Jobcenter schickt Onkel erneut Gesundheitsfragebogen obwohl er bereits geantwortet hat?
Das Jobcenter hat meinem Onkel im November einen Gesundheitsfragebogen für eine medizinische Begutachtung zugeschickt. Diesen hat er nicht ausgefüllt sondern Stellung genommen in einem Antwortschreiben mit Rückfragen. Es kam jedoch keine Reaktion seitens des Jobcenters.
Jetzt, fünf Monte später, kommt von dem selben Sachbearbeiter erneut so ein Fragebogen mir der gleichen Aufforderung.
Wie soll bzw. kann sich mein Onkel verhalten ? Soll er ebenso das gleiche Antwortschreiben an den Sachbearbeiter schicken oder lieber darauf verweisen, dass er bereits geantwortet hat ? Mein Onkel hat Angst vor dem Einstellen der Leistungen. Wenn er daher schreibt, dass er diesbezüglich bereits geantwortet hat, ist die Wahrscheinlichkeit des Einstellen der Leistungen vielleicht geringer, weil die Sachbearbeiter ihn ja jetzt nicht für etwas bestrafen können was bereits fünf Monate zurück liegt. Da hätten die ja damals reagieren müssen wenn das Antwortschreiben keine Berechtigung hatte.
7 Antworten
Er sollte den Fragebogen ausfüllen und zurückschicken. Was spricht dagegen?
Mein Onkel ist schwer psychisch krank.
Dann ergibt eine amtsärztliche Begutachtung umso mehr Sinn. Ich nehme hierbei an, daß bislang noch keine erfolgt ist bzw. daß die letzte Begutachtung schon einige Zeit zurücktliegt.
Wenn Dein Onkel so krank ist, hat er u.U. keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2.
Wenn er den Bogen nicht ausfüllt und zurückschickt, kann man ihm schlimmstenfalls aufgrund mangelnder Mitwirkung die Leistungen entziehen. Danach fragtest Du ja.
Man kann nicht Arbeitslosengeld 2 beziehen und machen, was man will. Man muß sich, auch wenn man krank ist, an die Regeln halten.
warum haben sie meinen Onkel nicht schon vor fünf Monaten sanktioniert und was passiert, wenn er schreibt, dass er bereits geantwortet hat ?
Woher soll das hier jemand wissen?
Du darfst unter meiner Antwort auf "Hilfreich" und/oder auf "Danke" klicken/tippen, wenn Du dies für gerechtfertigt hältst.
Deine Antworten sind sehr hilfreich und ich danke dir sehr und zeichne deine Antwort auch als beste aus, ich verstehe nur das Jobcenter nicht. 😇
Ich nehme hierbei an, daß bislang noch keine erfolgt ist bzw. daß die letzte Begutachtung schon einige Zeit zurücktliegt.
Es sind schon viele Begutachtungen erfolgt. Immer muss mein Onkel das selbe erzählen und immer wurde er dadurch retraumatisiert.
Wenn Dein Onkel so krank ist, hat er u.U. keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2.
Mein Onkel wurde jedes Mal für mindestens zwei Jahre als nicht arbeitsfähig attestiert. Und nie haben sie ihn vom Jobcenter abgeschoben. Warum denn nicht ? Wie kann einer dem die Leistungen nicht zustehen über zehn Jahre beim Jobcenter bleiben ?
Wenn er den Bogen nicht ausfüllt und zurückschickt, kann man ihm schlimmstenfalls aufgrund mangelnder Mitwirkung die Leistungen entziehen. Danach fragtest Du ja.
Das ist ja eben die Frage, warum sie meinen Onkel nicht sanktionieren und auch nicht seine Rückfragen beantworten. Mein Onkel hat als Leistungsempfänger ein Recht auf Aufklärung vor einem medizinischen Gutachten.
Mein Onkel wurde jedes Mal für mindestens zwei Jahre als nicht arbeitsfähig attestiert.
Das kann normalerweise nicht sein, da in dem Fall das Jobcenter nicht mehr zuständig wäre und er Erwerbsminderungsrente bzw. (aufstockende) Sozialhilfe beantragen müßte.
Was in dem Fall ggf. schiefläuft bzw. was in der Vergangenheit ggf. schiefgelaufen ist, vermag ich mangels detaillierter Kenntnisse zu dem Fall nicht zu beurteilen.
Ich kann Deinem Onkel nur empfehlen, sich über die Sozialverbände VdK und SoVD zu informieren. Die Mitgliedschaft in diesen Verbänden ist je kostenpflichtig, dort kennt man sich jedoch aus mit Sozialleistungen und mit Menschen, die gesundheitlich beeinträchtigt sind.
Alternativ dazu bedarf Dein Onkel ggf. eines Fachanwalts für Sozialrecht:
Ich danke dir sehr ! 🤓👍
Bitte eine kurze Nachfrage noch, wie mein Onkel jetzt auf das Schreiben reagieren soll:
A: Mein Onkel schreibt die selben Rückfragen wie vor fünf Monaten.
B: Mein Onkel schreibt, dass er zum Inhalt des aktuellen Schreibens bereits vor fünf Monaten reagiert hat und jetzt immer noch auf Antwort wartet. So kann er nämlich das Versäumnis des Jobcenters schriftlich festhalten und so kann man ihn auch nicht für was santkionieren was bereits fünf Monate her ist.
Ich werde hier keine Option (A oder B) für einen mir völlig unbekannten Menschen selektieren.
Wenn Dein Onkel noch willens und in der Lage dazu ist, selbst zu entscheiden, dann sollte er davon Gebrauch machen.
Andernfalls braucht er m.M.n. eine gesetzliche Betreuung.
Ich habe Dir nun Tipps geben, wo Dein Onkel sich Hlfe holen kann und bin raus.
Fall C wäre hier hilfreicher.
Dein Onkel füllt endlich mal den Fragebogen aus.
Die Diskussion wäre hier noch endlos fortzusetzen. Ich glaube, nicht nur Dein Onkel hat psychische Problene.
Das Jobcenter braucht Betreuung weil die nicht wissen was die tun.
Und Du meinst jetzt, Dein Onkel sollte das Jobcenter betreuen?
Für reichlich Büroarbeit sorgt er ja bereits.
Mein Onkel handelt nach geltendem Recht.
Das sollte er. Das ist jetzt keine besondere Charaktereigenschaft.
Das Jobcenter reagiert jedoch unprofessionell und ignoriert die Rückfragen meines Onkel die Bestandteil der ausführlichen Aufklärung sind die vor dem Einschalten des ärztlichen Dienstes zu erfolgen hat.
Ein psychisch kranker wundert sich dass ihn keiner ernst nimmt.
Dein Onkel soll einfach den Gesundheitsfragebogen ausfüllen und an das Jobcenter zurücksenden.
Dann ist es gut!
Wo liegt das Problem?
Wenn er von diesem Staat weiterhin Leistungen beziehen möchte, muss er aktiv mitwirken.
Warum hat das Jobcenter meinen Onkel nicht vor fünf Monaten sanktioniert ?
Gute Frage!
Vielleicht ist es dem Sachbearbeiter beim Jobcenter einfach durchgerutscht!
Passiert! Dort arbeiten auch nur Menschen.
Aber da der Sachbearbeiter nach fünf Monaten wieder einen Fragebogen zuschickt, muss ihm ja wieder die Akte in die Hände gefallen sein. Da hätte er ja das letzte Schreiben meines Onkels mit den Rückfragen sehen müssen.
Was wäre besser:
A: Mein Onkel schreibt die selben Rückfragen wie vor fünf Monaten
B: Mein Onkel schreibt, dass er zum Inhalt des aktuellen Schreibens bereits vor fünf Monaten reagiert hat und jetzt immer noch auf Antwort wartet. So kann er nämlich das Versäumnis des Jobcenters schriftlich festhalten und so kann man ihn auch nicht für was santkionieren was bereits fünf Monate her ist.
Dein Onkel hat den übersandten Fragebogen nicht ausgefüllt.
Wenn er so massive psychische Probleme hat, wie Du behauptest, dann sollte ihm doch daran gelegen sein, dass sich ein Experte seiner Probleme annimmt.
Dies ist der Sinn und Zweck einer medizinischen Überprüfung.
Ich sehe, ehrlich gesagt, das Problem Deines Onkels nicht.
Er möchte doch sicher seine psychischen Probleme überwinden. Ohne fachkundige Unterstützung dürfte dies kaum möglich sein!
Diesen hat er nicht ausgefüllt sondern Stellung genommen in einem Antwortschreiben mit Rückfragen.
Da hätte er da wohl mal besser ausfüllen sollen.
Am besten einen Termin ausmachen und hingehen. So kann man am besten abklären, was zu tun ist und auch die Fragen werden beantwortet, so sie relevant sind.
Mein Onkel geht doch nicht in die Höhle des Löwen. Er ist seelisch krank. Corona und Ukraine Berichte machen ihn zusätzlich fix und fertig.
Der Sachbearbeiter ist am Zug und reagiert inkompetent.
Inkompetent reagierst vielleicht Du. Wenn er aufgefordert wird, ein Formular beizubringen, dann hat er das zu tun. Dass der Sachbearbeiter ich so lange Zeit lässt zu reagieren (was Du als Inkompetenz verstehst) ist Glück für Deinen Onkel. Da hat er Glück, dass die Sanktionen so lasch gehandhabt werden.
Corona und Ukraine Berichte machen ihn zusätzlich fix und fertig.
Dafür ist weder der Sachbearbeiter verantwortlich, noch ist Dein Onkel der einzige, der damit leben muss.
Der Sachbearbeiter ist am Zug
Nein, das Formular liegt bei Deinem Onkel.
Mein Onkel geht doch nicht in die Höhle des Löwen.
Was für eine schon fast unverschämte Bemerkung. Schließlich will er etwas. und zwar Geld. Da kann man schon erwarten, dass er wenigstens die entsprechende Behörde aufsucht. Wenn er gesundheitlich nicht dazu in der Lage ist, muss er einen Vertreter bevollmächtigen.
Wenn er aufgefordert wird, ein Formular beizubringen, dann hat er das zu tun.
Nein. Mein Onkel als Leistungsempfänger hat das Recht auf eine ausführliche Aufklärung vor dem Einschalten des ärztlichen Dienstes. Deshalb ja auch die Rückfragen. Unprofessionell reagiert das Jobcenter, das fünf Monate nicht antwortet und den gleichen Fragebogen erneut schickt.
auf eine ausführliche Aufklärung vor dem Einschalten des ärztlichen Dienstes.
Aber nicht auf dem Weg, den Dein Onkel bestimmt.
Unprofessionell reagiert das Jobcenter, das fünf Monate nicht antwortet
Zum Vorteil Deines Onkels, da sollte er besser den Ball flach halten.
Aber nicht auf dem Weg, den Dein Onkel bestimmt.
Welcher Weg denn sonst ? Wenn mein Onkel nach geltendem Recht Fragen zum Vorgehen im Rahmen des Leistungsbezuges und den dazugehörigen Maßnahmen hat, natürlich stellt er sie schriftlich.
Zum Vorteil Deines Onkels, da sollte er besser den Ball flach halten.
Was macht mein Onkel falsch ? Er stellt Fragen und bekommt keine Antworten.
Wenn man Leistungen erhalten will, hat man eine Mitwirkungspflicht. Das gilt auch für Deinen Onkel.
Warum wurde er nicht schon längst sanktioniert ?
Warum antwortest das Jobcenter nicht auf die Rückfragen meines Onkels ?
Das Jobcenter hat nicht nur Deinen Onkel als "Kunden" zu betreuen.
Dein Onkel hat den Frsgebogen nicht ausgefüllt und schreibt statt dessen Liebesbriefe. Wie soll dichveinfach mal das machen, was das Jobcenter von ihm will.
Immer diese endlosen und sinnlosen Argumente und Diskussionen.
Warum beschwerst du dich über fehlende Sanktionen? Kopfschüttel.
Er hat geantwortet aber den Bogen nicht ausgefüllt, natürlich wird er nun erneut dazu aufgefordert, da er der ersten Aufforderung nicht nachgekommen ist.
Dann hätte er ja eine Sanktion bekommen müssen.
Und warum antwortet der Sachbearbeiter nicht auf die Rückfragen meines Onkels ? Vor jedem Einschalten des ärztlichen Dienstes steht dem Leistungsempfänger ein ausführliches Aufklärungsgespräch zu. Dies ist ebenfalls nicht erfolgt.
Das weiß doch ich nicht. Vielleicht passiert es noch wenn er seiner Aufforderung erneut nicht nachkommt.
Weil das Ausfüllen und Zusenden des Gesundheitsfragebogens eine Einverständniserklärung des Leistungsempfängers für eine medizinische Begutachtung ist. Das wissen viele nicht. Die denken, ach, ich mach das mal, fülle schön aus, dann habe ich meine Ruhe. ABER: Ohne Zusendung des ausgefüllten Gesundheitsfragebogens hat der Sachbearbeiter nicht das Recht den ärztlichen Dienst zu beauftragen.
Mein Onkel ist schwer psychisch krank. Corona und Ukraine Berichte machen meinen Onkel zusätzlich fix und fertig. Er wird sich jetzt nicht retraumatisieren indem er zum x. Male den Fragebogen ausfüllt. Das ist alles bereits der Behörde / Ärztlichen Dienst bekannt.
Meine Frage war auch, warum haben sie meinen Onkel nicht schon vor fünf Monaten sanktioniert und was passiert, wenn er schreibt, dass er bereits geantwortet hat ?