Jobcenter überweist für mich Strom - Nun Geld zurück durch Nachzahlung?

4 Antworten

Sollte das Jobcenter tatsächlich von deinem Regelsatz,der für deinen Lebensunterhalt gedacht ist auch den monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom an den Energieversorger überweisen und du ein Guthaben aus diesem gezahlten Abschlag bekommen,dann gehört dieses dir !

Alles andere,was deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) betrifft,würde dir,wenn es daraus ein Guthaben geben würde,auf deine laufende KDU - angerechnet.

Dein Verbrauch an Strom (außer bei Nachtspeicherheizungen) wird bezahlt aus deinem Regelbedarf - von dir oder stellvertretend für dich von deinem ALG II-Regelbedarf vom Jobcenter. Rückzahlungen und Guthaben aus diesen Zahlungen sind dein Eigentum!

Normalerweise gibt es aber nur dann eine Rückzahlung, wenn du deinen Vertrag mit deinem Versorger beendet hast. Ansonsten gibt es meist eine Gutschrift auf deinen künftigen Verbrauch - und gleichzeitig wird in der Regel die monatliche Abschlags-Zahlung verringert.

Wie dies bei dir geregelt ist, musst du deinen Versorger fragen. Dann kannst du auch gleich sagen, auf welches Konto der Versorger eine Rückzahlung überweisen soll: Auf deines oder auf das ihm bekannte Konto des Jobcenters.

Dein Verbrauch an Gas wird aber nicht aus deinem Regelbedarf bezahlt, sondern zusätzlich zu deinem Regelbedarf - im Posten "SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung" siehe http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

Daher kriegst du eine Überzahlung auch nicht ausbezahlt - und falls doch, musst du das dem Jobcenter melden. Siehe § 22 Absatz 3:

"(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht."

Wenn das Jobcenter also jeden Monat 100,- für deine Gasheizung überwiesen hat an den Versorger, und du kriegst im 13. Monat z. B. 60,- zurückerstattet, dann gehört das Geld dem Jobcenter. Dies übernimmt dann im 14. Monat von einer Abschlagszahlung von 100,- nur noch 40,- - und danach wieder die vollen 100,- (soweit diese angemessen sind.).

Gruß aus Berlin, Gerd

Wen du Zuviel bezahlt hast von deinem  Satz   steht das Geld dir zu anders ist es wen das Amt zusätzliches Geld für die Heizung  zb Nachtspeicher für dich ausgibt.

Bei Strom ist es so das sich der  weniger verbrauch auf einen niedriger monatliche summe auswirkt..aber auch da kann man selber entscheiden ob das vielleicht doch  am ende des nächsten Jahres zu wenig ist und zb etwas mehr zu bezahlen damit man nicht ins minus kommt.

Lege das Schreiben doch einfach dem Jobcenter vor. Die sagen Dir dann schon, was zu machen ist. Das ist sicherlich der bessere Weg als hier Spekulationen abzufordern.

smaccy 
Beitragsersteller
 03.05.2017, 09:34

übel

smaccy 
Beitragsersteller
 03.05.2017, 09:33

Ich möchte Erfahrungen erfragen und keine "Spekulationen einfordern"! Nimms mir nicht über aber wenn du etwas zum Spekulieren hast, möchte ich es eh nicht hören.