Führerschein vom Arbeitsamt beim Chef kündigen
Hey Leute,
Eine Bekannte von mir hat denFührerschein vom Amt bezahlt bekommen. Dazu brauchte sie die Zusage von einem Betrieb mit Übernahme und fester Einstellung
Den Führerschein hat sie fertig und die Zusage auch. Sie arbeitet auch schon dort und die festeinstellung beginnt am 1.1.2015 ... So weit so gut
Allerdings ist ihre "Chefin" eine hinterhältige Person, die ihre Mitarbeiter ausnimmt. Sie ist jetzt am überlegen zu kündigen bzw aufzuhören ...
Wir würden jetzt gerne mal wissen, was das Amt dazu sagt, wenn sie jetzt einfach aufhört.
Hoffe ihr versteht unser Problem.
Liege Grüße Michi
8 Antworten
Solange sich ihre jetzige finanzielle Situation und die Vertragsbedingungen durch die Kündigung nicht verschlechtern,wird es da keine Probleme mit dem Jobcenter geben !
Denn auf den Führerschein ist sie ja sicherlich nicht nur bei dieser Beschäftigung angewiesen.
Steht alles in der Führerscheinbewilligung... Den Pappendeckel darf man ihr nicht wieder abnehmen - aber die Rückzahlung einfordern auf jeden Fall. Plus Sperre wegen Kündigung... Selber kündigen sollte sie nur nach Rücksprache mit dem Amt.
Und vielleicht auch mal drüber nachdenken, dass es eben nichts im Leben geschenkt gibt. So ein Führerschein ist nicht billig - da sollte man VORHER überlegen, welche Verpflichtung man dafür eingeht. Und das hinterher auch einhalten.
Es gibt Kündigungsgründe und es gibt auch Möglichkeiten, Arbeitgeber zu verklagen - das sollte sie mit ihrem Sachbearbeiter besprechen. Und es gibt Mittel und Wege, gefeuert zu werden ohne "eigenes Verschulden".
Wenn sie einen anderen, gut bezahlten Job findet, entfällt möglicherweise die Rückzahlung oder ist zumindest machbar und eine Kündigung von deiner Freundin okay.
Aber das Amt verteilt keine "Geschenke", das sollte man eigentlich wissen!
Dann kann es sein, dass sich das Arbeitsamt die Kosten für den Führerschein erstatten lässt. Daher sollte eine eventuelle Kündigung erst mit dem Arbeitsamt besprochen werden!
hey Leute ;)
also sie musste nichts zurück zahlen. sie hat es bisher ausgehalten in diesem "betrieb" zu arbeiten! jetzt läuft ihre bewerbungsphase in anderen betrieben. im jetzigen ist sie seit 2 Monaten fest eingestellt und muss somit auch nichts zurück zahlen.
wenn sie eine zusage vom neuem betrieb bekommt, kündigt sie der alten firma und kann ohne Probleme neu anfangen.
Wenn sie einen neuen Job hat ist es dem Amt absolut egal. wenn nicht kann es Probleme geben. also : erst einen neuen Job und dann kündigen, so passiert nichts LG Alex