Jobcenter, Rückerstattung bescheid bekommen wegen Mutterschaftsgeld?
Hallo zusammen. um einmal vorab zu erklären: Ich mache eine überbetriebliche Ausbildung, bin Schwanger und derzeit im Mutterschutz, errechneter Entbindungstermin ist der 19.12.2016. Es sieht folgendermaßen aus: Im Oktober war ich schon bei meiner Krankenkasse, wegen dem Mutterschaftsgeld, damit das rechtzeitig zum antritt meines Mutterschutzes auch ausbezahlt ist. Die Krankenkasse hat für die zeit vom 07.11.2016 - 18.12.2016 das Mutterschaftsgeld schon im Oktober ausbezahlt, ich habe es natürlich dem Jobcenter mitgeteilt, damit diese für November und Dezember natürlich neu berechnen können, da ich ja für November sowie Dezember nicht das ganze Ausbildungsgehalt erhalten werde. Nun habe ich heute Post vom Jobcenter im Briefkasten liegen gehabt : ANHÖRUNG ! Ich habe in der zeit vom 01.10.2016-31.10.2016 zu unrecht geld bezogen und soll eine Rückforderung leisten. Auf dem Brieg der Krankenkasse steht ja drauf das das Geld was ich erhalten habe für die zeit ist, die ich im Mutterschutz bin, wie kann das sein , dass das Jobcenter jetzt eine Rückforderung für Oktober verlangt ??? nur weil die Krankenkasse das geld schon im Oktober ausbezahlt hat??
Habe das Geld was ich von der Krankenkasse bekommen habe, natürlich weggepackt , weil es ja für die zeit vom 07.11 -18.12 ist also für die 6 Wochen vor geburt
ich bin echt ratlos und hoffe auf schnelle Hilfe
3 Antworten
Die JC-Mitarbeiter rechnen dir das in dem Monat leider schon an in dem es zur Verfügung steht. Das ist leider traurige Realität.
Es kommt nicht darauf an für wann du Gelder bekommen hast,sondern es zählt hier nur das so genannte Zuflussprinzip !
Das bedeutet,dein Geld ( Einkommen ) wird in dem Monat angerechnet in dem du es auf dein Konto bekommst,deshalb auch die Rückforderung von zu unrecht erhaltenen Leistungen für den Oktober.
Du zahlst diese zu unrecht erhaltenen Leistungen nach zusenden der Bankverbindung zurück,diese bekommst du nach dem du deine Anhörung ans Jobcenter geschickt hast.
Dann lebst du also teilweise oder ganz von dem erhalten Geld und im November / Dezember wird dann eben nur das anrechenbare Einkommen auf den Bedarf angerechnet was du auch tatsächlich aufs Konto bekommst und danach richtet sich dann deine so genannte Aufstockung die du noch bekommen könntest.
angerechnet wird das geld im monat des zuflusses. somit hast du im oktober zuveil bekommen und musst zurück zahlen ans jc. wenn sich dein einkommen verringert im nächsten monat, dann wird das geld vom jc wieder steigen.