Ausziehen Bedarfsgemeinschaft auflösen ?

4 Antworten

Nimm es mir nicht übel - aber diese etwas dünne Ausrede wird Dir / Euch das JC eher nicht abnehmen.

Ergo wirst Du ab nächsten Monat für Dein Kind + dessen Mutter im Rahmen Deiner wirtschaftlichen Möglichkeiten aufkommen müssen.

Ansonsten - suche Dir schnellstmöglich eine Wohnung.

Ach ja - und soweit Dein 1. Gehalt schon im Monat April auf Deinem Konto eingeht, so wirst Du auch die im voraus geleistete Zahlung für April - entsprechend Deinen Möglichkeiten zurückzahlen müssen.

Baron753 
Beitragsersteller
 31.03.2019, 20:21

Wie soll ich so schnell eine Wohnung finden

das Geld ist erst dann am 15.05 drauf für Monat April

Sobald nicht mehr "der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen" (Absatz 3 Nr. 3 c in § 7 Leistungsberechtigte), ist man keine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft mehr.

Das geht auch in einer gemeinsamen Wohnung.

Dass das nicht mehr so ist, trotz einer gemeinsamen Wohnung, muss man eben sagen oder notfalls durch weitere Mittel glaubhaft machen - etwa durch weitere Beweismittel wie Zeugen oder Urkunden.

Bei Ehepaaren genügte dazu mal laut einem Gerichtsurteil ein Besuch bei einem Scheidungsanwalt. Bei reinen Liebespaaren muss man halt sehen, wie man diese Änderung glaubhaft machen kann.

Gelingt dies nicht beim Sachbearbeiter des Jobcenters, kann man es bei dessem Vorgesetzten versuchen, und/oder nach einem ablehnenden Bescheid per Widerspruch beim Amt und danach per Klage beim Sozialgericht, oder im Eilfall sofort per Eilklage.

Gruß aus Berlin, Gerd

Du / ihr müsst dem Jobcenter nur glaubhaft machen das ihr kein Paar mehr seid, aber auch das würde dich dann von deiner Unterhaltspflicht zumindest deinem Kind gegenüber nicht entbinden und wenn das Kind noch keine 3 Jahre alt ist, unter Umständen dann auch der Mutter, denn dann stünde dieser ggf.Betreuungsunterhalt zu.

Das aber erst, wenn du mit deinem anrechenbaren Nettoeinkommen deinen eigenen Bedarf + Kindesunterhalt decken könntest und noch mehr als 1200 € bereinigtes Nettoeinkommen hättest.

Du must schon so schnell wie möglcih Ausziehen ! Auch wen es eine übergangszeit gibt! Trotzedem wirst du dich noch mit dem jobceneter wegen deinem kind rumärgern dürfen!