Lohnzahlung nach Arbeitgeberwechsel

4 Antworten

Das kann - gerade im ersten Monat - schon mal passieren. Aber normalerweise wird das dann so gehandhabt, dass dem AN der größte Teil als "Vorschuss" überwiesen wird und ein kleiner Teil dann nach der tatsächlichen Abrechnung - in dem Fall Ende November - ausbezahlt wird. Wenn das der Chef so nicht angeboten hat, dann sollte dein Lebensgefährte das einfach so ansprechen.

Evengeline1205 
Beitragsersteller
 31.10.2013, 09:42

Das würde uns aber gar nichts bringen. Wenn dann der Novemberlohn erst ende Dezember gezahlt wird haben wir das gleich Problem wieder. Ich dachte eigentlich das der Lohn spätestens bis zum 15. des Folgemonats gezahlt werden muss.

Vienna1000  31.10.2013, 09:46
@Evengeline1205

Nene.. Das geht natürlich nicht. Wenn sowas passiert, dann ist das - zumindest in der Regel - nur eine Sache im ERSTEN Monat. Ende November / Anfang Dezember sollte dann der REST Oktober + November komplett ausbezahlt werden!

Nein, das ist nicht korrekt.

Wann kam der Lohn für die zweite Hälfte vom September?

Evengeline1205 
Beitragsersteller
 31.10.2013, 08:57

Gestern. Und der reicht nicht für Miete und alle laufenden Kosten.

Du liegst mit deiner Vermutung richtig. Lohn für Oktober sollte spätestens Ende Oktober bei den Arbeitnehmern sein. Leider sieht die Praxis anders oftmals anders aus (gerne wird argumentiert, dass die Stunden noch nicht erfast worden seien etc) und der Arbeitnehmer hat eigentlich keine Rechtssicherheit diesbezüglich, vor allen nicht, wenn im Arbeitsvertrag nichts festgelegt wurde.

Evengeline1205 
Beitragsersteller
 31.10.2013, 10:21

Gibt es ein Gesetz auf das ich mich berufen kann?

§614 BGB ist hier relevant.

Das bedeutet, der Lohn muss nach Ablauf der Zeiteinheit gezahlt werden. Als Beispiel: Oktober ist gearbeitet worden, d.h. am 1. November muss der Lohn gezahlt werden.

Evengeline1205 
Beitragsersteller
 31.10.2013, 10:55

Danke super. Den such ich ich mir gleich raus.

Vienna1000  31.10.2013, 12:15
@Evengeline1205

Mich gehts ja wirklich nichts an. Aber wenn mir ein neuer Arbeitnehmer in der Probezeit NICHT mit einer normalen Frage zu dem Ganzen ( Wie von mir bereits geschildert ) kommt, sondern mit irgendeinem - ich sags mal vorsichtig, weil ich zu dem Thema nicht disktuieren möchte - womöglich nur sekundär relevanten § ankommt, dann hätte der seinen Arbeitsplatz so oder so ... GEHABT..