Vertragsverlängerung nicht zugestimmt, Arbeitsamt ALG 1?

7 Antworten

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Tritt eine Sperrzeiten bei meinem Anspruch auf ALG 1 ein, wenn ich meinen bisherigen Vertrag auslaufen lasse und einen angeboten Vertrag nicht unterschreibe ?

Schlicht und einfach: Nein!

Die Verweigerung der Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist kein Grund für die Verhängung einer Sperre.

Eine Sperre wird nur verhängt, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit schuldhaft selbst herbeigeführt hat, etwa durch vertragswidriges Verhalten oder durch eigene Kündigung ohne rechtfertigenden Grund.

Bei einem passiven Verhalten wie der Nicht-Zustimmung zur Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses treffen dieses Voraussetzungen für die Verhängung einer Sperre nicht zu.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Familiengerd  01.01.2021, 21:15

Nachtrag:

Du wirst aber nicht erwarten können, dass die Agentur für Arbeit Dich bis zum Antritt Deines neuen Arbeitsverhältnisses im September "in Ruhe lässt".

Flatracker 
Beitragsersteller
 01.01.2021, 22:14
@Familiengerd

Okay danke für deine Antwort, ich dachte das was du geschrieben hast wäre veraltet aber anscheinend nicht :) Nein davon gehe ich auch nicht aus, ich wäre auch weiterhin bereit zu arbeiten wenn ich etwas adäquates in der zwischen Zeit finde. Danke für deine hilfreiche Antwort

Familiengerd  01.01.2021, 22:27
@Flatracker
ich dachte das was du geschrieben hast wäre veraltet aber anscheinend nicht :)

Nein, sicher nicht.

Hallöchen gesagt.

Anfangs mal einen anderen Tipp:

Dein Arbeitgeber hat sich doch auch das "recht" herausgenommen Dir den Arbeitsvertrag zu befristen. Vielleicht zahlst Du es ihm einfach mal heim und sagst, Du wärst bereit weiterzuarbeiten, aber nur bis August. Du planst dann einen Umzug in eine andere Stadt oder so. Deinen Urlaub brauchst Du dann ebenfalls im August für den Umzug.

Möglichkeit 1: Dein Arbeitgeber stimmt sehr wahrscheinlich dem nicht zu, dann hat sich die Frage erübrigt, weil Dein Vertrag ausläuft und damit endet.

Möglichkeit 2: Du machst das Ganze noch bis zu Deinem Kündigungstermin (siehe Vertrag) mit, kündigst also fristgemäß und fängst dann in der neuen Firma an.

Erspare Dir wenn möglich doch einfach den Stress mit den Ämtern.

Ich wünsche Dir Glück für die Zukunft.

Gruß aus Berlin

Familiengerd  01.01.2021, 21:21

Der Fragesteller hat keine Sperre zu befürchten, wenn er der Vertragsverlängerung nicht zustimmt (siehe zur Erklärung meine eigene Antwort).

Christian1201  01.01.2021, 21:23
@Familiengerd

Eine Sperre habe ich doch nicht mit einem Wort erwähnt?

Familiengerd  01.01.2021, 21:26
@Christian1201

Nein, zwar nicht expressis verbis - aber was sollen die ganzen "Tipps", wenn Du nicht von der Verhängung einer Sperre im Fragefall ausgegangen bist? !?

Christian1201  01.01.2021, 21:34
@Familiengerd

Ist im Prinzip ganz einfach:

  • Fall 1: da bekommt er erst gar kein Verlängerungsangebot, Fall erledigt.
  • Fall 2: dann hat er für die Übergangszeit wenigstens keinerlei finanzielle Verluste zu erleiden. Kenne aber die Gründe nicht, warum er denn dort nicht mehr arbeiten möchte. Ob diese sich den Aufwand mit der Arge lohnen muss er entscheiden.

Und ja, Deine Antwort ist korrekt.

hast du dich mind. 3 Monate vor Ablauf beim Amt arbeitssuchend gemeldet? nein - das dürfte eine Sperre für dich geben.

Flatracker 
Beitragsersteller
 01.01.2021, 20:11

Habe ich... woher haben Sie denn Ihr wissen ? Ich habe bereits schon mehrfach gehört, das es keine Sperrzeiten gibt da ich nicht selbstverschuldet gekündigt habe/wurde

peterobm  01.01.2021, 20:17
@Flatracker

wenn du es angegeben hast, kommt auch keine Sperre.

das ist eine Pflicht des An.

wenn, die Meldung nicht geschieht, ist es nur eine Woche, keine 3 Monate. am 1. Tag dann Arbeitslos melden.

Flatracker 
Beitragsersteller
 01.01.2021, 20:27
@peterobm

Also keine Sperre ? Tut mir leid wenn ich vlt ein wenig schwer von verstand bin, mich irritiert es nur weil du meintest „nein, das dürfte eine Sperre für dich geben“ oder meintest du keine ?

Laß bloß niemanden hören. daß du ein Verlängerungsangebot nicht annehmen wollen würdest und erzähl bloß keinem was von einem konkreten Angebot. Das Arbeitsverhältnis war befristet und damit basta nach Fristablauf. Schlafende Hunde soll man bekanntlich nicht wecken.

Flatracker 
Beitragsersteller
 01.01.2021, 20:31

Da stimme ich dir zu. Da der Arbeitgeber jedoch ein Schreiben ausfüllen muss, wird das wahrscheinlich bekannt werden. Ich habe im Internet bereits ähnliche Fragen gefunden die aber etwas älter sind, da hieß es aber das man durch Ablehnung einer Vertragsverlängerung keine Sperre bekommt- kann natürlich sein das sich die Sache geändert hat bzw. die Antwort nicht richtig war.

Wenn das Amt von dem Angebot Wind bekommt, bekommst du eine Sperre. Warum sollte die Allgemeinheit deine Übergangszeit finanzieren?

Flatracker 
Beitragsersteller
 01.01.2021, 20:52

Ich könnte dich jetzt auch fragen wieso Harz 4 Empfänger durch die Allgemeinheit finanziert werden, ist glaub ich genau so sinnfrei wie deine Frage. Ich habe Anspruch auf Arbeitslosengeld, aber deine Antwort hilft mir ehrlich gesagt nicht sehr weiter da es genau so gefährliches Halbwissen sein könnte

Familiengerd  01.01.2021, 21:10

Die Antwort ist einfach falsch, außerdem mit dem letzten Satz Unsinn, weil eine Versicherungsleistung wie ALG 1 keine Finanzierung durch die Allgemeinheit darstellt, wie es bei Hartz IV/ALG 2 und Sozialhilfe der Fall ist.

Genau so gut könntest Du das von Krankengeld oder Inanspruchnahme einer Haftpflicht- oder Lebensversicherung behaupten.