Hallo zusammen,
Ich (30) würde gerne ein Antrag auf Einbürgerung für die deutsche Staatsangehörigkeit stellen. Ich lebe seit knapp 26 Jahren in Deutschland, habe die Mittlere Reife und bin berufstätig. Ich erfülle eigentlich alle Anforderungen für die Einbürgerung, außer meiner strafrechtlichen Vergangenheit.
Ich habe sicherheitshalber die Einsicht in meinen Bundeszentralregisterauszug veranlasst und habe dabei festgestellt, dass keinerlei Einträge vorhanden sind.
Mir stellen sich nun folgende Fragen:
A) Ich wurde zweimal verurteilt (ca. jeweils 30 Tagessätze), allerdings sind diese Verurteilungen nicht mehr im Bundeszentralregister ersichtlich. Die Verurteilungen waren vor ca. 8 Jahren.
B) Ich hatte bereits ca. 4-5 Anzeigen, welche allerdings eingestellt worden sind. In den letzten 5 Jahren waren es zwei eingestellte Anzeigen.
Frage 1:
Müssen Verurteilungen im Antragsformular angegeben werden, obwohl diese bereits getilgt und laut Bundeszentralregister, nicht mehr ersichtlich sind?
Frage 2:
Wirken sich – falls diese angegeben werden müssen – die Verurteilungen und eingestellten Verfahren auf die Einbürgerung aus?
Frage:
Mir ist bekannt, dass man bei Verurteilungen unter 90 Tagessätze eingebürgert werden kann, aber handelt es sich hierbei um eine Ermessensentscheidung oder besteht gar ein direkter Anspruch/Recht auf meine Einbürgerung?
Vielen, lieben Dank