Kindergeld rückwirkend bekommen bei einem Fernstudium?
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen!
Ich habe letztes Jahr mein Abitur geschafft und wusste danach erstmal nicht genau,was ich nun mit meinem neuen Abschluss anfangen soll. Im April 2021 habe ich mich dann dazu entschieden,an einer privaten Hochschule zu studieren,da es da keine langen Wartezeiten gab. Ich wurde durch ein Bewerbungsgespräch auch angenommen ( aufgrund von Corona über das Telefon) und habe auch den Vertrag unterschrieben und abgeschickt. Jedoch müsste ich dann leider feststellen,dass es finanziell und zeitlich nicht ganz gepasst hätte,musste den reservierten Platz also aufgeben. Dies passierte alles nur über eine kurze Email.
Danach habe ich mich die Monate über ein Fernstudium (online) erkundigt,bei denen es aber keine Wartezeiten gibt,keine Bewerbungen sondern nur,einen Vertrag und Nachweise die man der Hochschule schicken muss ( ich studiere an der IU - Internationalen Hochschule). Nun versuche ich rückwirkend mein Kindergeld zu bekommen,habe aber logischerweise keine Bewerbungen oder Absagen für die Fernuniversität,aber grundsätzlich,habe ich mich ja um einen Platz bemüht,habe ich da irgendwie eine Chance,dass Kindergeld noch rückwirkend zu bekommen? Habe schon ein Schreiben bekommen von der Familienkasse,in der steht,dass mehr Nachweise nötig sind.
Ich hoffe ihr könnt mir da helfen.
Bleibt gesund!
2 Antworten
Deine Eltern erhalten bestenfalls 6 Monate rückwirkend das Kindergeld...
Ansonsten hättest du eine dieser 4 Voraussetzungen erfüllen müssen:
... wobei der Punkt 2 für dich am wenigsten aufwändig gewesen wäre :-((
Näheres im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf den Seite 14, 17 u. 26: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
wie z.B.: Sobald wenigstens an einem Tag eines Monats die ►Anspruchsvoraussetzungen auf Kindergeld vorgelegen haben, besteht grundsätzlich auch der Anspruch auf Kindergeld für den ganzen Monat. Das Kindergeld kann rückwirkend nachgezahlt werden, jedoch höchstens für die letzten sechs Kalendermonate vor dem Eingang des Kindergeldantrags bei der Familienkasse.
Ohne Nachweise gibt es nichts. Das sollte doch klar sein. Sich nur mal über ein Studium erkundigen, aber monatelang nichts weiter machen, reicht hier nicht aus.
Doch habe tatsächlich das Kindergeld rückwirkend bezahlt bekommen!