Jobcenter bewilligt nur 443€?

GerdausBerlin  02.04.2022, 02:03

Warum wurden denn Wäscheklammern bewilligt, obwohl gar keine beantragt worden waren?

Sprite303 
Beitragsersteller
 02.04.2022, 10:25

Das frage ich mich auch?

Eventuell hat das JC mit gedacht

12 Antworten

Der Antrag wurde nur teilweise bewilligt, steht ja auch da, weil es für einen Teil der beantragten Sachen keine Pauschale gibt, wurden diese auch nicht bewilligt.

Deshalb auch nur der geringe Betrag.

Wenn Du mit dieser Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst Du ja einen schriftlichen formlosen und fristgerechten Widerspruch einlegen und wenn das nichts bringt auch vor dem Sozialgericht klagen.

Sprite303 
Beitragsersteller
 02.04.2022, 10:24

Einen Tisch beispielsweise wurd nicht bewilligt im Internet gehört der aber wohl dazu. Wie sehen die Chancen aus wenn ich einen neuen Antrag stelle ?

isomatte  02.04.2022, 10:40
@Sprite303

War denn der Außendienst bei dir und hat den Bedarf vor Ort ermittelt, oder warum sonst wurde ein Tisch nicht bewilligt, der gehört natürlich wie auch Stühle zur Grundausstattung ?

Ein neuer Antrag bringt da auch nichts, deshalb gibt es ja die Möglichkeit des Widerspruchs und ggf. Klage vor dem Sozialgericht.

Sprite303 
Beitragsersteller
 02.04.2022, 10:45
@isomatte

Nein war niemand da

isomatte  02.04.2022, 10:51
@Sprite303

Dann erst einmal in Widerspruch gehen.

Sprite303 
Beitragsersteller
 02.04.2022, 11:36
@isomatte

Wie begründe ich diesen am besten? Reicht da zu erläutern das Sachen die beantragt waren aber nicht bewilligt wurden angeblich nicht zum Bedarf gehören(keine Leistung nach sgbx)obwohl nicht vorhanden

isomatte  02.04.2022, 12:41
@Sprite303

So würde ich es erst einmal versuchen.

Sprite303 
Beitragsersteller
 02.04.2022, 16:42
@isomatte

Wenn ich auf Harald Thome gucke komme ich für meinen Standort auf eine deutlich höhere Summe. Sie haben nicht mal einen Tisch genehmigt und auch kein Stuhl.

isomatte  02.04.2022, 21:40
@Sprite303

Dann gehe in Widerspruch und begründe diesen mit den fehlenden nicht bewilligtem Bedarf.

Kannst ihnen ja auch den Besuch vom Außendienst anbieten, dann sehen sie was Du hast und was noch benötigt wird.

Über die Höhe der Leistungen nach SGB II § § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen entscheidet jede Gemeinde selbst, dafür gibt es keine Bundesvorschriften und auch keine bundeseinheitlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit. Diese schreibt deshalb auch hier auf PDF-Seite 10:

Wegen der Zuständigkeit der kommunalen Träger (§ 6 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 und 2) werden keine Weisungen hierzu herausgegeben.

Dein Sachbearbeiter Leistung in deinem Jobcenter kann sich also höchstens an kommunale Richtlinien halten, nicht an Sprücheklopfer im Internet. Daher ist diese deine Aussage hier nicht zielführend:

Einen Tisch beispielsweise wurd nicht bewilligt im Internet gehört der aber wohl dazu.

Dazu hatte dein Sachbearbeiter ja erläutert, für manche "von Ihnen beantragten Gegenständen sind keine Pauschalen ... vorgesehen."

Dazu schreibt SGB II § § 24:

Die Leistungen für Bedarfe nach Satz 1 Nummer 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden.

Jetzt könnte dein Sachbearbeiter selbst eine Pauschale gewähren, also nach eigenem Ermessen. Ich würde das tun und für einen Tisch einfach mal 50,- oder 100,- € als Pauschale gewähren. Aber das Gesetz sagt dazu, gleich nach dem zuvor zitierten Satz:

Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen.

"sind" bedeutet "muss"! Wenn das für einen Gegenstand aber noch nicht erfolgt ist, diese Berücksichtigung, etwa durch Richtlinien der Gemeinde, kann dein Sachbearbeiter schwer selbst eine Pauschale festlegen!

Das ist ja wohl nachvollziehbar.

Also musst du einen einzelnen Antrag auf einen bestimmten Gegenstand stellen, der dann nicht pauschal abgerechnet wird, sondern individuell:

Das heißt: Du bekommst eine Zusicherung über eine Kostenübernahme, mutmaßlich mit einer Obergrenze, dann kaufst du den Gegenstand, dann reichst du die Quittung ein beim Amt, dann erhältst du deine Ausgaben erstattet.

So sehen Leistungen aus, für die "keine Pauschalen vorgesehen sind"!

Oder du erhältst den Gegenstand selbst vom Amt in Form einer Sachleistung. Dafür haben viele Gemeinden eigens Lager und Leute.

Da du aber mutmaßlich nur eine Pauschale beantragt hast, müsstest du für weitere Leistungen einen weiteren Antrag stellen.

Dabei würde ich aber Scherzartikel weglassen: Computer gehören nicht zur Ausstattung eines Haushalts! Außer vielleicht, wenn die Heizung ohne nicht läuft ;-)

Gruß aus Berlin, Gerd

Sprite303 
Beitragsersteller
 02.04.2022, 21:14

Ich brauch einen PC oder tablet für die Schule. Ein entsprechendes Schreiben hab ich mir besorgt und wird beim Amt eingereicht

GerdausBerlin  03.04.2022, 01:46
@Sprite303

Das hat aber nichts mit dem Thema "Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten" zu tun - oder kann so ein PC kochen? Für so etwas gibt es seit Corona und Fernunterricht eigene Leistungen - oder ein Darlehen nach Absatz 1 § 24 SGB II.

Für Erstausstattungen gibt es übrigens noch ein Verfahren, soweit keine Pauschalen vorgesehen sind: Man holt sich (üblicherweise mindestens drei) Kostenvoranschläge ein und reicht die dann beim Jobcenter ein. Dies entscheidet dann je nach Preis und Leistung für das günstigste Angebot - wie auch bei Umzugsfirmen nach § 22 Absatz 6.

Für welche Möbel-/ Einrichtungsgegenstände ist das Geld konkret vorgesehen?

Was hast Du bereits aus dem elterlichen Haushalt mitbringen können?

https://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-zusatzleistungen

Dieser Liste kannst Du entnehmen, was einzelne Gegenstände kosten dürfen.

Mein Rat - starte einen Rundruf in der Familie / bei Verwandten, Freunden und Bekannten, wer noch irgendwelche Haushaltsgegenstände - Küchenutensilien bis hin zum Mülleimer / Kleinmöbel spenden kann - das alleine spart regelmäßig viel Geld.

Ansonsten schaue Dich bei EBAY-Kleinanzeigen und in einem Sozialkaufhaus um.

Sprite303 
Beitragsersteller
 01.04.2022, 14:56

Garnichts aus dem Elternhaus. Hab seit 3 Jahren in einer notuntwekunft Gelebt

warum Allem nicht entsprochen wird, steht in der Erklärung.

die Möbel müssen nicht neu sein, Gebrauchtwarenkaufhaus, da sparst etliches.

achte auf Sperrmüll, da kannst auch etliche Schnäppchen machen.

Sprite303 
Beitragsersteller
 01.04.2022, 14:55

Deggah ich werd safe nix vom Sperrmüll holen

Stellwerk  01.04.2022, 15:10
@Sprite303

Für den Übergang nicht so wild. Was meinst du, wie Studenten oder Azubis oder andere ihre Bude einrichten?. Second Hand findet man manchmal noch gute Sachen.

Sprite303 
Beitragsersteller
 01.04.2022, 15:25
@Stellwerk

Das wichtigste is jetzt erst mal ein Bett den Momentan schlaf ich auf dem Boden

Stellwerk  01.04.2022, 16:19
@Sprite303

Na, das ist mit dem Geld auf jeden Fall drin!

Du solltest den Bescheid von einer fachkundigen Stelle vor Ort prüfen lassen.

Zudem kannst Du Widersruch gegen ihn einlegen.

Für den Fall der Fälle:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe