch ist diese entfernung nicht zumutbar zum pendel oder bist du nur 2 stunden am stück dorhin unterwegs Alles darüber ist gesetzwiedrieg Nichts was du derzeit tun must um das zu machne ist Erlaubt .Deine unterhaltskosten muß das amt übernehmen da es eine bewilliegte weiterbildung war Suche die den bissigsten Anwalt aus dem sozialrecht und las den auf die Los das bringt eine menge merh als blos eine Dinstaufsichtsbeschwerde die auch möglich isz du kanst dich aber auch an die regionaldirektion wende (früher Landesarbeistamt bzw dort wo es zuständieg war da sind meisten beide einrichtungen.Aber deine Sachbearbeiter würde ich noch eine Dinst und eine Fachdinstbeschwerde einschenken die fachdinst geht nämlich zur regionaldirektion Wen das amt dir Helfen will Dan könne sie dich bis zu 6 monaten rückversciher auch bei deiner krankenkasse und  du kanst so dein geld auch wieder bekommen von der krankenkasse und von der weiterbildung durch den rechtsanwalt melde dich aber bitte arbeitslos und beantrage hartz 4 in deiner stadt damit bekommen die einieges an problemmen .

Aber das was ich dir raten kan ist traue niemals nur dem wort eines beamtens bzw Angestellten dieser beiden einrichtungen lass dir alles schriflich zeigen und geben selbst mündliche ablehnungen .

Außerdem gibt es im netz auch arbeitslosen foren die dich informieren könne auch wen sie nicht immer aktuell sind Wen du dan noch das richteige zuständieg buch aus dem sozialgesezubuch benutz zb A Buch  9 Jobcenter buch 3 werden sie dich nie wieder so reinlegen können.Alles gute und las dir das nicht gefallen eine bewilliegung deines arbeitslosengeldes bzw hartz4 reicht aus um einen Beratungsschein für deinen Anwalt zu bekommen.Einige Weiterbildungseinrichtunge könne dir sogar gegen das amt helfen.Du kanst dir auch immer die gesetzliche vorgaben und richtline der Bundesregirung von deinem Fallmanager zeigen lassen bzw dern link nenen lassen.

Beantage auch vor ort hartz 4 bringt vieleicht was.


Wenn ich mich nicht irre, lebt ihr in einer Zweckgemeinschaft. Somit geht jegliches Geld was du bekommst, auf das Konto deiner Eltern. Erst wenn du eine eigene Wohnung hättest, würdest du das Geld bekommen.

aribaole  02.03.2016, 15:56

Falsch! Er/sie ist über 25, daher steht ihr/ihm Lebensunterhalt für Alleinlebende zu. Ausnahme ist die Miete, die gibt es NICHT vom Amt. Es sei denn, die Eltern Vermieten ein Zimmer. Werden die aber nicht tun, da sie sonst die "Mieteinnahme" Versteuern müssten.

truppelditrapp 
Beitragsersteller
 02.03.2016, 15:45

Okay, danke... Aber wie soll ich überleben, wenn das Geld, das ich bekommen würde, auf das Konto meiner Eltern geht? Ich habe abgesehen vom Wohnen doch finanziell gar nichts mehr mit ihnen zu tun?

Schrodinger  02.03.2016, 15:46
@truppelditrapp

Yep und dort ist der Punkt. Du wohnst bei ihnen. Das reicht schon, um vom Amt gesagt zu bekommen "Nope, Ihre Eltern geben Ihnen alles, Sie bekommen von uns nichts".