was kann gegen falsche unterstellungen am arbeitsplatz tun?

8 Antworten

  1. Wenn mir als Chef jemand eine solche Information über meine Führungskraft Susi gibt, würde ich Susi ebenfalls darauf ansprechen. Solche Dinge gilt es zu klären. Hat nicht gleich was mit fehlendem Vertrauen zu tun.

  2. Als Führungskraft braucht Susi ein etwas dickeres Fell. Wegen solchen Nichtigkeiten wirft man nicht gleich alles hin.

  3. Mündliche Kündigungen sind unwirksam. Siehe § 623 BGB.

  4. Kündigt Susi, dann hat sie leichtfertig ihr Arbeitsverhältnis aufgegeben und bekommt 12 Wochen Sperrfrist. Die gegen sie erhobenen Vorwürfen waren durch Überprüfung zu entkräften. Ich kann nicht sehen, dass hier eine Unzumutbarkeit bezüglich der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gegeben ist.

  5. Sicher kann man rechtlich gegen die 2 Mitarbeiter vorgehen. Verleumdung und falsche Anschuldigung wäre gegeben. Aber sowas passiert täglich in jeder Firma. Ist es das wert? Beide würden, wenn überhaupt, eine kleine Geldstrafe bekommen. Die Einstellung des Verfahrens wäre eher anzunehmen.

kalender123 
Beitragsersteller
 01.02.2010, 09:20

danke für ihre antwort! ich hab das wohl etwas ungenau oder falsch formuliert. der chef "schnauzt" susi vor versammelter manschaft an, beschuldigt sie einfach. geklärt wurde garnichts. hätte er susi gefragt warum aufnahmen fehlen, hätte susi ihm das in 2 min zeigen können und dann wäre die sache vom tisch. oder er hätte einfach den programmierer fragen können. alles hätte sich aufgeklärt. aber einfach susi beschuldigen, weil 2 arbeiter, die von nichts eine ahnung haben, einfach etwas in den raum schmeißen?

  1. Bei eigener Kündigung kein Arbeitslosengeld für 3 Monate.
  2. Bei daraus resultierender psychischen Erkrankung kein Arbeitslosengeld, da man nicht sich krank arbeitslos melden kann, man steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung
  3. Verleumdungsklage (heißt vielleicht anders, aber diese Richtung) gegen die Mitarbeiter

  4. Ich würde mit dem Vorgesetzten sprechen, denn wenn das technisch gar nicht geht, dann weiß das auch Dein Chef... Kläre die Vorwürfe und frage den V. was er dagegen machen will...

  5. Ziehe die Kündigung zurück, gilt eh erst mit Verschriftlichung. Du bist maßlos entäuscht (was ich verstehen kann), aber Du willst Dir doch den Arbeitsplatz nicht von Unterstellten rauben lassen. Als Vorgesetzte hast Du immer mit Alarm von unten und oben zu rechnen... Jetzt ist Stärke gefragt... SETZ DICH DURCH

kalender123 
Beitragsersteller
 31.01.2010, 11:59

mein hauptproblem ist das der chef das geglaubt hat. ob sie es glauben oder nicht.. der weiß garnichts von seinen läden. ich kümmere mich um alles. ich weiß das, auch wenn es technisch möglich wäre, jeder schritt aufm rechner gespeichert ist. ich weiß auch, was der chef nicht weiß, weil er nur geld abholt und sonst nicht, das die aufnahmen für 2 wochen gespeichert werden, aber die letzen 3-4 tage nicht vollständig aufrufbar sind. d.h. der rechner löscht automatisch, aber nicht exakt auf die min. wie gesagt was mich so sehr getroffen hat das er das geglaubt hat. und das von solchen die noch nicht mal wissen wo der ausschalter am rechner ist.. keine bildung, die eine auf der straße aufgewachsen und die andere nackt an der stange. sorry! aber ich bin sehr aufgewühlt.

Olli2010  31.01.2010, 11:52

Also Susi soll sich durchsetzen ;o)

Wie ist eigentlich der Grund, warum die Untergebenen die Aufzeichnungen einsehen, bzw. beurteilen können das da was fehlt?

kalender123 
Beitragsersteller
 01.02.2010, 09:28
@Olli2010
  1. sie durften garnicht an die aufnahmen ran..
  2. 2 arbieter haben überhaupt keine ahnung vom kamerasystem, ( aufnahmen werden gespeichert für ca. 2 wochen. d.h. z.b. vom 1.1.-14.1. das system löscht aufnahmen automatisch. aber nicht genau auf die min. d.h. die aufnahmen vom 1.1.- ca. 5.1. sind kaum abrufbar. hier und dort fehlen aufnahmen. so war das schon immer. weil die 2 sch.. keine ahnung davon haben und der chef ebenso nicht, haben die das zum ersten mal gesehn und auf susi geschoben.

ich finde man kündigt nicht einfach wegen einer Unterstellung, sondern setzt sich zu einem klärenden Gespräch zusammen, evtl. im Beisein des Betriebsrates.

Bei Eigenkündigung wird das Arbeitslosengeld für 6 Wochen gesperrt.

kalender123 
Beitragsersteller
 31.01.2010, 12:02

es gibt keinen betriebsrat oder ähnliches. es gibt nur mich, die sich um komplett alles kümmert und den chef der das geld nur abholt und selbst nicht weiß wie sein kamerasystem funktioniert. ich kann einfach nicht mehr hier weiterarbeiten. nichts trifft mich mehr als wenn man mir was untersellt was ich nicht getan habe. ich bin für alles zuständig, traue mich aber an nichts mehr ran, weil ich angst habe das mir wieder was unterstellt wird. die 2 sch.. haben schon gekündigt.

Wenn Susi selber kündigt bekommt sie da nicht eine 3monatige Sperre vom Arbeitsamt? Also gegen die beiden Kollegen ist sie machtlos; mit den Beweisen hapert es. Vielleicht sollte Susi noch mal mit dem Chef reden und diese beiden "Kollegen" mit zum Gespräch nehmen, es müßte doch aus der Welt zu schaffen sein.

Naja, es währe übele Nachrede und der Chef könnte was dagegen tun. Rechtlich könnte sie auch was tun, aber es muss halt nachweisbar sein.