Hallo zusammen,
zunächst einmal ist Folgendes geschehen:
Am 28.03.2015 habe ich einen Mietvertrag für eine Mietwohnung unterschrieben, mit Mietbeginn 01.05.2015. Im Vorfeld wurde mir bereits zugesagt, dass ich z. B. zum Ausmessen und auch zum Aufstellen der ersten Möbel bereits in die Wohnung kann, da diese unbewohnt war. Demnach hat auch auch bereits vor Mietbeginn eine Übergabe stattgefunden, genauer gesagt am 25.04.2015. Im Rahmen der Übergabe fiel auch die Aussage "Wir melden Sie dann auch beim Grundversorger für Strom an." Da dies meine erste Wohnung ist, war die Aussage erstmal positiv für mich: Ich hab zum Einzugsdatum Strom und muss mich offensichtlich nicht kümmern.
Doch heute kam ein Schreiben meines Grundversorgers, dass ich doch bitte 116 € für den Posten Abschlag Hochrechnung" überweisen möchte. Dass man eine monatliche Vorauszahlung tätigt, ist mir soweit bewusst, doch 116 € erschien mir viel. Nach Rücksprache mit dem Grundversorger erhielt ich die Information, dass ich bereits zum 31.03.2015 angemeldet wurde. Dass ich zum 25.04.2015, zum Zeitpunkt der Übergabe, tatsächlich angemeldet werde, würde ich nachvollziehen können - ab da hätte ich Zugriff auf die Wohnung und auch die Möglichkeit Strom zu verbrauchen.
Nun meine Frage: Darf es sein, dass ich bereits zum 31.03.2015 beim Stromversorger angemeldet werde? Fallen da nicht auch schon die monatlichen Grundgebühren für März UND April rein? Müsste die Zählerstanddifferenz zwischen 31.03.2015 bis 25.04.2015 nicht vom Vermieter gezahlt werden, in diesem Zeitraum habe ich ja keine "Möglichkeit" gehabt Strom zu verbrauchen.
Da dies meine erste Wohnung ist, bitte ich um ein wenig Nachsicht. Generell habe ich ein rechtliches Verständnis, würde mich dennoch über detaillierte Erläuterungen sehr freuen (...eventuell auch um meinem Vermieter das genau zu erläutern).
Viele Grüße und danke im Voraus! Jan