Jobwechsel, habe nach mündlicher Zusage die Stelle doch nicht bekommen und jetzt eine Sperrzeit beim Arbeitsamt?

3 Antworten

Es müßte doch genügen, wenn der neue Arbeitgeber eine Erklärung abgibt, daß er Dir eine Zusage zum Arbeitsverhältnis gegeben hat. Leider aber nach Deiner Kündigung im alten Betrieb es Schwierigkeiten seinerseits für die Einstellung gegeben hat. Daraus sollte für die Arge ersichtlich sein, daß die Kündigung von Dir nicht Dein Verschulden ist.
Sollte es trotzdem bei der Sperre bleiben, müßte der neue Arbeitgeber, wenn bereits ein gültiger Arbeitsvertrag vorlag, den Ausfall für die Sperre bezahlen.  

Kripoone 
Beitragsersteller
 28.06.2017, 16:55

Müsste definitiv reichen seh ich auch so. Aber diese Erklärung will er ja nicht geben. Hatte heute ein Telefongespräch mit ihm und er meinte nur "Warum sollte ich das machen?". Hab ihm dann erklärt was ich jetzt für Probleme dadurch habe aber hat ihn nichtmal interessiert.

Liesche  28.06.2017, 17:09
@Kripoone

Dann drohe mit Arbeitsgericht! Wieso hast Du keinen Durchschlag von dem Arbeitsvertrag? Das wäre doch normal, daß jede Partei einen Vertrag erhält.

Kripoone 
Beitragsersteller
 28.06.2017, 17:36
@Liesche

Der richtige Vertrag war soweit noch nicht fertig gewesen. Hatte nur einen Personalfragebogen der vom Chef unterschrieben war, wo er Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub eingetragen hatte. Sollte meine ganzen Daten da eintragen und den am nächsten Tag wieder abgeben. Mit den Daten sollte dann der Vertrag fertig gemacht werden. Laut seiner Aussage ist seine Unterschrift auf dem Fragebogen wie ein gültiger Vertrag. Hätte mir mal ne Kopie machen sollen bevor ich den wieder abgeben habe.

Aber an sich war der Arbeitsvertrag schon mündlich abgeschlossen. Wir waren uns über Gehalt, Urlaub und Arbeitszeit einig und haben das dann mit Handschlag besiegelt.

Meinte am Telefon schon zu ihm, als er es abgelehnt hatte und nicht mit sich reden ließ, das ich dann wohl meinen Anwalt einschalten muss. Meinte er nur "Können sie gerne machen"

Beim Arbeitsgericht und der Handelskammer werde ich morgen mal anrufen und gucken was die sagen.


Hallo,

das tut mir wirklich leid, dass du jetzt in so einer Situation bist, aber wenn dein "neuer" AG dir nicht bescheinigt, dass er dir eine mündliche Zusage gegeben hat, sieht es da schwer aus.

Beim nächsten Mal bitte erst kündigen wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt (oder dann einen Aufhebungsvertrag mit dem alte AG schließen, damit die Kündigungsfrist umgangen werden kann).

 

MfG

Nein, du bekommst auf jeden Fall die volle Sperre...du kannst ALG2 beantragen, aber auch das wird als Strafe drastisch gekürzt...

Kripoone 
Beitragsersteller
 28.06.2017, 16:30

Normalerweise eben nicht. Gesperrt wird man nur wenn man die Arbeitslosigkeit vorsätzlich herbeigeführt hat. Das habe ich aber nicht. Sondern habe sogar eine gute Begründung. Kann die nur nicht wirklich beweisen und deshalb soll ich das ja schriftlich vom Chef besorgen. Will er mir nur nicht aushändigen.

CapAndMore  28.06.2017, 16:33
@Kripoone

glaube mir, dein Grund wird abgelehnt...mit der Ablehnung gehst du dann und beantragst ALG 2, für den Zeitraum der Sperre...die ziehen auch etwa 30  ab...obwohl das ja eine Doppelbestrafung ist, interessiert es niemanden...

Kripoone 
Beitragsersteller
 28.06.2017, 16:40
@CapAndMore

Dann hätten sie meinen Widerspruch doch einfach abgelehnt und mir nicht Zeit gegeben den Nachweis vom Chef zu holen. Wirst sehen ich bekomm das schon durch ;)

CapAndMore  28.06.2017, 16:41
@Kripoone

die Gelegenheit müssen sie dir geben...ich wünsch dir viel Glück...

Kripoone 
Beitragsersteller
 28.06.2017, 16:57
@CapAndMore

Danke. Das Ergebnis teile ich euch hier mit wenn es feststeht.