Zeugnis für Antrag auf Bildung und Teilnahme?
Jobcenter verlangt Schulzeugnis für die Erstanstragstellung auf Nachhilfeunterricht (Antrages auf Bildung und Teilnahme) ist das rechtlich korrekt? Muss ich neben dem Hauptformular und dem Beiblatt das die Fachlehrerin auszufüllen hat auch noch das Schulzeugnis vorweisen?
7 Antworten
Die Grundlage für die Leistungsentscheidung des Jobcenters bildet die Bestätigung der Schule. Dafür gibt es entsprechende Antragsformulare und die Vordrucke, die die Schule dafür ausfüllen muss. Diese Vordrucke sind nicht unbedingt einheitlich aufgebaut; die können von Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich aussehen. Die Schule muss auf jeden Fall bestätigen, dass der zusätzl. Lernförderungsbedarf vorliegt, weil das Erreichen der wesentlichen Lernziele (Versetzung bzw. Schulabschluss) gefährdet ist.. und die Bestätigung muss auch genauere Angaben enthalten (zum Fach, zum Umfang der Fördernotwendigkeit, ggf. über den nötigen Förderzeitraum usw.)
In der Regel sind in den Formularen auch schon Ankreuzfelder enthalten, die die Schule ausfüllt.. z.B. ob sie bestätigen, dass die Defizite durch das Halbjahreszeugnis dokumentiert sind, in dem ein Hinweis auf die Versetzungsgefährdung steht (oder dass dazu bereits eine schriftliche Mitteilung an die Eltern /"blauer Brief" rausging) - und auch, ob die Defizite die Folge von unentschuldigten Fehlstunden sind usw.
Wenn diese notwendigen Informationen bereits aus dem Formular hervorgehen, dass die Lehrkraft/ Schule ausgefüllt und bestätigt hat (oder -falls der Formularvordruck nicht alle oben genannten Punkte aufgreift: wenn es aus einer separaten ergänzenden schriftlichen Bestätigung der Schule hervorgeht) , dann liegt dem Jobcenter die nötige Grundlage für seine Leistungsentscheidung bereits vor.. und es wäre mEn unnötig (und demzufolge unzulässig), zusätzlich auch noch die Vorlage des Zeugnisses zu verlangen. Wenn das JC vom Lehrer z.B. bereits die bestätigende Auskunft eingeholt hat, dass auf dem Zeugnis "versetzungsgefährdet" steht , dann würde ich es als (unzulässige) doppelte Datenerhebung einstufen, wenn das JC sich dieselbe Dateninformation nochmal verschafft, indem sie sich ebendieses selbige Zeugnis auch noch im Original anschauen will.
Wie gesagt: Die Grundlage für die Bewilligung bildet die Bestätigung der Schule, d.h. der ausgebildeten Lehrkräfte. Insofern käme es darauf an, ob die wesentlichen Infos schon aus dem Formularvordruck hervorgehen, den Eure Schule ausgefüllt hat. (Man sollte ja davon ausgehen dürfen, dass die Jobcenter Formulare rausgeben, die alles Wesentliche abfragen.)
Falls alle Infos bereits vorliegen, könnte man ggf. beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten anfragen (Google) , ob die zusätzliche Forderung der Zeugnisvorlage datenschutzrechtlich zulässig ist. Ich würde da mal von "Nein" ausgehen.
Auf jeden Fall aber ist man nicht verpflichtet, eine Datenerhebung zu erlauben bzw. hinzunehmen, die unnötig und irrelevant für den Anspruch ist. Das heisst, wenn man das Zeugnis "freiwillig" vorlegt (vielleicht weil man das Ganze möglichst schnell abschließen will), dann geht das Jobcenter ggf. nur der Teil des Zeugnisses etwas an, der für den Antrag und seine Bewilligung auch tatsächlich relevant ist. Also ggf. der Name des Kindes, der Noteneintrag für das versetzungsgefährdende Fach /die versetzungsgefährdenden Fächer, oder eben auch der Zeugnisvermerk "Bei Kind Y ist wegen mangelhafter Leistungen im Fach Mathe die Versetzung in die xte Jahrgangsstufe gefährdet" usw.
Ob das Kind in Sport und Geschichte die Zeugnisnote 1 oder eine 3 hat, hat das Jobcenter nicht zu interessieren, wenn Lernförderung für Mathe beantragt wird. Solche irrelevanten Daten könnte man im Zeugnis vor der Einsichtnahme durch's Jobcenter abdecken /schwärzen.
Das Jobcenter hat dadrüber zu entscheiden ob deinem Kind Nachhilfeunterricht zusteht. Da dieser Nachhilfeunterricht auch Geld kostet, prüfe die vorher genau, ob da überhaupt auch ein Anspruch drauf besteht oder ob es ausreichen würde, wenn auch du dich mal mit deinem Kind hinsetzen würdest und lernen würdest. Ich hoffe das machst du und bist deinem Kind auch bei Hausaufgaben behilflich. Sind die Aufgaben als Eltern.
Das Jobcenter braucht auf jedenfall eine Entscheidungsgrundlage und dazu zählt selbstverständlich auch das Zeugnis deines Kindes.
Ja, natürlich musst du das aktuelle Zeugnis vorweisen, denn die Sachbearbeiter kennen den Schüler ja nicht und dort stehen zum Beispiel ja auch die Anzahl der entschuldigten und unentschuldigten Fehltage sowie in den Kopfnoten die Bewertung des Arbeits-und Sozialverhaltens,was sicherlich wichtig für die Gewährung von Geld für Nachhilfestunden ist. Wenn jemand viele unentschuldigte Fehltage hat oder nie Hausaufgaben macht,ist das Geld für Nachhilfe vielleicht von vorneherein vergeudet.
Die Antwort ist dermaßen falsch und daneben, dass man sie am liebsten beanstanden möchte.
Ja kla,
war bei mir genau das selbe und ist rechtlich völlig oke.
Die wollen ja sehen ob du Nachhilfe brauchst bzw. ob deine Notenstand nicht im 1-2 Bereich liegt. Deswegen eine kleine absicherung weil es gibt doch 1er Schüler die unbedingt nachhilfe deren Meinung brauchen !
Nein,das Zeugnis nicht,aber die Bestätigung der Schule schon,denn diese erklärt dann auf Grund deiner Noten ob das BuT Notwendig ist. Nebenbei mal erwähnt,siehe nach unter www bmas de