Jobwechsel, habe nach mündlicher Zusage die Stelle doch nicht bekommen und jetzt eine Sperrzeit beim Arbeitsamt?
Moin zusammen,ist hier jemand der sich mit dem Arbeitsamt und ALG1 besser auskennt?Mein Problem: Habe meine Stelle bei einer Zeitarbeitsfirma gekündigt, nachdem ich eine mündliche Zusage in einem anderen Unternehmen bekommen hatte. Hatte vom Chef einen unterschriebenen Personalfragebogen wo das Gehalt, Arbeitszeit und Urlaubstage eingetragen waren. Laut seiner Aussage zählt das mit seiner Unterschrift schon wie ein gültiger Vertrag, damit ich auf der sicheren Seite bin wenn ich meine alte stelle kündige. Habe dann, 2 Tage bevor ich meinen ersten Arbeitstag haben sollte, einen Anruf von meinem neuen Chef bekommen mit der Aussage das es Probleme gibt und er mich wahrscheinlich doch nicht einstellen kann. Habe dan für den nächsten Tag einen Termin vereinbart um die Probleme vielleicht aus der Welt zu schaffen.War leider nicht erfolgreich und ich habe die Stelle nicht bekommen.Natürlich sofort arbeitslos gemeldet habe jetzt allerdings erstmal eine Sperrzeit von 3Monaten bekommen. Grund dafür: Ich habe angeblich keine Begründung für meine Kündigung genannt. Habe ich im Online-Antrag ausgefüllt wurde aber anscheinend nicht gespeichert. Habe mittlerweile einen Widerspruch eingelegt und habe vor einigen Tagen Antwort darauf bekommen.Soll von dem Arbeitgeber was schriftliches besorgen was meine Aussage belegt. Das einzige was ich schriftlich hatte war der Personalfragebogen. Den hab ich aber einige tage vor der Absage bei dem Unternehmen vollständig ausgefüllt abgegeben. Habe den Chef heute angerufen und gebeten mir da was Schriftliches zu geben was er abgelehnt hat.Jemand ne Idee was ich machen kann?
3 Antworten
Es müßte doch genügen, wenn der neue Arbeitgeber eine Erklärung abgibt, daß er Dir eine Zusage zum Arbeitsverhältnis gegeben hat. Leider aber nach Deiner Kündigung im alten Betrieb es Schwierigkeiten seinerseits für die Einstellung gegeben hat. Daraus sollte für die Arge ersichtlich sein, daß die Kündigung von Dir nicht Dein Verschulden ist.
Sollte es trotzdem bei der Sperre bleiben, müßte der neue Arbeitgeber, wenn bereits ein gültiger Arbeitsvertrag vorlag, den Ausfall für die Sperre bezahlen.
Dann drohe mit Arbeitsgericht! Wieso hast Du keinen Durchschlag von dem Arbeitsvertrag? Das wäre doch normal, daß jede Partei einen Vertrag erhält.
Der richtige Vertrag war soweit noch nicht fertig gewesen. Hatte nur einen Personalfragebogen der vom Chef unterschrieben war, wo er Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub eingetragen hatte. Sollte meine ganzen Daten da eintragen und den am nächsten Tag wieder abgeben. Mit den Daten sollte dann der Vertrag fertig gemacht werden. Laut seiner Aussage ist seine Unterschrift auf dem Fragebogen wie ein gültiger Vertrag. Hätte mir mal ne Kopie machen sollen bevor ich den wieder abgeben habe.
Aber an sich war der Arbeitsvertrag schon mündlich abgeschlossen. Wir waren uns über Gehalt, Urlaub und Arbeitszeit einig und haben das dann mit Handschlag besiegelt.
Meinte am Telefon schon zu ihm, als er es abgelehnt hatte und nicht mit sich reden ließ, das ich dann wohl meinen Anwalt einschalten muss. Meinte er nur "Können sie gerne machen"
Beim Arbeitsgericht und der Handelskammer werde ich morgen mal anrufen und gucken was die sagen.
Hallo,
das tut mir wirklich leid, dass du jetzt in so einer Situation bist, aber wenn dein "neuer" AG dir nicht bescheinigt, dass er dir eine mündliche Zusage gegeben hat, sieht es da schwer aus.
Beim nächsten Mal bitte erst kündigen wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt (oder dann einen Aufhebungsvertrag mit dem alte AG schließen, damit die Kündigungsfrist umgangen werden kann).
MfG
Nein, du bekommst auf jeden Fall die volle Sperre...du kannst ALG2 beantragen, aber auch das wird als Strafe drastisch gekürzt...
Normalerweise eben nicht. Gesperrt wird man nur wenn man die Arbeitslosigkeit vorsätzlich herbeigeführt hat. Das habe ich aber nicht. Sondern habe sogar eine gute Begründung. Kann die nur nicht wirklich beweisen und deshalb soll ich das ja schriftlich vom Chef besorgen. Will er mir nur nicht aushändigen.
glaube mir, dein Grund wird abgelehnt...mit der Ablehnung gehst du dann und beantragst ALG 2, für den Zeitraum der Sperre...die ziehen auch etwa 30 ab...obwohl das ja eine Doppelbestrafung ist, interessiert es niemanden...
Dann hätten sie meinen Widerspruch doch einfach abgelehnt und mir nicht Zeit gegeben den Nachweis vom Chef zu holen. Wirst sehen ich bekomm das schon durch ;)
die Gelegenheit müssen sie dir geben...ich wünsch dir viel Glück...
Danke. Das Ergebnis teile ich euch hier mit wenn es feststeht.
Müsste definitiv reichen seh ich auch so. Aber diese Erklärung will er ja nicht geben. Hatte heute ein Telefongespräch mit ihm und er meinte nur "Warum sollte ich das machen?". Hab ihm dann erklärt was ich jetzt für Probleme dadurch habe aber hat ihn nichtmal interessiert.