Bekomme ich meine Abschlagszahlung zurück?

1 Antwort

Ich hoffe für dich, dass dieser Handwerker ein Gewerbe angemeldet hat und du das nicht "unter Freunden" vereinbart hast. Also, generell, so oder so, bekommst du dein Geld, abzüglich des gelieferten Materials, natürlich zurück. Wenn nicht freiwillig, dann mit Hilfe des Gerichts. Allerdings sieht das bei "Schwarzarbeit" nicht wirklich gut für dich aus und du müsstest damit rechnen, dass du hierfür mit einer Anzeige und Bußgeld rechnen müsstest, sofern es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen sollte. Geh zu dem Menschen hin und mach ihm Druck. Du hast dich auf die Durchführung der Arbeiten verlassen und musst jetzt einen neuen Handwerker suchen. Er soll dass Geld sofort rausrücken (2 - 3 Tage Frist zur Überweisung des Betrages), ansonsten erfolgt eine Anzeige. Vielleicht kannst du ja aushandeln, dass er - als Handwerker kann es das ja immer mal wieder verwenden - er das Material wieder abholt und dir den vollen Betrag rückerstattet. Ist ja nicht dein Problem, wenn er sich mit seinem Kumpel überwirft. Du hast ja dadurch nur Mehrarbeit.