Rücktritt Ausbildungsvertrag - Bearbeitungsgebühr?
Hallo,
ich musste von einem Ausbildungsvertrag (Psychologische Psychotherapie) zurücktreten. Das Institut fordert nun "nach Gebührenverordnung" eine für mich hohe Bearbeitungsgebühr.Im eigentlichen Vertrag steht davon nichts, der einzige Absatz, der einen Bezug zur Gebührenverordnung enthält lautet: "Der Ausbildungsteilnehmer verpflichtet sich, die in der Gebührenverordnung des Ausbildungsträgers festgelegten Ausbildungsgebühren für das zurückliegende Quartal gemäß der Regelungen der Gebührenverordnung zu entrichten."
Dieser Absatz bezieht sich also meiner Meinung nach nur auf die wirklichen Kosten der Ausbildung, welche quartalsweise zu zahlen sind.Wenn ich das richtig sehe, stimme ich aber nicht "dem Rest" der Gebührenverodnung zu?!In der Gebührenverordnung steht ganz unten, dass bei nicht-Antritt der Betrag fällig wird. Diese Verordnung habe ich aber nicht unterschrieben.
Kennt sich jemand damit aus und kann mir weiterhelfen? Kann ich da Widerspruch einlegen?
LG
4 Antworten
An deiner Stelle ab zum fachanwalt fürs Arbeitsrecht und der wird dich super und perfekt beraten und das sollte noch nicht mal soviel kosten
Blöderweise hat das jetzt mal mit Arbeitsrecht so gar nichts zu tun.
Du bist ja niedlich, Kleiner. Keine Ahnung von gar nichts, aber schön einen auf dicke Hose machen. Süss.
Natürlich womit sonst?
Ein Ausbildungsvertrag mit einer Fachschule hat nun mal nichts mit Arbeitsrecht zu tun. Warum sollte er auch? Das ist simples Vertragsrecht.
Vielen Dank schon einmal für die Antworten.
Wie schon oben beschrieben, wird außer in dem zitierten Absatz die Gebührenverordnung nicht erwähnt. Das ist ja die Grundlage, weshalb ich denke, dass das theoretisch nicht rechtskräftig sein könnte.
Wenn die Verordnung wirksam Bestandteil des Ausbildungsvertrags ist und du diesen unterschrieben hast, gilt auch die Verordnung als anerkannt.
Ob die Klausel an sich Bestand hat kannst du natürlich juristisch prüfen lassen, würde mir aber eine zu großen Hoffnungen machen.
Vertrag lesen.... evtl. hast Du ja damit unterschrieben, dass der Vertrag der Gebührenordnung unterliegt ? Da würde ich mal einen Anwalt fragen....
Strafrecht Sozialrecht!? XD