Darf das Jobcenter nach einer Beendigung einer Maßnahme mir gleich die nächste Maßnahme aufdrücken?

8 Antworten

Kostenlose Rechtshilfe gibt es bei ALG - II- Beratungsstellen.

Wenn es exakt die gleiche Maßnahme ist, will Dich die SB aus der Statistik raushaben. Ich nenne sowas Nötigung. Vlt. solltest Du Dich - nicht allein - an den Vorgesetzten wenden.

herzilein35  08.05.2019, 09:17

Danke für die Antwort, auch wenn diese bei mir nicht so ausfallen wie bei dem FS hier, obwohl es der gleiche Sachverhalt ist. Kann damit sehr viel anfangen!

Manche hier scheinen tatsächlich personenabhängig zu antworten!

Sagen wir mal so: Es gibt keine Rechtsvorschrift, die besagt, dass du ein Recht hast, zu Hause gemütlich herumzusitzen!

Soweit ich weiß darf nach einer abgeschlossenen Maßnahme, keine weitere Maßnahme folgen in den kommen 6 oder 12 Monaten .. war dar nicht sowas ?

Ja da war was. Allerdings nicht so wie du denkst. Es gibt ja Arbeitslose die solche Maßnahmen gerne machen. Sie sind aus dem Haus, haben eine Beschäftigung und soziale Kontakte. Nach Beendigung einer Maßnahme hat man, für einen gewissen Zeitraum, keinen Anspruch auf eine nachfolgende Maßnahme.

Das Jobcenter wider rum, kann dir so viele Maßnahmen auf´s Auge drücken, wie es lustig ist.

Ansonsten kannst du ja mal Arbeitslosen Beratungsstellen in deiner Region googlen. Da bekommst du Infos und Beratung.

Zur Arbeit musst du auch jeden Tag gehen! Da kann man auch nicht sagen: „Öööhm - ich hab jetzt 12 Wochen hintereinander gearbeitet, jetzt muss ich erst einmal mehrere Wochen zu Hause bleiben. Wo ist also das Problem? Such dir eine (Vollzeit) Anstellung, dann brauchst du dich nicht mehr mit den Hirnis vom Jobcenter herum zu schlagen

Wenn du es auf der Tour machen willst, würde ich die Sachbearbeiterin wegen versuchter Erpressung und Nötigung anzeigen.

Eine Eingliederungsvereinbarung ist stets eine freiwillige Sache. Wenn die gute Frau meint dich durch Androhung von Sanktionen dazu zu zwingen die Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, ist das Nötigung und Erpressung.

Deine Sachbearbeiterin kann natürlich die Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt durchsetzen, was aber durchaus für dich vorteilhaft ist, denn dann kannst du es gerichtlich überprüfen lassen, ob diese rechtmäßig und die Maßnahme zweckmäßig ist.

Ein Fachanwalt für Sozialrecht wird dir dann entsprechende Seite zu stehen, die Kosten übernimmt Papa Staat.

herzilein35  08.05.2019, 09:18

Danke für deine Hilfe, deine Antwort trifft auch auf mich zu. Trotz eure nicht so tollen Antworten zu meiner Person.

MEINE FREUNDIN HAT AUCH EINE MAßNAHME BEKOMMEN UND WAR DA 4 TAGE IN DEN 3 MONATEN !! SUCH DIR 3 ÄRZTE UND GEH ABWECHSELND JEDE WOCHE ZU EINEM HIN UND SCHICK DIE KRANKSCHREIBUNG PER BRIEF

LASS DICH NICHT AUSNUTZEN !!

buech2  07.05.2019, 18:43

Am PC gibts Tasten zur Klein und Grosschreibung, sind links über der Ctrl Taste.

Darian26 
Beitragsersteller
 07.05.2019, 17:13

Genau das werde ich machen, bis ich einen Job gefunden habe

buech2  07.05.2019, 18:44
@Darian26

Mehr hab ich auch nicht erwartet, nach dem Post.