Jobcenter verlangt abänderung von Unterhaltstitel

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"Gem. § 1603 Abs. 2 BGB trifft den Unterhaltsschuldner eine gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern ohne Vermögen; beachte die Gleichstellung mancher volljähriger Kinder in § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB. Die Eltern haben alle verfügbaren Mittel gleichmäßig bis zum eigenen notwendigen Selbstbehalt für den eigenen und den Unterhalt der Kinder einzusetzen."

http://www.treffpunkteltern.de/foren/viewtopic.php?p=231937&sid=01bd0b10993ef92a9078b13b48eee9e3

Möglich wärs.

Erkundige Dich in einer ALG-II-Beratungsstelle in Eurer Stadt.

Wenn der festgesetzte Unterhalt im Titel zu niedrig ist,er also laut aktuellem Einkommen mehr zahlen müsste,ist das Jobcenter im Recht !

Denn Unterhaltszahlungen gehen nun einmal vor Sozialleistungen und das ist beim ALG - 2 der Fall. Sollte er dann nach der Zahlung des Unterhaltes,der neu festgesetzt wurde und nach dem Abzug seiner Freibeträge auf Erwerbseinkommen unter seinem SGB - ll Bedarf liegen,kann er einen Antrag auf eine Aufstockung beim Jobcenter stellen.

Ist der Unterhalt nämlich tituliert oder die Zahlung durch einen Notar festgelegt,kann der Unterhalt als Sonderausgaben extra beim Jobcenter geltend gemacht werden.

Du bist als Leistungsempfänger verpflichtet alles zu tun, um den Leistungsbezug zu beenden bzw. zu verringern ... das heißt Du musst auch möglichen Unterhalt einfordern ... dazu kann Dich das Jobcenter also auffordern ....

Geh zum Rechtsanwalt dann kuscht das Jobcenter plötzlich