Lohnzahlung nach Arbeitgeberwechsel
Hallo zusammen,
mein Lebensgefährte hat mitte September den Arbeitgeber gewechselt. Beim bisherigen AG wurde der Lohn immer zwischen dem 5. und 9. jedes Monats bezahlt.
Im Vertrag des neuen AG ist keine Regelung zur Zahlung aufgeführt. Es wurde uns aber gesagt dass es immer Ende des Monats Geld gibt. Nun haben wir ein Problem denn der Lohn für Oktober soll erst Ende November ausbezahlt werden. Ich kann mir nicht vorstellen dass das mit rechten Dingen zugeht. Kann mir bitte schnell jemand helfen denn wir haben zwei Kinder- wenn wir für den Oktober das Geld erst Ende November bekommen weis ich nicht von was wir leben sollen.
MfG Jana Wiese
4 Antworten
Das kann - gerade im ersten Monat - schon mal passieren. Aber normalerweise wird das dann so gehandhabt, dass dem AN der größte Teil als "Vorschuss" überwiesen wird und ein kleiner Teil dann nach der tatsächlichen Abrechnung - in dem Fall Ende November - ausbezahlt wird. Wenn das der Chef so nicht angeboten hat, dann sollte dein Lebensgefährte das einfach so ansprechen.
Nene.. Das geht natürlich nicht. Wenn sowas passiert, dann ist das - zumindest in der Regel - nur eine Sache im ERSTEN Monat. Ende November / Anfang Dezember sollte dann der REST Oktober + November komplett ausbezahlt werden!
Nein, das ist nicht korrekt.
Wann kam der Lohn für die zweite Hälfte vom September?
Gestern. Und der reicht nicht für Miete und alle laufenden Kosten.
Du liegst mit deiner Vermutung richtig. Lohn für Oktober sollte spätestens Ende Oktober bei den Arbeitnehmern sein. Leider sieht die Praxis anders oftmals anders aus (gerne wird argumentiert, dass die Stunden noch nicht erfast worden seien etc) und der Arbeitnehmer hat eigentlich keine Rechtssicherheit diesbezüglich, vor allen nicht, wenn im Arbeitsvertrag nichts festgelegt wurde.
Gibt es ein Gesetz auf das ich mich berufen kann?
§614 BGB ist hier relevant.
Das bedeutet, der Lohn muss nach Ablauf der Zeiteinheit gezahlt werden. Als Beispiel: Oktober ist gearbeitet worden, d.h. am 1. November muss der Lohn gezahlt werden.
Danke super. Den such ich ich mir gleich raus.
Mich gehts ja wirklich nichts an. Aber wenn mir ein neuer Arbeitnehmer in der Probezeit NICHT mit einer normalen Frage zu dem Ganzen ( Wie von mir bereits geschildert ) kommt, sondern mit irgendeinem - ich sags mal vorsichtig, weil ich zu dem Thema nicht disktuieren möchte - womöglich nur sekundär relevanten § ankommt, dann hätte der seinen Arbeitsplatz so oder so ... GEHABT..
Das würde uns aber gar nichts bringen. Wenn dann der Novemberlohn erst ende Dezember gezahlt wird haben wir das gleich Problem wieder. Ich dachte eigentlich das der Lohn spätestens bis zum 15. des Folgemonats gezahlt werden muss.