Unterschied Sanktion des Jobcenters und komplette Einstellungen der Leistungen?
Worin unterscheiden sich beim Jobcenter die Ursachen für eine Sanktion und der kompletten Einstellung der Leistung wegen fehlender Mitwirkung ? Ich meine, warum kann es sofort zur Einstellung der Leistungen kommen und nicht erstmal eine Sanktion ?
4 Antworten
Die grundlegenden Handlungskriterien für sanktionierbare Verfehlungen sind in den Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit für das interne Handeln in Auslegung gesetzlicher Regularien im SGB II festgehalten . Sanktionen sind stets Leistungskürzungen für eine bestimmte Zeitdauer mit einem festgelegten Minderungsfaktor je nach Schwere der Verfehlung . Während einer Sanktion bleibt der grundlegende Leistungsanspruch in sich erhalten .
Die vorläufige Einstellung der Leistung wurde hingegen nicht als Instrument der Bestrafung im SGB verankert , sondern dieses Instrument sollte nur dem Schutz vor Überzahlungen bei ( zeitweilig ) nicht sichergestelltem Leistungsanspruch im Zuge einer neuerlichen Überprüfung des grundlegenden Leistungsanspruches dienen .
Ebenso war dieses Instrument dazu gedacht , in einem vereinfachten Verfahren z.B. bei Aufnahme einer kurzfristigen Beschäftigung die Leistungszahlung zeitweilig einzustellen und später wieder aufleben zu lassen , statt die Fallakte gleich komplett zu schließen und später wieder eine neue Akte anzulegen .
Als nach einer gerichtlichen Grundsatzentscheidung zur maximalen Sanktionierbarkeit ein Limit von insgesamt "nur" noch 30% für zulässig erklärt wurde , begannen Jobcenter und Optionskommunen zunehmend , das Instrument der Leistungseinstellung als Druckmittel zu missbrauchen *** .
Die berüchtigte " vorläufige Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung " ist damit im Endeffekt nichts anderes als eine ( missbräuchliche *** ) Abwandlung der Leistungseinstellung wegen ( zeitweiligem ) Wegfall des Leistungsanspruches aus definierten Gründen .
Grundlegend ist ein Leistungseinstellungsverfahren nicht an feste Zeiträume gebunden , und es ist durch nachträgliche Beseitigung des Grundes für die Leistungseinstellung auch ( ggf. sogar rückwirkend ) "heilbar" .
*** Diese Interpretation beruht auf dem Umstand , dass ein relativ großer Anteil " vorläufiger Leistungseinstellungen wegen fehlender Mitwirkung " in der Vergangenheit regelmäßig von Sozialgerichten in entsprechenden Einzelfällen als unzulässig erklärt wurden .
Perfekt geschrieben und besser hätte man es nicht erklären können!
Genau das ist der Grund und die Art, wie ein Jobcenter das Urteil aus 2019 umgeht.
Versuche umgehend am besten sofort am Dienstag eine persönliche Vorsprache auch ohne schriftliche "Einladung" zu erreichen . Dann kannst Du die Angelegenheit persönlich klären .
Nimm' eine Kopie Deines Erläuterungsschreibens und die "Mitwirkungsaufforderung" nebst Perso zu diesem Klärungsgespräch mit .
Mehr kannst Du momentan leider nicht versuchen , denn bei notwendiger Feststellung der "Leistungsfähigkeit" kann das Instrument der vorläufigen Leistungseinstellung ( leider ) durchaus legitim je nach individueller Sachlage anwendbar sein .
Sanktion = Für nicht leistungsrelevante Pflichtverletzungen z.b. Maßnahme abgelehnt, Bewerbungen nicht geschrieben, Vermittlungstermin nicht wahrgenommen ...
Leistungseinstellung = Für leistungsrelevante Pflichtverletzungen z.b. Kontoauszüge nicht eingereicht, Vermögen verheimlicht, ...
Anspruch auf Sozialleistungen bestehen nur bei bestimmten Voraussetzungen und wenn z.b. raus kommt man hat noch dickes Vermögen auf der Bank dürfen die Hartz 4 Leistungen entsprechend eingestellt werden aber auch wenn man Nachweise nicht erbringt z.b. keine Kontoauszüge vorlegt.
Wenn Du dich komplett "Tod" stellst, auf nichts mehr reagierst, kann man Dir sofort alles Sanktionieren. bzw. vorläufig einstellen.
Wenn du Termine nicht wahrnimmst, oder Vermittlungsvorschläge mit Rechtsbelehrung ignorierst, wirst du zur Stellungnahme aufgefordert und Dir drohen 10 - 30% vom Satz für 12 Wochen.
für 12 Wochen.
Ersetze 12 Wochen durch 3 Monate.
Die Antwort von Paroto92 fast sehr gut zusammen wo der Unterschied liegt und warum viele Menschen nicht verstehen dass das Urteil von 2019 bei der Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkungspflicht nicht greift. Der berühmte "Trick 17" vom Jobcenter den Bezieher zu bestrafen.
Wie gehe ich gegen Trick 17 vor ? Meine Sachbearbeiterin will meine kompletten Leistungen einstellen, weil ich den Gesundheitsfragebogen nicht ausgefüllt zurücksende. Es sprechen aber gesundheitliche Gründe dafür, dass ich mich aktuell nicht mit meiner Krankheit im Rahmen eines Fragebogens auseinandersetze. Bereits die letzten Begutachtungen waren retraumatisierend.
Dir wurden dazu bereits mehrere Antworten gegeben und wie du vorgehen kannst. Da du deine Mitwirkungspflicht nicht erfüllst, ist die Leistungseinstellung ggf. sogar richtig.
In diesem Fall könnte das Jobcenter tatsächlich mit der etwaig ( noch ) ungeklärten Zuständigkeit bei ausbleibender Mitwirkung in der Abklärung des Gesundheitszustandes ( Erwerbsfähigkeit ) argumentieren .
Die missbräuchliche Anwendungspraxis des "Leistungsinstrumentes" könnte man teils sogar als Nötigung bezeichnen .
Nötigung ist hier ein wichtiger Punkt.
Wird jeden Tag beim JC gemacht, nur kaum ein Bezieher handelt.
Und was kann der Betroffene tun ? Ich habe einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen wegen angeblich fehlender Mitwirkung eines nicht zurückgeschickten Gesundheitsfragebogens. Dabei habe ich mit einem Schreiben geantwortet um bestimmte Sachverhalte dazu zu klären. Wie kann ich mich verhalten ? Die Sachbearbeiterin will meine kompletten Leistungen einstellen.