Bafög-Ablehnungsbescheid für das Jobcenter?
Hallo liebe Leute, Ich habe eine ernstes Anliegen und hoffe auf eine hilfreiche Antwort. Ich habe vom 1.10.2015 - 31.03.2016 studiert. Für dieses Zeitraum habe ich kein Bafög erhalten, da ich den Antrag aus vielen Gründen noch nicht gestellt hatte. Ich hatte nun alle Unterlagen zusammen und wollte ihn stellen, habe dann aber eine kurze Zeit später mich dazu entschieden, das Studium zu beenden. Da meine Mutter Hartz IV bezieht und ich noch bei ihr wohnte/wohne hat das Jobcenter einen Bafög-(Ablehungs)Bescheid gefordert. Ich habe dann gelesen, dass ich das erste Formblatt zum Bafög-Antrag sowie eine Bitte um einen Ablehnungsbescheid an die Bafög-Zentrale schicken soll, um einen Ablehnungsbescheid zu erhalten. Dies tat ich, aber ohne Erfolg. Ich habe dann die Sache komplett vergessen und mich nicht mehr darum gekümmert. Nun schickt das Jobcenter erneut ein Schreiben und verlangt den Ablehnungsbescheid. Ich habe jetzt überhaupt keine Ahnung, wie ich den Bescheid bekommen soll, auch weil etwas Zeit vergangen ist. Kann mir da jemand bitte weiterhelfen? Ich bedanke mich schonmal für hilfreiche Antworten.
4 Antworten
Wenn du nie einen Antrag gestellt hast,dann kann auch nichts abgelehnt werden,du musst dem Jobcenter also mitteilen das du nie einen Antrag auf Bafög - gestellt hast und deshalb auch keinen Bescheid vorweisen kannst,dann wirst du sehen was das Jobcenter dazu sagt !
Wann wurdest Du aufgefordert einen Bafög-Antrag zu stellen?
Einen ablehnenden Bescheid könntest Du nur erlangen, wenn auch ein Antrag gestellt wurde.
Warum teilst Du dem JC nicht einfach mit, dass niemals ein Antrag gestellt wurde.
Denn Du kannst für die Vergangenheit nun mal keinen Ablehnungsbescheid bekommen. Würdest Du jetzt versuchen rückwirkend einen Antrag zu stellen, dann stünde in der Ablehnung auch drin, warum er abgelehnt wurde.
stell dich doch nicht hiflloser an, als du aussiehst: geh zum bafögamt und lass dir bescheinigen das du nie bafög bezogen hast. ist eh egal, weil du für den zeitraum deiner immatrikulation eh keine leistungen beziehen wirst und wenn, werden sie zurückgefordert, da du durch immatrikulation garkeinen anspruch hattest.
du wirst auch keinen ablehnungsbescheid erhalten, da du nichts beantragt hast. für diese zeit wirst du weder bafög noch alg2 rückwirkend erhalten.
@wilees Vom Jobcenter gar nicht, die wollten nur paar Wochen vor Begin des Studiums (1.10.2015) einen Bafög-Bescheid haben. LG
Also muss ich für diesen Zeitraum nachträglich einen Antrag stellen? Oder gibt es andere Möglichkeiten dem Jobcenter nachzuweisen, dass ich kein Bafög erhalten habe? Und ist es denn überhaupt möglich einen Ablehnungsbescheid nach der Antragstellung zu bekommen?