400,00 € Job anmelden aber nicht arbeiten
400,00€ Job Darf ein Arbeitgeber einen 400,00 € Job anmelden obwohl der Arbeitnehmer die Arbeit von einer anderen Person aus üben läßt. Oder macht sich der Arbeitgeber damit strafrechtlich zugänglich. Also Zwei Personen werden gemeldet und nur eine Person macht die Arbeit. Gruß Otto
3 Antworten
Der Gesetzgeber wollte mit den Minijobs (max. 400,- Einkommen pro Person, 2 Monate im Jahr wäre mehr drin) eine Erleichterung schaffen für Arbeigeber und Arbeitnehmer - organisatorisch und steuerlich und in Punkto Sozialabgaben.
Arbeitet eine Person für mehr als 400,- im Monat, ist dies anzugeben bei der minijob-zentrale.de (dort weitere Infos zum Nachsurfen). Geschieht dies nicht, ist das Schwarzarbeit. Heraus kommt dies in der Regel bei den Razzien des Zolls, der ja für Schwarzarbeit zuständig ist (s. Privatfernsehen am Nachmittag).
Bei Schwarzarbeit wird das Finanzamt betrogen um die fällige höhere Einkommenssteuer, die Krankenkasse und die Pflegekasse und die Rentenkasse um höhere Beiträge - und falls nebenbei noch ALG II bezogen wird oder Sozialhilfe oder Grusi, werden auch noch JobCenter oder Sozialamt betrogen.
Die beim gemeinschaftlichen Betrug mithelfende (nicht-arbeitende und evtl. nicht-daran-verdienende) 3. Person käme wohl höchstens für Beihilfe bei der Tat strafrechtlich in Frage - die anderen beiden aber als Täter.
Sozialrechtlich kämen noch Nachforderungen auf die beiden zu, ebenso seitens der Einkommenssteuer-Eintreiber.
Gruß aus Berlin, Gerd
das ist die moderne version der steuerhinterziehung. der vorteil besteht für beide, arbeitgeber und arbeitnehmer. der arbeitgeber zahlt nur die abgaben für 2 400€-kräfte, muss den arbeitnehmer nicht teilzeit einstellen, was natürlich teurer ist. der arbeitnehmer kann über die 400€-grenze verdienen ohne das darüberliegende versteuern zu müssen. gefährlich ist es für alle 3. wenn das rauskommt, haben arbeitnehmer, arbeitgeber UND der, auf dessen name der arbeitnehmer mitverdient ein problem!
Der Arbeitgeber hat mit dieser Methode eine Lücke gefunden, wie er um zusätzliche Abgaben herumkommt. Klar zahlt er für beide angemeldete Personen, aber auch nur, wenn der 2. angemeldete gebraucht wird, sprich, wenn der erste (und einzige) Verdiener mehr als 400 EUR verdient im Monat. Der Arbeitnehmer kann so 2 Gehälter einsacken, wo er normal alles ab 400 EUR versteuern müsste. Das ist Steuerbetrug. Und der 3., eigentlich Unbeteiligte, der nur seinen Namen hergibt, macht sich auch strafbar. Er kann zb aufgrund seines Minijobs bei der Steuererklärung zusätzliche Kilometer angeben zur Arbeitsstätte oder oder, die er aber nie auf sich nehmen musste, ---> wieder Betrug. Auch wenn er das nicht tu, er gibt seinen Namen für Steuerbetrug her.
Wenn jemand anders seinen Namen hetrgibt, um die versicherungsfreie Tätigkeit auszuüben, machen sich alle drei Parteien wegen Sozialbetrug strafbar.
Warum Problem wenn doch beide Personen unter ihrem Namen angemeldet werden. Und wenn doch für beide Personen die gesetzlichen Abgaben vom Arbeitgeber gezahlt werden. Gruß Otto