Hat man beim Jobcenter das Recht auf persönliche Vorsprache?
Gibt es eine Regelung oder ein Gesetz, welches einem garantiert auch ohne Termin beim Jobcenter vorsprechen zu können, d. h. zu einem Sachbearbeiter gelassen zu werden? Meiner Freundin wurden die aufstockenden Leistungen plötzlich gestrichen, in der Begründung steht nur, dass geprüft werden muss, ob die Bedürftigkeit noch immer vorliegt. Sie kann sich dies nicht erklären, da sich an den persönlichen Verhältnissen nichts geändert hat und sie ihren Pflichten immer nachgekommen ist. Einen Termin hat sie erst in über einer Woche erhalten. Bis dahin weiß sie nichtmal worum es eigentlich geht (Jobcenter gibt telefonisch keine Auskunft!). Sie hat nun große Angst und kann sich das alles nicht erklären.
Wenn sie nun morgen persönlich zum Jobcenter geht und Auskunft verlangt, darf man sie dann wegschicken? Oder gibt es ein Recht, dort Auskunft zu erhalten? Sie hat heute 3 x in meinem Beisein dort angerufen und ihr wird partout nicht gesagt, warum die Leistungen gestrichen wurden. Gibt es Paragraphen, ein Gesetz, welches hier helfen kann? Es ist doch unzumutbar, fast 2 Wochen auf einen Termin warten zu müssen und bis dahin zu bangen ...
6 Antworten
Ohne Terminabsprache wirst du keine Chance haben.
Wenn du aber bereits bekannt bist da und einen Sachbearbeiter hast (jobmanager), dann geht das auch kurzfristig.
Wenn "geprüft werden muss, ob die Bedürftigkeit noch immer vorliegt", dann kann vor dem Ende dieser Prüfung ja noch nichts über das Ergebnis dieser Prüfung gesagt werden.
Nun stellt sich die Frage, ob man einen Anspruch hat, Auskunft über den Anlass dieser Prüfung zu erhalten und wann.
Hier wäre das frühestens in der nächsten Woche. Akute Neugier alleine ergibt noch keinen Rechtsanspruch auf eine frühere Auskunft.
Wurde aber bis dahin eine bisherige Leistung nicht gewährt, und ist man auf diese Leistung angewiesen, kann man einen Vorschuss beantragen laut § 42 SGB I. Das geht auch fernschriftlich.
Ist man mit dem Ergebnis dieses Antrags nicht zufrieden (kein Geld oder nicht schnell genug oder zu wenig oder unbefriedigende Begründung der Ablehnung), kann man dagegen Widerspruch einlegen, beim Sozialgericht klagen oder im Eilfall sofort einen Antrag auf eine Einstweilige Anordnung stellen - etwa auf sofortige Auszahlung des Vorschusses.
Gruß aus Berlin, Gerd
Jein denn das regelt jedes Jobcenter für sich. Du hast nur Anspruch einen Termin zu bekommen. Unser Jobcenter z.B. vergibt nach Jahren offener Sprechstunde und Terminsprechstunde, jetzt nur noch Vorsprachen nach Termin.
Es gibt kein Recht auf einen sofortigen Termin.
Mehr als arbeiten können die Mitarbeiter dort auch nicht.
Es ist sehr wohl zumutbar 2 Wochen zu warten.
Sie hat eine schriftliche Begründung erhalten und einen Termin in 2 Wochen. Das reicht doch
Auskunft kann aber entweder nur schriftlich oder bei einem persönlichen Termin gegeben werden. Sonst könnte doch jeder dort anrufen und sich für Deine Freundin ausgeben.
Dann kann man einfach beim Jobcenter anrufen und brauch kein persönliches Gespräch. Kommt natürlich immer auf die Art der Auskunft und deren Thematik an.
sie hat doch schon angerufen und keine Auskunft bekommen...
Achso ja dann muss sie wohl auf den Termin warten, was anderes bleibt wohl kaum übrig. Dann geht es wohl um eine Thematik, die man so nicht klären kann.
Persönlich kann sie ja nachweisen, dass sie es ist (Ausweis). Telefonisch wollte man ihr nichts sagen und fast 2 Wochen nicht wissen wovon man leben soll und wie es anschließend weiter geht, würde ich selbst auch nicht hinnehmen.
sie hat "nur" aufstockende Leistungen erhalten. Daher dürfte ja wohl ein anderes Einkommen vorhanden sein und sie nicht in den 2 Wochen verhungern!
Es geht also um Geldfragen, ja das kann man nur persönlich vor Ort regeln. Kann sie nichts leihen? Wurde der Antrag noch nicht bewilligt oder Sperre?
Es geht also um aufstockende Leistungen und bestimmt von einem noch nicht fertig bearbeiteten Antrag. Ja bei Aufstockung sollte eigentlich schon etwas Geld vorhanden sein um die zwei Wochen zu überbrücken.
Die Leistungen wurden vollständig gesperrt, ohne dass zuvor etwas vorgefallen ist. Die Begründung lautet nur, es müsse geprüft werden, ob sie noch berechtigt ist Leistungen zu erhalten, obwohl der Bescheid erst kürzlich bis Februar 2019 bewilligt wurde. Sie möchte jetzt einfach nur den Grund erfahren und nicht so lange bis zum Termin warten.
Es sind bei aufstockende Leistungen kein Not am Mann, daher wird sie die Wartezeit wohl in Kauf nehmen müssen. Hat sie die Lohnzettel fristgerecht eingereicht und mehr verdient als vorher? Lebt sie jetzt beispielsweise in einer Bedarfsgemeinschft, was vorher nicht der Fall war? Irgendwas muss denen ja einen Grund geliefert haben. Denn grundlos wird die Zahlung normalerweise nicht eingestellt. Ihr könnt euch auch mal ans elo-forum wenden, die kennen sich mit den Thematiken bestens aus.
Nein!
Es geht auch nicht um einen sofortigen Termin, sondern um Auskunft.