Jobcenter + Immatrikulationsbescheinigung?

2 Antworten

Wenn man ein Vollzeit-Studium absolviert, steht man dem Arbeitsmarkt ja nicht mehr zur Verfügung und erhält deshalb auch kein ALG I oder ALG II. Anders kann es aussehen, wenn man ein Teilzeit-Studium absolviert.

Meines Wissens kommt es darauf an, dass laut Lehrplan mehr als die Hälfte der Zeit für Arbeit übrig bleibt, also dass das Studium weniger als 20 Stunden in der Woche beansprucht. Ansonsten greifen Absatz 5 oder 6 SGB II § 7: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

Ob das eigene Studium als Teilzeit-Studium gilt und ob man weiter ALG II erhält, das erfährt man im zuständigen Jobcenter. Falls man anderer Ansicht ist als das Jobcenter, kann man den üblichen Rechtsweg beschreiten - also zunächst Widerspruch beim Jobcenter, dann Klage beim Sozialgericht.

Meines Wissens informiert die Uni die Krankenkasse, dass man studiert, und die Kasse dann das Jobcenter, weil das Jobcenter ja bislang die Beiträge für die Kasse überwiesen hat.

Gruß aus Berlin, Gerd

Dein Freund ist verpflichtet, jede Änderung dem Jobcenter mitzuteilen. Was er macht ist Sozialbetrug. Und was macht er, wenn ihn das Jobcenter in Maßnahmen steckt. Spätestens dann fliegt der Betrug auf. Dann kann er alle Leistungen zurückzahlen und hat ein Strafverfahren am Hals...