Darf Job Center Schulzeugnis verlangen?
Kind (15 Jahre) ist in Bedarfsgemeinschaft eines Elternteils, die JobCenter GmbH verlangt zur Weiterbewillingung nicht nur Schulbescheinigung für das laufende Schuljahr, sondern auch noch Zeugnis des vergangenen Schuljahres. Es handelt sich um die 11.Klasse und hat somit nichts mit Bewerbung oder Jobsuche zu tun, deshalb frage ich ob das Begehren der JobCenter GmbH überhaupt gerechtfertigt ist. Bis zum Abitur sind es noch fast drei Jahre, und die Schulnoten gehen doch niemanden entwas an, oder?
9 Antworten
Hast du diese Anfrage schriftlich? Steht dort ne Rechtsgrundlage? Wenn nein, solltest du diese mal erfragen.
Die dürfen alles, wozu es eine Rechtsgrundlage gibt ... und dazu gibts keine!
Ziel solcher Maßnahmen kann nur sein, Kinder aus der Schulausbildung in eine Lehre und damit aus der Bedarfsgemeinschaft zu bringen. Als nächstes folgt dann oft die Einladung ins Jobcenter, wo der Berater versucht die Kinder von einer Lehre zu überzeugen!
Lasst euch sowas auf keinen Fall gefallen. Und falls dein Kind tatsächlich eingeladen wird, trichter ihm ein, auf keinen Fall etwas zu unterschreiben.
Wer Leistungen bezieht, muss halt auch gewisse Dokumente vorweisen - auch wenn es unnötig erscheint..
Da muss ich mich bei euch entschuldigen.. Habe gedacht, dass das Jobcenter sich bestimmt an Gesetze hält und dass das auch irgendwie kontrolliert wird, aber nun bin ich auch schlauer.. Voll die Frechheit was da vor sich geht
Man muss alle Dokumente vorweisen, die man vorweisen muss! Und müssen tut man nur das, wofür es eine Rechtsgrundlage gibt. Und die lautet im Falle von Schulzeugnissen eines Gymnasiasten wie?
Bei einer Freundin von mir war es auch so. Da wollte das Job Center das Zeugnis von ihrer 15 jährigen Tochter sehen und wurde auch zu einem Gespräch eingeladen. Das Job Center fragte sie dann wie sie ihre Zukunft gestaltet ob sie die Schule bald beendet und eine Ausbildung anfängt oder ob sie weiter zur Schule geht. Die Tochter sagte dann sie weiter mache um Abitur zu bekommen und das Gespräch war beendet. Allerdings ging es bei den Gespräch nicht nur darüber sondern das Job Center wollte auch wissen ob Fehlzeiten auf dem Zeugniss standen.
und, waren Fehlzeiten vorhanden? - hoffentlich hat dann das JobCenter wenigstens ein pädagogisches Gespräch mit dem Kind geführt...für mich reine Schikane, wenn der Abschluss noch nicht bevor steht.
war ganz normal ein paar Fehltage wenn man mal krank ist, aber keine übertriebenen Fehlzeiten. So schaut das Job Center halt ob sie da ein Schulschwänzer vor sich haben oder nicht. Die wollten nur wissen obs sie weiter Schule macht oder eine Ausbildung, sonst hätten sie ihr Tipps gegeben wie sie sich Bewerben kann oder hätten ihr Stellenangebote gegeben wo sie sich bewerben kann falls sie nicht weiter zur Schule geht. Es war ok das sie Abitur macht um so höher die Bildung umso bessere Job Chancen später.
Die dürfen das.
das steht wo?
Warum wird für das Kind kein Bafög beantragt? Ab Klasse 11 ist das durchaus möglich. Mit Schülerbafög und Kindergeld sowie ggf KDU ist das Kind dann raus aus der BG.
Nein, leider hätt das kind kein Anrecht auf Bafög, es gibt Möglichkeiten ab der 10 Klasse bafög zu bekommen, aber nicht in diesem Fall.
"Ausbildungsförderung wird gemäß § 2 BAföG geleistet für den Besuch von 1.weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10 [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG],
Schüler/innen, die eine der hier unter 1. bis 3. genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind.
Schüler/innen sind notwendig auswärts untergebracht, wenn •von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte - z. B. wegen der Entfernung - nicht erreichbar ist, •sie einen eigenen Haushalt führen und verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft verbunden sind oder waren, •sie einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben"
(Quelle:http://www.bafoeg.bmbf.de/de/369.php)
Okay, danke für das Zitat. Ich hatte letztens einen 11 Klässler, der zuhause wohnte und Bafög bekam...muss mal schauen warum das da ging.
Das kann durchaus sein, wenn es sich z.b um eine 2 jährige berufsschule handelte, bei der man danach einen berufsabschluß erreicht, bei bafög kommt es auch auf die Schulform an.
Quatsch.Das Jobcenter hat sich nach Gesetzen zu richten und nicht einfach sich darüber hinwegzusetzen und das es handeln kann wie es will.In vielerlei Hinsicht hat sich das Jobcenter schon strafbar gemacht.Es wird wahrscheinlich eine ganz große Klagewelle gegen die Jobcenter zukommen,was es zuvor in Deutschland noch nie gegeben hat.Leute haben Betrugsfälle von seitens der Jobcenter aufgedeckt (z.B. Unterschlagungen der Leistungen)im ganz großen Stil.Videobeweise wurden festgerhalten und werden demnächst dem Staatsanwaltschaft vorgelegt.Wir haben hier vermutlich einer der größten Betrugsskandale in Deutschland,seitens der Jobcenter.