Jobcenter will Nachweise über Bareinzahlungen, vor Antragstellung?
Hallo zusammen,
ich habe einen Erstantrag beim JC gestellt und meine Kontoauszüge eingereicht.
Nun will das JC Nachweise über die einzelnen Bareinzahlungen haben, ich denke mal da die Schwarzarbeit vermuten. Was muss ich denen angeben? Reicht es wenn ich schreibe, dass es sich um Verkäufe von privaten Gegenständen handelt, Geschenke etc?
LG
5 Antworten
Um wieviele Bareinzahlungen handelt es sich in welchem Umfang - welche Beträge jeweils?
Und was willst Du dafür verkauft haben?
ca 8 Einzahlungen teilweise 200€ Einzahlung teilweise mal 60€ mal weniger. gebrauchte Autoteile, alte CDs Bücher, Spiele etc
Versuch mach kluch. Wenn du was privat verkauft hast solltest du Zahlungsbelege vorweisen können.
Der zahlt ja normalerweise bar, das sollte gar nicht auf dem Konto auftauchen. Ansonsten kannst du den Verlauf des Verkaufs ausdrucken - oder zumindest deinen Anzeigentext.
Naja die anzeigen werden dann ja gelöscht. Nur zahle ich das Geld ja nach dem Verkauf auf mein Konto. Wird gesammelt und dann irgendwann eingezahlt. brauch nur jmd mal einzubrechen und zack ist mein Geld weg
Und wovon lebst du,wenn du soviel Bargeld hast dass du es aufs Konto einzahlst,statt es wie andere davon abzuheben,genau das wollen die wissen
Naja irgendwie muss ich ja Überweisungen tätigen etc. Und wenn ich für jmd was bestellt habe, hat derjenige mir halt das Geld bar gegeben damit ichs bezahlen kann
evtl noch 3 Porsche und ein Ferrari vor dem Haus?
Ne zufällig nicht, sonst wäre man ja nicht auf Hilfe angewiesen?
Ja, das kannst du als Grund angeben. Irgendwas, was halt plausibel ist und die Summen rechtfertigt. Im Idealfall sagt du die Wahrheit.
Nachweise heisst Nachweise Woher das Geld ist,wenn dir dein Onkel Eduard eine Quittung schreibt dass er dir das Geld geschenkt hat,reicht das
du kannst auch schreiben dass du Regelmässig dein Sparschwein geschlachtet hast,je nachdem um wieviel Geld es sich handelt
Normalerweise geht das das JC überhaupt nichts anl
Lies mal da:
https://www.elo-forum.org/alg-ii/115845-erklaerung-bareinzahlung-abgeben.html
Der Antrag wirkt auf den 1. des Monats zurück.
Wenn Du also beispielsweise am 2.8. den Antrag eingereicht hast und im Juli die Bareinzahlungen waren, hat das JC kein Recht, Nachweise darüber zu fordern.
Wenn ich jmd was über Kleinanzeigen verkaufe und der mir dafür 50€ gibt verlangt der ja keine Quittung?