Jobcenter will Kontoauszüge der gesamten Familie. Ich auch?
Hallo, ich lebe zur Zeit noch bei meinen Eltern, die zur Zeit vom JobCenter leben. Ich habe im August eine Ausbildung angefangen und kann meinen Lebensunterhalt selbst komplett decken. Jetzt haben meine Eltern ein Schreiben bekommen in dem steht, dass meine Eltern die Kontoauszüge der gesamten Familie einreichen sollen.
Zähle ich auch dazu ? Vor allem möchte ich dem Job Center meine Kontoauszüge nicht einreichen, weil ich auch nichts mit denen zu tun habe.
4 Antworten
Zähle ich auch dazu ?
Kannst du deinen Bedarf aus eigenem Einkommen bestreiten, gehörst du nicht zur elterlichen BG.
Vor allem möchte ich dem Job Center meine Kontoauszüge nicht einreichen, weil ich auch nichts mit denen zu tun habe.
Du hast in dem Moment noch indirekt mit dem Jobcenter zu tun, in dem du Kindegeld beziehst; denn auch wenn du nicht länger zur BG gehörst, muss der Teil des Kindergeldes, den du zu deiner Bedarfsdeckung nicht benötigst, bei Eltern angerechnet werden.
Und um dieses übersteigende Kindergeld zu bestimmen, braucht das Jobcenter dein Einkommen.
Erhältst du hingegen kein Kindergeld, brauchst du auch dein Einkommen nicht nachweisen.
Wenn du dein Einkommen schon anderweitig nachgewiesen hast, brauchst du natürlich keinerlei Kontoasuzüge vorliegen, da du keine Leistungen beziehst.
Deine Eltern sollen einfach dem Jobcenter schreiben, dass man dich bitte gesondert unter Nennung der Rechtsgrundlage auffordern möge ^^. ... da wird nichts kommen.
Ich habe im August eine Ausbildung angefangen und kann meinen Lebensunterhalt selbst komplett decken.
Dein Bedarf setzt sich zusammen aus deinem Regelsatz (+ ggf. Mehrbedarf) plus deinen kopfanteiligen Unterkunftskosten. Hast du die mitberücksichtigt ? Wenn du diesen Bedarf mit deinem anrechenbaren (!) Einkommen decken kannst (z.B. aus Lohneinkommen, Kindergeld..) , dann gehörst du nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern. Das kannst du Eurem Leistungsbescheid entnehmen.
Wie VirtualSelf ,dir schon ganz richtig geantwortet hat,musst du deine Kontoauszüge dann nicht vorlegen,wenn du deinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kannst !!! Solltest du,aber noch Kindergeld erhalten und dieses nur zum Teil auf den Bedarf der Eltern angerechnet werden,bist du auch zur Abgabe bzw.Vorlage deiner Einkommensverhältnisse verpflichtet. Denn mit Ausnahme deiner Ausbildungsvergütung,darf das Kindergeld auf den Bedarf der Eltern angerechnet werden und wenn nur ein Teil des Kindergeldes angerechnet wird,will das Jobcenter prüfen,ob sich dein Einkommen nicht erhöht hat und somit auch dein Anspruch auf einen Teil des Kindergeldes,welches dann wiederum bei deinen Eltern angerechnet werden könnte,weil du es zur Deckung deines Bedarfs nicht mehr benötigst. Wird hingegen schon das ganze Kindergeld auf den Bedarf der Eltern verteilt,bist du zur Auskunft deiner Einkommensverhältnisse nicht verpflichtet.
Ich gehe mal davon aus,dass du unter 25 bist und somit zur Bedarfsgemeinschaft zählst. In dem Fall müsstest du auch deine Kontoauszüge vorlegen.
ja aber was wollen die denn mit meinen Kontoauszügen ? Die können das bei meinen Eltern doch sowieso nicht als Einkommen zählen, oder ?
Doch! Da du zur Bedarfsgemeinschaft zählst,werden alle Einkünfte der Familie zusammengerechnet und vom Bedarf abgezogen.
ne das stimmt nicht ich verdiene netto um die 720 Euro aber ich muss davon dem Job Center nur meine Miete abgeben. Ich mein ich arbeite ja nicht, um meinen Eltern ihr Leben zu bezahlen. Oder wie meintest du das jetzt ?
Vollkommen falsch!
Wenn man vom SGB II-Recht keine Ahnung hat, einfach mal die Fres.se halten.
Was hast du denn jetzt? Ich hab grad nur erklärt wie es bei uns schon seit 3 Monaten läuft. Und wenn du dir so sicher bist, dann kannst du mir mal deine Behauptungen mit einem Gesetzestext oder ähnlichem belegen
Mein Kommentar bezieht sich auf vofi2's Unsinn.
Seine unverschämte Art war nicht an dich , sondern an mich gerichtet.
haha ja das hab ich später gemerkt aber ich dachte am Anfang vofi2 hätte das gechrieben
Daumen hoch!
Wofür Daumen hoch?
Wenn er seinen Bedarf aus eigenewm Einkommen bestreiten kann, gehörte er selbst dann nicht mehr zur BG, wenn er 4 Jahre alt wäre.
mein Kindergeld wird schon bei meinen Eltern als Einkommen angerechnet und das JobCenter hat meinen Ausbildungsvertrag schon