Jobcenter will Nachweise über Bareinzahlungen, vor Antragstellung?

5 Antworten

Um wieviele Bareinzahlungen handelt es sich in welchem Umfang - welche Beträge jeweils?

Und was willst Du dafür verkauft haben?

D3signZ 
Beitragsersteller
 08.08.2018, 18:05

ca 8 Einzahlungen teilweise 200€ Einzahlung teilweise mal 60€ mal weniger. gebrauchte Autoteile, alte CDs Bücher, Spiele etc

Versuch mach kluch. Wenn du was privat verkauft hast solltest du Zahlungsbelege vorweisen können.

D3signZ 
Beitragsersteller
 08.08.2018, 17:53

Wenn ich jmd was über Kleinanzeigen verkaufe und der mir dafür 50€ gibt verlangt der ja keine Quittung?

Skibomor  08.08.2018, 17:57
@D3signZ

Der zahlt ja normalerweise bar, das sollte gar nicht auf dem Konto auftauchen. Ansonsten kannst du den Verlauf des Verkaufs ausdrucken - oder zumindest deinen Anzeigentext.

D3signZ 
Beitragsersteller
 08.08.2018, 17:58
@Skibomor

Naja die anzeigen werden dann ja gelöscht. Nur zahle ich das Geld ja nach dem Verkauf auf mein Konto. Wird gesammelt und dann irgendwann eingezahlt. brauch nur jmd mal einzubrechen und zack ist mein Geld weg

Seraphim777  08.08.2018, 18:03
@D3signZ

Und wovon lebst du,wenn du soviel Bargeld hast dass du es aufs Konto einzahlst,statt es wie andere davon abzuheben,genau das wollen die wissen

D3signZ 
Beitragsersteller
 08.08.2018, 18:17
@Seraphim777

Naja irgendwie muss ich ja Überweisungen tätigen etc. Und wenn ich für jmd was bestellt habe, hat derjenige mir halt das Geld bar gegeben damit ichs bezahlen kann

Seraphim777  08.08.2018, 18:54
@D3signZ

evtl noch 3 Porsche und ein Ferrari vor dem Haus?

D3signZ 
Beitragsersteller
 08.08.2018, 21:30
@Seraphim777

Ne zufällig nicht, sonst wäre man ja nicht auf Hilfe angewiesen?

Ja, das kannst du als Grund angeben. Irgendwas, was halt plausibel ist und die Summen rechtfertigt. Im Idealfall sagt du die Wahrheit.

Nachweise heisst Nachweise Woher das Geld ist,wenn dir dein Onkel Eduard eine Quittung schreibt dass er dir das Geld geschenkt hat,reicht das

du kannst auch schreiben dass du Regelmässig dein Sparschwein geschlachtet hast,je nachdem um wieviel Geld es sich handelt

Normalerweise geht das das JC überhaupt nichts anl

Lies mal da:

https://www.elo-forum.org/alg-ii/115845-erklaerung-bareinzahlung-abgeben.html

Der Antrag wirkt auf den 1. des Monats zurück.

Wenn Du also beispielsweise am 2.8. den Antrag eingereicht hast und im Juli die Bareinzahlungen waren, hat das JC kein Recht, Nachweise darüber zu fordern.