Jobcenter verlangt abänderung von Unterhaltstitel
Hallo ihr lieben,
ich hab im moment ein kleines Problem mit dem Jobcenter. Ich habe einen Antrag bei denen gestellt, weil mein chef in Rente ist und ich fast keinen Anspruch auf ALG1 habe. Ich habe auch ganz brav alles eingereicht. Nun ja, problem ist, mein Partner zahlt Kindesunterhalt (Judendamtsurkunde). Nun verlangt aber das Jobcenter eine Abänderung des Titels. Eine Abänderungsklage hätte aber niemals erfolg! Ich habe denen schon den §§ mitgeteilt auf den ich mich berufe das sie den titulierten Unterhalt von seinem Gehalt abrechnen müssen. ABer das interessiert die herzlich wenig. Aufgrund der gegebenen Situation würde das Gericht dem Antrag eh nicht statt geben, die würden meinen Mann eh nur auf die obliegenheit der gesteigerten Erwerbspflicht hinweisen.
Darf das Jobcenter überhaupt meinen Mann auffordern den Titel abzuändern? Wohin kann ich mich wenden für etwaige Unterstützung bzw. Informationen?
ich danke euch recht herzlich für eure Antworten!
4 Antworten
"Gem. § 1603 Abs. 2 BGB trifft den Unterhaltsschuldner eine gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern ohne Vermögen; beachte die Gleichstellung mancher volljähriger Kinder in § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB. Die Eltern haben alle verfügbaren Mittel gleichmäßig bis zum eigenen notwendigen Selbstbehalt für den eigenen und den Unterhalt der Kinder einzusetzen."
http://www.treffpunkteltern.de/foren/viewtopic.php?p=231937&sid=01bd0b10993ef92a9078b13b48eee9e3
Möglich wärs.
Erkundige Dich in einer ALG-II-Beratungsstelle in Eurer Stadt.
Wenn der festgesetzte Unterhalt im Titel zu niedrig ist,er also laut aktuellem Einkommen mehr zahlen müsste,ist das Jobcenter im Recht !
Denn Unterhaltszahlungen gehen nun einmal vor Sozialleistungen und das ist beim ALG - 2 der Fall. Sollte er dann nach der Zahlung des Unterhaltes,der neu festgesetzt wurde und nach dem Abzug seiner Freibeträge auf Erwerbseinkommen unter seinem SGB - ll Bedarf liegen,kann er einen Antrag auf eine Aufstockung beim Jobcenter stellen.
Ist der Unterhalt nämlich tituliert oder die Zahlung durch einen Notar festgelegt,kann der Unterhalt als Sonderausgaben extra beim Jobcenter geltend gemacht werden.
Du bist als Leistungsempfänger verpflichtet alles zu tun, um den Leistungsbezug zu beenden bzw. zu verringern ... das heißt Du musst auch möglichen Unterhalt einfordern ... dazu kann Dich das Jobcenter also auffordern ....
Geh zum Rechtsanwalt dann kuscht das Jobcenter plötzlich