Amt fordert Nachweis über Abbuchungen für Lebensmittel?
Hallo liebe Community,
vor einigen Wochen habe ich meinen Folgeantrag auf ALGII eingereicht und dementsprechend Kontobewegungen angegeben. Das Amt, bei dem ich gemeldet bin fordert immer die letzten 6 Wochen vor Antragstellung.
Nun trifft mich hier fast der Schlag, als ich ein Schreiben mit folgendem Inhalt als Antwort bekam:
"Aus den von Ihnen vorgelegten Kontoauszügen sind lediglich Abbuchen von PayPal und Internetbestellungen ersichtlich, keine Barabhebungenoder Kartenzahlungen für Lebensmittel. Sie werden daher gebeten, schriftlich mitzuteilen, mit welchen finanziellen Mitteln Sie Ihren Lebensunterhalt (Lebensmittel.etc) bestreiten."
Der Grund, warum ich nur sehr selten Abbuchungen für Lebensmittel habe, ist, dass meine Mutter und Verwandte mir ca. 1x die Woche selbstgekochtes zum Essen bzw Einfrieren mitbringt, damit ich wenigstens etwas weniger Ausgaben in dieser Lebenssituation habe. Zudem bin ich ohnehin kein großartiger Esser und leider unter Depressionen, die mir ohnehin oft den Appetit erschweren. So komm ich mit Lebensmittel im Wert von ca 50€ problemlos über den kompletten Monat.
Meine Frage ist nun, ob das nicht eine Grenze überschreitet, nur weil auf den Kontoauszügen der letzten 6 Wochen keine Transaktionen für Lebensmittel eingegangen sind, oder ist das Amt hier völlig im Recht?
LG
7 Antworten
Einerseits regen wir uns immer auf, wenn unsere Gelder verschwendet werden, andererseits wollen wir aber bitte nicht kontrolliert werden. Das geht meiner Meinung nach nicht zusammen. Wer Leistungen vom Staat erhält, soll schon nachweisen, dass er sie auch braucht. Geld, Geschenke oder Verpflegung durch Eltern/Verwandte/Freunde sind aber eine ganz normale Sache, die auch vom Amt akzeptiert wird. Das solltest Du dem Sachbearbeiter also einfach erklären.
Danke für die zahlreichen Antworten!
Für die Monate davor sind Abbuchungen für Lebensmittel dabei. Werde diese Ausdrucken und Morgen vorbeibringen. War wohl ein ungünstiger Zeitraum sparsam zu sein, während der Antragstellung. Verstehe schon, dass das seltsam aussieht aber besteht nun die Möglichkeit, dass mir Leistungen gekürzt werden, nur weil meine Verwandten mir ab- und zu Lebensmittel zustecken?
Dafür gibt es mit Sicherheit keine eindeutige Rechtsgrundlage- das Jobcenter fordert das halt im Rahmen der allgemeinen Mitwirkungspflichten. Ich würde da auch mal davon ausgehen, dass die sich damit zufrieden geben, wenn du denen mitteilst, dass du mit Essen von der Verwandschaft versorgt wirst. Meine persönliche Meinung zu der Sache ist, dass die sich in der Tat mal um wichtigere Dinge kümmern sollten- nämlich die Leute zu unterstützen aus dem Leistungsbezug herauszukommen- anstatt sich mit so einem Mist zu beschäftigen- echt unglaublich. Und an alle Hetzer gegen Sozialleistungsempfänger hier- auch eure Steuergelder werden da verschwendet- durch solche Kontrollen kommt nämlich auch keiner schneller in Arbeit.
deine angabe über die hilfen deiner mutter und verwandter bestätigt die vermutung des jobcenters, dass du unterstützt wirst.
es ist klar ersichtlich, dass man mit 50 euro nicht mit lebensmitteln über den monat kommen kann, auch nicht als einzelne person. somit wird anderweitiges einkommen vermutet und das bestätigst du. entweder kannst du also nachweisen anhand von kontoauszügen der letzten monate, dass du normale ausgaben hast oder du musst erläutern wie es zustande kommt und deine einnahmen in form von lebensmitteln offen legen.
das kann zu bedarfskürzungen führen.
Nun, wenn über das Girokonto nur Paypal-Zahlungen etc. abgewickelt werden, dann könnte man schon auf die Idee kommen, daß theoretisch noch ein zweites Konto existieren müßte. Es ist ja nicht verboten, zwei Konten zu haben. Aber wenn Du nur Auszüge von einem Konto vorlegst, dann könnte jemand auf die Idee kommen, daß auf dem anderen Konto Zahlungen eingehen, die Du "vergessen" hast, anzugeben. Oder man könnte auf die Idee kommen, Du arbeitest schwarz in einem Supermarkt und wirst in Naturalien bezahlt.
Das ist schon klar. Deswegen verlangt auch niemand von Dir, Auszüge des anderen Kontos vorzulegen. Du sollst lediglich den Verdacht entkräften, daß da irgend etwas nicht stimmt. Du lebst noch, bist nicht verhungert. Irgend etwas mußt Du also gegessen haben. Und es fehlt eben die logische Erklärung, wo das hergekommen ist. Wenn Pizzen, Schuhe, Smartphones und Bettdecken vom Himmel fallen würden, gäbe es kaum Bedürftige auf dieser Welt, oder?
Ich verstehe, was du meinst aber ich kann leider schlecht Kontonachweise einreichen über ein Konto, welches nicht existiert. Ich besitze nur ein PayPal und ein Girokonto und über Beide haben ich alle Transaktionen eingereicht. Im Prinzip kann das Amt immer davon ausgehen, dass jemand ein Konto absichtlich nicht angibt aber dafür gibt es ja auch den Abschnitt Rechtsfolgebelehrung, den man Unterschreiben muss, dass alle Angaben wahrheitsgemäß ausgefüllt wurden. Hoffe, dass die jetzt wegen der Geschichte nicht all zu stutzig geworden sind, bei mir gibt es wirklich Null zu holen.