JU-Union möchte rückwirkend Mitgliedsbeiträge einziehen
Aus lauter Langeweile bin ich vor einigen Jahren in die junge Union eingetreten. Natürlich weis ich nicht mehr was ich beim Eintritt in die Partei unterschrieben habe. Jetzt hab ich vor ein paar Tagen einen Brief erhalten :
,,Lieber Andreas,
In den kommenden Tagen wird der JU-Mitgliedsbeitrag von 1€ pro Monat (12€ im Jahr) fällig.
Da es in den letzten Jahren mehrfach versäumt wurde den entsprechenden Jahresbeitrag einzuziehen, ist der Fall eingetreten, das bei manchen die Beiträge etwas höher ausfallen. Leider betrifft dieser nachgezogenen Beiträge auch deine Mitgliedschaft. Weil du uns keine Einzugsermächtigung erteilt hast, bitte ich dich den in der Rechnung genannten Betrag bis zum 31. Juli 2013 auf das angegebene JU Konto zu überweisen.''
Ein Überweisungsschein wurde vorsorglich schon mal ausgefüllt mit dem fälligen Betrag von 72€. Hallo das wären Beiträge von 6 Jahren.
Ist das überhaupt erlaubt rückwirkend für 6 Jahre Beiträge einzuziehen ? Sind die nicht zuerst in der Plicht mich drauf hinzuweisen das Beitragsrückstände auflaufen ?
Die müssen mir doch auch erst nachweisen das ich tatsächlich vor 6 Jahren einen Mitgliedsantrag unterschrieben in dem festgehalten ist, dass ein Mitgliedsbeitrag erhoben wird. Sind die verpflichtet mir den Nachweis zu erbringen ?
Oder gibt es einen schlaueren Weg aus der geschichtet rauszukommen.
4 Antworten
Hallo das wären Beiträge von 6 Jahren.
Die wollen doch nur dein Bestes. Warum willst du es ihnen nicht geben?
Ist das überhaupt erlaubt rückwirkend für 6 Jahre Beiträge einzuziehen ?
Ja. ... Nein. ... Genauer: Rein rechtlich haben sie Anspruch auf die Beiträge der letzten 3 Jahre. Aber versuchen können sie natürlich, alle ausstehenden Beiträge einzutreiben.
Wenn du darüber hinaus noch "Mahnungen" erhalten hast, verlängern sich die Fristen entsprechend.
Und da du nicht austreten kannst, solange deine Beiträge ausstehen, wirst du dich entweder mit ihnen streiten oder bezahlen müssen.
Die müssen mir doch auch erst nachweisen das ich tatsächlich vor 6 Jahren einen Mitgliedsantrag unterschrieben in dem festgehalten ist, dass ein Mitgliedsbeitrag erhoben wird. Sind die verpflichtet mir den Nachweis zu erbringen ?
Aus ihrer Sicht reicht es, wenn du in der Mitgliederliste stehst. Falls du die Forderung unangemessen findest, müsstest du belegen, was auch immer du zu behaupten versuchst (später eingetreten, andere Beiträge vereinbart, zwischenzeitlich ausgetreten, etc.). Die Behauptung "nie eingetreten zu sein", würde ich allerdings sparsam verwenden und nur dann benutzen, wenn ich genau wüsste, dass ich nie irgendwas unterschrieben habe.
Oder gibt es einen schlaueren Weg aus der geschichtet rauszukommen.
Es gibt immer einen schlaueren Weg. Und der lautet VOR DEM HANDELN DENKEN.
In deinem Fall ist der schlaueste Weg das Bezahlen der ausstehenden Beiträge. Wenn du auf Streit gebürstet bist, kannst du ja versuchen, sie mit BGB § 195 (regelmäßige Verjährungsfrist = 3 Jahre) zu beeindrucken. Ob die so Beeindruckten allerdings gute (Partei-)Freunde bleiben werden, steht auf einem anderen Blatt... ;)
nichts gegen die JU ;)
du bist in die organisation eingetreten und hast dich freiwillig verpflichtig auch die mitgliesbeiträge zu zahlen. zeig rückgrat und halt dich an dein wort! (vergiss nicht: für JEDES mitglied muss dein kreisverband geld an den landesverband zahlen, egal ob es zahlt oder nicht; du hast also reale kosten verursacht) wenn du es aber vorziehst dich durchs leben zu mogeln, kannst du mit den verantwortlichen in der ju reden und eine art ausgleich verhandeln, dass du zb nur die letzten zwei jahre bezahlst. das wäre (glaub ich) auch möglich.
Ich zeige Rückgrat und werde das nicht einfach so hinnehmen. Wie die JU mir selbst in dem Brief mitgeteilt hat ist es nicht mein Verschulden das Jahre lang keine Beiträge eingezogen wurden.
Das ist nicht ganz richtig. Tatsächlich sind Vereinsbeiträge eine Bringeschuld. Einer Erleichterung, wie beispielsweise die Einzugsermächtigung, hast du ja nicht zugestimmt.
Damit zeigst du kein Rückgrat, sondern wahlweise entweder Naivität, Habgier oder Wortbrüchigkeit. Nun dürfte das auch der Kinderorganisation der "christlichen Partei" keineswegs neu sein; gelten doch gerade diese Eigenschaften als wesentlich Kernmerkmale guter Parteifreunde, allerdings steht auch zu befürchten, dass es um die Vorteilsfrage geht. Und die wirst du im Zweifel verlieren.
wie sollen sie auch das geld einziehen wenn du ihnen keine einzugsermächtigung gibst^^ prinzipiell gilt in diesem fall: du bringst das geld entweder jahr für jahr bar mit oder überweist es selbst. dass die ju es versäumt hat dich zu ermahnen, kann man kritisieren, es ändert aber nichts daran, dass du es schuldig bist. was willst du nicht hinnehmen? dich an dein wort zu halten? das richtige zu tun? ich sage es noch einmal, damit es verstehst: du hast dem verband geld gekostet, du hast kosten verursacht. aber mir egal, ich bleibe bei meiner ersten antwort: rede mit den leuten und sorge zumindest für einen ausgleich. das ist meine antwort auf deine frage
es um die Vorteilsfrage (/Vorteilsnahme?) geht
Na, dahingehend müssen die Mitglieder für spätere Zeiten doch auch gut gebrieft werden... ;)))
Sie können nur die Mitgliedsbeiträge der letzten drei Jahre fordern.
Wenn du diese nicht bezahlst, kannst du aus der Partei ausgeschlossen werden. Aber so wie ich dich verstehe, ist es ja genau das was du willst. Ein gerichtliches Mahnverfahren brauchst du nicht zu fürchten. Es gibt keine im Bundestag vertretene Partei, die Mitgliedsbeiträge im gerichtlichen Mahnverfahren eintreibt.
Wenn Du Dich auf die Hinterbeine stellst, wirst du die Forderung auf keinen Fall so zahlen müssen.
Das ist aber schon widersprüchlich, warum geht jemand in eine Jugendorganisation:
1) um etwas zu bewirken
2) leider viele auch , um den Hintern an die Wand zu kriegen, Karriere zu machen!
Der Widerspruch ist: für beides erreichst DU nichts , wenn Du da so kleinlich bist.
Netter Gedanke - allein: hier geht's um die JU.... ;(