Personalisierte Wohnungsangebote - Was ist damit gemeint?
Ich habe einen Brief vom neuen zuständigen Jobcenter bekommen, weil ich umziehen möchte. Darin steht:
Aufforderung Vervollständigung Antragsunterlagen
Sehr geehrte Frau ,
der Antrag auf Wohnungswechsel liegt mir zur Entscheidung vor.
Bitte reichen Sie folgende fehlende Unterlagen bis spätestens .. im Jobcenter ein:
- Nachweis, dass es sich bei den Wohnungsangeboten, um personalisierte Angebote handelt
Eine abschließende Entscheidung ist erst nach Eingang der o.g. Unterlagen möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
*
Was ist mit personalisierten Angeboten gemeint und wo bekomme ich so einen Nachweis her? Vom Vermieter?
Die Wohnungen die ich eingereicht habe, sind bereits vergeben. Sollte ich das dem Jobcenter melden? Es geht ja eigentlich erstmal nur darum, mir den Umzug zu genehmiegen.
3 Antworten
Du brauchst da nicht nur Anzeigen aus der Zeitung sondern ein konkretes Angebot vom Vermieter (anschreiben!!!).
Das Jobcenter möchte sichergehen, dass da keine bösen Überraschungen kommen.
Es waren Expose's die ich eingereicht habe. Und diese haben mehrere Interessenten erhalten. Daran liegt es wohl.
Was ist mit personalisierten Angeboten gemeint und wo bekomme ich so einen Nachweis her? Vom Vermieter?
Bedeutet der potentielle Vermieter muss Dir dann schriftlich bestätigen, dass er bereit ist Dir ! diese Wohnung zu vermieten - also eine Bestätigung mit Deinem Namen.
ein angebot was für dich persönlich ausgestellt ist vom vermieter. also reiche wohnungsangebote ein.
wenn die wohnungen bereits vergeben sind, kannst du deinen antrag zurückziehen. es kann nur etwas zugesichert werden, was auch existiert. wenn du keine wohnung in aussicht hat, kann dir auch kein umzug genehmigt werden.
sicherlich, wenn die kdu den richtlinien entspricht. die frage ist ob das studentwerk dich rein lässt. das ist wohl zu bezweifeln.
Ich möchte in der Stadt ab September zur Abendschule gehen und bräuchte darum schnell einen Platz zum wohnen... am besten ein möbliertes Zimmer. Also würde auf die Schnelle nur ein Jugendwohnheim infrage kommen?
du kannst gerne umziehen, allerdings wirst du weder in ein jugendwohnheim unterkommen noch in ein studentenwohnheim. du kannst dir dort vor ort ein zimmer suchen, eine arbeit und dann umziehen. das jc wird es nicht bewilligen, da kein grund vorliegt.
Ich habe ein ärztliches Attest bekommen und mit eingereicht.
das sagt was? das du student bist? einen umzug bekommst du zugesichert, wenn du eine ausbildung antrittst an einem anderen ort und dir ein pendeln nicht zumutbar bist oder wenn du einen arbeitsplatz gefunden hast. dein vorhaben eine abendschule zu besuchen ist freizeit und tangiert das jc nicht. ob du dahin pendelst oder deswegen umziehst, ist demnach dein privatvergnügen und von dir privat zu finanzieren. ein umzug wird dir deswegen nicht zugesichert werden. du nennst keinen grund. was also willst du da mit einem attest von irgendeinem arzt? das ist genauso uninteressant.
Genehmigt mir das Jobcenter auch einen Einzug in ein Jugend - bzw. Studentenwohnheim bis ich eine Wohnung habe?