nachtspeicherheizung(strom)nachzahlung jobcenter
mein bekannter hat ein nachtspeicherheizung und müß 900 euro nachzahlen.mein frage ist zahlt das das jobcenter.
6 Antworten
Warum sollten die das zahlen? Er hat im Winter stark geheizt und jetzt kommt die Quittung. Das wird in diesem Jaht vielen so ergehen.
uschi28, ist dir eigentlich bekannt wie hoch der Regelsatz, dem ein Hilfsbedürftigen monatlich zu Verfügung steht bekannt?
Wenn im Rahmen der Angemessenheit - siehe Antwort isomatte - die KdU-Kosten vom Jobcenter übernommen werden, dann gehören auch Gutschriften und Nachzahlungen dazu.
Hat er einen Bescheid vom Jobcenter,das die Kosten für Unterkunft und Heizung getragen werden,wird auch diese Nachzahlung erstattet,solange sie in angemessenen Rahmen bleibt !!! Aber eigentlich,sind die Kosten nach einem positiven Bescheid über die Kostenübernahme der Unterkunft und Heizung,in tatsächlicher höhe vom Jobcenter zu tragen,dazu zählt auch eine Nachzahlung.
Beim Heizen mit Nachtspeicheröfen,ist ein gesonderter Zähler vorgeschrieben,da die Kosten pro KWH - nicht so berechnet werden wie für den normalen Haushaltsstrom!!!
eventuell einen geringen Anteil. Am Besten das Jobcenter fragen, ob es nach dem langen Winter einen Zuschuss gibt. Normalerweise gibt es jedoch nichts.
Ein Teil der Nachzahlung, der rechnerisch auf die Heizung entfällt, wird von Jobcenter bezahlt. Den anderen Teil, der normale Stromverbrauch in der Nacht, muß er selber bezahlen.
Ich habe über 1080,- Euro nachzahlung bekommen. Aber jopcenter hat das nicht übernommen. Pech für mich
Normalerweise ist der Punkt Heizung ja bei den Betriebskosten mit drin und wird damit vom JC gezahlt..
Wenn der Mietvertrag allerdings so abgefasst ist, dass die Kosten der Heizung (Strom) über den Energieversorgungsvertrag des Mieters abzurechnen sind, dann hat das JC möglicherweise auch diesen Teil "Heizung" in den monatlichen KdU (Kosten der Unterkunft) nicht drin. Vielleicht ist es denen ja gar nicht aufgefallen und dein Bekannter hat bei der Antragstellung versäumt anzugeben, dass im Jahresmittel (Vergleichswerte hat der Vermieter sicherlich) etwa so und so viel für die Heizung benötigt wird.
Da könnte es schwierig werden, denn im Nachhinein ist schwer festzustellen, wieviel Strom genau für den Punkt "Heizung" verbraucht wurde.
Ich befürchte, er wird nur einen Teil bekommen, für den anderen kann er sicher ein Darlehen kriegen, um zu vermeiden, dass der Strom abgeschaltet wird.