Ratenzahlung bei der TKK - Mehr als lediglich drei Raten?
Ich habe einen Beitragsrückstand von etwa 1500€ bei der TKK, durch Unwissenheit war ich die letzten 6 Monate leider nicht mehr familienversichert. Ich würde den Betrag gerne in Raten bezahlen, da ich ja noch die laufenden Beiträge bezahlen muss. Die TKK schreibt "Den Rückstand können Sie grundsätzlich in drei Raten zahlen" - was heißt das konkret? Ich hätte gerne die Möglichkeit, monatlich etwa 120€ des Rückstandes zu begleichen, was dann einer Ratenzahlung für 12 Monate gleich käme. Lässt sich die TKK darauf ein?
Außerdem befindet sich mein Mitgliedsantrag bei der Künstlersozialkasse gerade in Bearbeitung. Übernimmt die KSK dann auch rückwirkend die Hälfte meiner Beiträge, so dass ich selber "nur" etwa 800€ an Beitragsrückstand ausgleichen muss? Schließlich bin ich seit November 2015 Freiberufler (seit diesem zeitpunkt auch nicht mehr familienversichert) und ja auch seit diesem Zeitpunkt künstlerisch tätig. Was bedeutet, dass ich auch die vergangenen 6 Monate in der KSK pflichtversichert gewesen sein muss, auch wenn mein Antrag immer noch bearbeitet wird..
Und meine letzte Frage: was zur Hölle sind Stundungszinsen? Bei Ratenzahlung berechnet mir die TKK Stundungszinsen in Höhe von 0,5%. Was heißt das konkret?
Kann mir jemand eine kompetente Auskunft geben?
Vielen lieben Dank! Das hat man davon, wenn man in der Schule immer nur Gedichte interpretieren muss! ;-)
2 Antworten
"Den Rückstand können Sie grundsätzlich in drei Raten zahlen" - was heißt das konkret?
Das heißt konkret Gesamtschulden geteilt durch drei (Raten).
Ich hätte gerne die Möglichkeit, monatlich etwa 120€ des Rückstandes zu begleichen, was dann einer Ratenzahlung für 12 Monate gleich käme. Lässt sich die TKK darauf ein?
Nein. Du kannst aber mit Deiner Bank sprechen und dort einen Kredit aufnehmen und für den Kredit entsprechende monatliche Zahlungen vereinbaren. Die KK gewährt eine Zahlung in maximal 3 Raten.
Übernimmt die KSK dann auch rückwirkend die Hälfte meiner Beiträge, so dass ich selber "nur" etwa 800€ an Beitragsrückstand ausgleichen muss? Schließlich bin ich seit November 2015 Freiberufler (seit diesem zeitpunkt auch nicht mehr familienversichert) und ja auch seit diesem Zeitpunkt künstlerisch tätig.
Die KSK ist ja nicht Dein AG, sondern Du bist dort versichert. Natürlich übernimmt die KSK nicht den Arbeitgeberbeitrag. Als Freiberufler (Selbstständiger) bezahlst Du die Beiträge komplett selbst.
was zur Hölle sind Stundungszinsen? Bei Ratenzahlung berechnet mir die TKK Stundungszinsen in Höhe von 0,5%. Was heißt das konkret?
Das sind Zinsen für die Gewährung des Kredits (die Stundung der Schulden). Wenn man bei einer Bank einen Kredit aufnimmt, bezahlt man für diese Dienstleitung ja auch Zinsen. Zinslose Kredite gibt es nicht.
Ich habe einen Beitragsrückstand von etwa 1500€ bei der TKK, durch Unwissenheit war ich die letzten 6 Monate leider nicht mehr familienversichert.
Aus Unwissenheit - wie ist dies denn möglich. Es ist doch bekannt wie hoch die eigenen Einkünfte sind.
Die TKK hat angeboten, dass die Rückstände in 3 Monatsraten in Höhe von 500 € zu bezahlen sind. Ob eine niedrige Rate möglich ist, kann man nur dort erfragen.
Außerdem befindet sich mein Mitgliedsantrag bei der Künstlersozialkasse gerade in Bearbeitung. Übernimmt die KSK dann auch rückwirkend die Hälfte meiner Beiträge,
Nein - denn zuerst muss man mal bei der bestehenden Krankenkasse TKK kündigen und erst danach kann man in die Künstlersozialkasse eintreten. Wenn dieser Wechsel aber ansteht, muss man die kompletten Rückstände in einer Summe zurück zahlen.
Schließlich bin ich seit November 2015 Freiberufler
Bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass man Anspruch auf eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse hat.
Und meine letzte Frage: was zur Hölle sind Stundungszinsen?
Dass du für die rückständige Summe von 1.500 € pro Monat Stundungszinsen zahlen musst. Denn durch deine Nichtzahlung hat die Krankenkasse ja einen Verlust erlitten.
Anmerkung, die TKK, wie auch die KSK ist eine gesetzliche Krankenversicherung und man kann erst zu einer anderen wechseln, wenn man die bestehende gekündigt hat - bedeutet laufenden Monat + 2 Monate - also Kündigung im Mai 2016 zum 01.08.2016 - erst dann kann man in die KSK eintreten.
Gruß N.U.