Jobcenter, Rückerstattung bescheid bekommen wegen Mutterschaftsgeld?

3 Antworten

Die JC-Mitarbeiter rechnen dir das in dem Monat leider schon an in dem es zur Verfügung steht. Das ist leider traurige Realität.

Es kommt nicht darauf an für wann du Gelder bekommen hast,sondern es zählt hier nur das so genannte Zuflussprinzip !

Das bedeutet,dein Geld ( Einkommen ) wird in dem Monat angerechnet in dem du es auf dein Konto bekommst,deshalb auch die Rückforderung von zu unrecht erhaltenen Leistungen für den Oktober.

Du zahlst diese zu unrecht erhaltenen Leistungen nach zusenden der Bankverbindung zurück,diese bekommst du nach dem du deine Anhörung ans Jobcenter geschickt hast.

Dann lebst du also teilweise oder ganz von dem erhalten Geld und im November / Dezember wird dann eben nur das anrechenbare Einkommen auf den Bedarf angerechnet was du auch tatsächlich aufs Konto bekommst und danach richtet sich dann deine so genannte Aufstockung die du noch bekommen könntest.

 

angerechnet wird das geld im monat des zuflusses. somit hast du im oktober zuveil bekommen und musst zurück zahlen ans jc. wenn sich dein einkommen verringert im nächsten monat, dann wird das geld vom jc wieder steigen.