Muss ein Hausverbot schriftlich erteilt werden?
Hallo, eine Freundin hat von einer ladendetektivin ein Hausverbot erteilt gekriegt, also nicht von dem Chef höchst persönlich. Und außerdem NICHT schriftlich. Ich bin der Meinung dass es, da es nicht schriftlich und von Chef erteilt wurde nicht gilt. Natürlich bin ich kein Profi deswegen möchte ich eure Meinung hören. also es wurde wirklich nur vom detektiv und nur mündlich erteilt.
10 Antworten
Alles fast richtig.....es gibt das hausrecht was in diesem fall der sicherheitsfirma oder dem detektiv schriftlich übertragen wurde...das reicht aber nicht um hausverbot aussprechen zu können da zu mzss man auch das antragsrecht übertragen bekommen haben..auch schriftlich....das aussprechen eines hausverbotes muss.nicht schriftlich sein aber es währe besser um es später zu.beweisen...meist wird es in der anwesenheit der polizei ausgesprochen
Mündlich gilt auch. Und der Detektiv ist vom Ladenbesitzer beauftragt.
ich zweifle das stark an. Im Fall eines Rechtsstreites kann nichts bewiesen werden.
Wenn es ein Angestellter des Ladens ausgesprochen hat, gilt es. Es ist davon auszugehen, das er im stillschweigendem Einvernehmen mit dem Geschäftsführer oder Besitzer gehandelt hat.
stillschweigendes Einvernehmen hilft hier aber nicht weiter.
Doch, denn der Angestellte oder Hausdetektiv handelt auf Weisung nach eigenem Ermessen im Auftrag des Geschäftsführers. Der Geschäftsführer muss dazu keine Kenntnis vom konkreten Fall haben. Im Zweifel würde er das Hausverbot auch jederzeit bestätigen.
ein Hausverbot kann nur der Ladeninhaber erteilen; der Grund ist ganz einfach: wenn man diesem Hausverbot nicht folgt, kann auch nur der Ladeninhaber eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch stellen. Außerdem: wie soll denn die Dame im Falle eines Falles beweisen, dass sie ein Hausverbot ausgesprochen hat ?
Du kannst davon ausgehen, dass ein Ladendetektiv die entsprechende Weisungsbefugnis hat.
Ansonsten stellt sich die Frage, ob dieser Detektiv das Hausverbot in Anwesenheit von Zeugen ausgesprochen hat, damit er dies "nachweisen könnte".
Dem schließe ich mich an.