Bin ich verpflichtet die Lohnabrechnung meines neuen Jobs dem Jobcenter vorzulegen?
Ich habe eine kurze Zeit ALGII bezogen. Nun habe ich durch eigene Bemühungen einen neuen Job gefunden. Wie es sich gehört, teilte ich dies auch dem Jobcenter mit und reichte auch den unterschriebenen Arbeitsvertrag zum 01.07.2016 dem Jobcenter ein. Mit diesem Vorgang meldete ich mich meines Erachtens beim Jobcenter automatisch ab...
Mir ist verständlich, dass das Jobcenter das Recht und die Not hat während der Antragsstellung auf ALGII meine letzten Lohnabrechnungen sowie die Kontoauszüge der letzten Monate anzufordern - schließlich überprüfen sie somit, ob bzw. in welcher Höhe mir Leistungen zustehen....
Was interessiert es sie aber die Lohnabrechnung meines aktuellen/neuen Arbeitsgebers sowie der Kontoauszug, aus dem der Lohnzufluss ersichtlich ist, wo ich mich doch bei denen quasi zum 30.06.2016 abgemeldet habe...!???
Aus dem Arbeitsvertag geht klar hervor, dass das Arbeitsverhältnis zum 01.07.2016 beginnt - also bekomme ich logischerweise meinen ersten Lohn erst nach dem 01.07.2016... Mit dieser Erkenntnis ist somit auch auszuschließen, dass das Jobcenter mir evtl zu viel im Monat Juni bezahlt haben könnte, was ja verständlich um Anforderung dieser Unterlagen wäre...
Es ist somit fraglich, was das Jobcenter mit dieser erster Lohnabrechnung für den Monat Juli und dem erwähnten Kontoauszug erreichen will...?
Bitte klärt mich über die Rechslage auf - bin ich verpflichtet dem Jobcenter diese Unterlagen vorzulegen in solch einem Fall...??
Wie wahrscheinlich die meisten, möchte ich ungerne meine finanziellen Angelegenheiten mit anderen teilen... und erst Recht nicht mit Jobcenter...
Danke im Voraus!
6 Antworten
Ich gehe jetzt mal davon aus das du alleine wohnst und für den Monat Juli keine Leistungen mehr bekommen hast,also ende Juni nicht noch mal ALG - 2 bekommen hast,denn das wäre für den Juli gewesen,weil das ALG - 2 im Voraus gezahlt wird !
Sollte das so sein,dann musst du hier gar nichts nachweisen,weil du dann ende Mai das letzte mal Leistungen für Juni bekommen hättest und da du erst zum 01.07.2016 deine Beschäftigung aufgenommen hast,konnte so keine Überzahlung entstehen,also ginge das ganze dem Jobcenter dann nichts mehr an.
Anders wäre es wenn du noch mal Leistungen für Juli bekommen hast,dann gilt hier das Zuflussprinzip,entscheidend ist dann wann du dein Einkommen auf dein Konto bekommst.
Wenn du es erst im August bekommst,dann müsstest du nichts zurück zahlen,würde es noch im Juli aufs Konto kommen müsstest du zumindest teilweise zurück zahlen,aber auf jeden Fall müsstest du dann in beiden Fällen eine Einkommensbescheinigung und den aktuellen Kontoauszug einreichen bzw.vorlegen.
Denn nur so kann das Jobcenter sehen ob eine Rückforderung zu erheben ist und wenn ja,in welcher Höhe.
wenn du dich zum 30.6. abgemeldet hast, hast du auch am 30.6. keine leistungen alg2 mehr erhalten. das jc zahlt im voraus, würde bedeuten leistungen gezahlt am 30.6. sind leistungen für juli. somit muss geprüft werden ob dein geldeingang bis 30.7. ist oder erst im august.
geldeingang august würde keine rückforderungen für leistungen im juli bedeuten. geldeingang im juli heißt, mann berechnet wieviel geld du zurückzahlen musst.
also reiche ein, was sie sehen wollen und lass sie arbeiten.
was passiert denn? wann bekommst oder bekamst du deine leistungen für juni vom jobcenter? wenn das bereits irgendwann ende juni oder anfang juli erfolgt ist, kannst du solche schreiben in den papierkorb werfen oder dir den spaß machen, es einer tageszeitung als besipiel für den "wiehernden amtsschimmel" zur verfügung stellen. wer beim jobcenter so blöd ist und eine abmeldung nicht zur kenntnis nimmt, um den leistungsbezug zu beenden, sollte sich besser bei der müllabfuhr melden.
sollte sich besser bei der müllabfuhr melden.
Da hätte ich auch einen Kandidaten gehabt.
Und die haben den Job vorher wirklich nicht genehmigt?
Dann sind die bei uns wirklich nicht mehr lieb zu ihren Bedürftigen.
Viel Glück.
die genehmigen keine jobs. man sucht sich einen und fängt dort einfach an, meldet das dem jc und die rechnen den bedarf runter oder der leistungsbezug ist beendet. seit wann muss man fragen ob man bestimmte jobs arbeiten darf.
Schicke dem JC alle Belege vor der Arbeitsaufnahme und schreibe dazu, dass mit der Arbeitsaufnahme der Leistungsbezug zu beenden ist. Das wars !