Immobilien Reservierung - Kauf Rücktritt -
folgender sachverhalt.
wir wollten/wollen eine immobilie kaufen. wir haben durch einen makler ein objekt gezeigt bekommen das uns gefiel. er wollte das wir es reservieren. der reservierungsvertrag enthält so einen zusatz das bei erfolgreicher finanzierungszusage und dann rücktritt eine strafzahlung fällig wird.
folgendes problem...die finanzierung hat der makler übernommen da wir "dumm" waren und ihm vertraut haben. diese hat er einem großen fremd unternehmen übergeben und diese hat dann einen finanzierung bei der bank erreicht.
der haken? wir hatten 2 privat kredite der hat der bank nicht geschmeckt (was für mich nachvollziehbar war). der makler hat dann mit den verkäufern gesprochen und sie haben den immobilien preis um diese summe x erhöht. der verkäufer hätte summe x dann an makler gezahlt und dieser hätte dann bestehenden kredit abgelöst (angeblich...). es wurde bei der finanzierunganfrage und zusage in den unterlagen auch diese kredite nicht berücksichtigt...kurz person xy löst diese ab. es wurde einen familien angehörigen per post ein schreiben geschickt das er das schriftlich bestätigen sollte das er kredit ablösen würde...aber geld noch nicht frei gegeben wäre. wir haben das im gehetze und im blinden vertrauen gemacht. notartermin wurde uns einfach vorgeworfen. als wir dann von bekannten gewarnt wurden (makler sehr bekannt...) und wir das alles hinterfragten. u.a. das es für uns eine art kredit betrug darstellte. es tat sich eine kette von suspekten geschichten auf. wir wurden von makler mit drohungen auf die "strafzahlung" und konsequenzen verwiesen. da das zu weit ging haben wir nach diesen "gespräch" die notbremse gezogen.
wir sind von kauf zurückgetreten.
die frage...müssen wir zahlen? der kaufpreis hat sich ja um 5stellige zahlen künstlich erhöht. die kann man anhand der kreditanfrage und des halbfertigen notarvertrages nachweisen. die finanzierungsverträge wurden noch nicht unterschrieben..es wurde nur zugesagt.
5 Antworten
Hallöchen,
hier treten verschiedene Symptome auf die für diese unqualifizierten Makler typisch sind!
Ich fange mal hinten an, mit Eurer wichtigsten Frage:
müssen wir zahlen?
Nein und nochmals nein an niemand!
Ein seriöser Makler weiß, Provisionsanspruch entsteht erst nach Unterschrift auf notariellem Kaufvertrag!
Alles andere was er "angeschoben" hat, diente nur dazu seine Provision zu sichern und den ganzen Vorgang zu beschleunigen!
Bei diesem Vorgehen hätte Euch folgendes passieren können:
- Bank zieht die Finanzierungszusage wegen falscher Angaben zurück
- Verdacht des Kreditbetrugs, mindestens Beihilfe hierzu
- Bei höherem Kaufpreis erhöhen sich Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie die Maklerprovision
das bei erfolgreicher finanzierungszusage und dann rücktritt eine strafzahlung fällig wird
Nicht zulässig! Wird verwendet um Kaufinteressenten unter Druck zu setzen ist aber rechtlich, trotz Vertragsfreiheit, null und nichtig.
Den ganzen Rest Eurer Frage braucht man nicht näher beleuchten: Hier sollte verschleiert und getäuscht werden. Lasst Euch auch nicht durch Zahlungsaufforderungen, Mahnungen oder sonstige Drohungen verunsichern!
Sollte dieser "Makler" sehr frech und ungeniert sein, wird er Euch mit einem gerichtlichen Mahnbescheid drohen. Sollte wirklich einer ins Haus flattern müsst Ihr unbedingt, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung, Widerspruch einlegen! Auf weitere Verfolgung wird er, wegen der Kosten und ohne Aussicht auf Erfolg, verzichten!
Wenn man Immobilienerwerb ins Auge fasst, geht man zuerst zu seiner Hausbank und erkundigt sich was, unter welchen Bedingungen, finanziert werden könnte! Dann wäret Ihr erst gar nicht in die Falle getappt.
Die Notbremse zu ziehen war völlig richtig!
Grüße
Guten Abend,
das hört sich ja mehr als abenteuerlich an! Ich gehe jetzt mal davon aus das der Makler die komplette Finanzierung durchziehen wollte (hätte demnach auch noch einiges daran verdient-durch die Erhöhung der Darlehenssumme, in seinem Interesse, dann noch mehr). Ihr habt die Notbremse gezogen, da ihr euch nicht des Kreditbetrugs strafbar machen wolltet. Um vielleicht möglichst kostengünstig aus der Sache rauszukommen, würde ich beim Makler mal nachfragen ob ein Vermittlungsvertrag zwischen ihm und dem Kreditinstitut welches er angefragt hat besteht, und ob ihm bewusst ist das es sich bei Kreditbetrug um kein Kavaliersdelikt handelt...Ich könnte mir vorstellen das er dannn womöglich auf ein weiteres Vorgehen gegen euch verzichtet. Wünsche euch viel Erfolg!
- Groß- und Kleinschreibung und Interpunktion haben ihren Sinn - sie gliedern den Text und helfen beim Lesen und Erfassen des Wesentlichen. Solltest Du unbedingt mal lernen!
- Wenn der Preis für die Immobilie nachträglich heraufgesetzt wurde, hat sich die ursprüngliche Vereinbarung erledigt - einschließlich der Provisionszusage.
spätestens ab dem zweiten Absatz komme ich zu dem Entschluss, dass du UNBEDINGT einen Anwalt einschalten solltest. Gerade wenn der Makler "bekannt" ist, drängt sich sowas quasi schon auf.
Was die Zahlung angeht - im Zweifelsfall mit dem Anwalt klären und beraten, ob man es auf einen Prozess ankommen lassen will. In Anbetracht ähnlicher Fälle des Maklers wird er diesen scheuen und die Sache würde sich sicher erledigen. Ist allerdings nur eine Mutmaßung meinerseits - Genaueres kann da wirklich nur ein Anwalt beurteilen.
Das einschalten eines Anwalts ist zu diesem Zeitpunkt unnötig und verursacht nur Kosten!
Siehe meine Antwort
Ganz Einfach Nein.
Provision wird nur bei erfolgreicher Vermittlung fällig. Das bedeutet Abschluss eines Kaufvertrages bei Notar oder eben Abschluss eines Mietvertrages.
Müsst ihr euch keine Sorgen machen jeder Anwalt zerreißt so einen Reservierungsvertrag in der Luft ist leider in der Brache bei den Schwarzen Schafen als normal anzusehen Seriös ist das nicht.
Wird Zeit das der Maklerberuf einen Zugangsbeschränkung erhält