Jobcenter-Mitarbeiter beim lügen erwischt-sind die überall so?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Generell wird man beim Arbeitsamt wie Dreck behandelt - viell. gibt es Ausnahmen, aber ich kenne keine.

Definitiv Ja! 

Wenn man Alg 1 oder 2 bezieht sollte man IMMER die aktuellen Gesetzestexte zur Hand haben, 

man sollte sich IMMER ALLES bescheinigen lassen, etwa wenn man Unterlagen hinbringt (am besten selber kopieren und sich die Abgabe der Kopien schriftlich bestätigen lassen IMMER und nicht vertrösten lassen), 

man sollte einen guten Anwalt haben und dessen Nummer im Handy einspeichern, 

man sollte nichts von dem glauben was die einem erzählen und sich wichtige Informationen ggf. schriftlich bestätigen lassen (man wird belogen was die eigenen Rechte und Pflichten angeht, man ist grundsätzlich nur zu dem verpflichtet was in der Eingliederungsvereinbarung steht!), 

man sollte immer einen kühlen Kopf bewahren und sich nicht provozieren lassen da einem daraus IMMER ein Strick gedreht wird und man ggf sogar Probleme mit der Polizei bekommen kann wenn sich die Mitarbeiter dort bedroht fühlen, 

Also: Niemals Vertrauen, immer alles schriftlich bestätigen lassen und am allerbesten ein Diktafon zu jedem Vorsprechen oder Termin mitbringen und alles aufzeichnen was dort gesprochen wird! Das Diktafon sollte man aber etwas versteckt tragen da der Mitarbeiter sich unter Garantie weigert dass seine/ihre Stimme aufgenommen wird! 

Niemals kompromissbereit sein, immer das eigene Recht einfordern wenn nötig mit Hilfe des Gerichts. Nie versuchen verbal eine Einigung zu erzielen und nicht auf die Menschlichkeit des/r Jobcentermitarbeiters/in hoffen oder vertrauen. 

Es wirkt leider ziemlich paranoid was ich hier schreibe aber ich schreibe aus eigener Erfahrung! Ich musste schon meinen Anwalt mitbringen um zu meinem Recht zu kommen! Ich hatte früher sehr oft Schwierigkeiten auf dem Arbeitsamt und habe im nachhinein erfahren dass ich vorsätzlich falsch über meine Möglichkeiten und Rechte informiert wurde und immer zu meinem Nachteil! 

Inzwischen mache ich nichts mehr in gutem Glauben auf dem Arbeitsamt und halte mich an das was ich oben geschrieben habe, seitdem habe ich keine Probleme mehr.

Das, was das Jobcenter verkehrt gemacht hat, ist, Euch überhaupt eine Auskunft zu geben: Für die Berechnung, ob eine Wohnung angemessen ist, ist ausschließlich das Jobcenter in der Kommune, in der die Wohnung liegt, zuständig. Andere Jobcenter haben i.d.R. gar keinen Zugriff auf die Berechnungsmodalitäten und telefonisch lässt sich das oft auch nicht ordentlich klären. Also: Ihr habt in Eurem Jobcenter einen Mitarbeiter erwischt, der es zwar gut gemeint hat - aber gut gemeint ist eben nicht gut.

Sprich: Demnächst immer zum zuständigen Jobcenter gehen. Dort bekommt Ihr es dann auch schriftlich.

Hardygirl1604 
Beitragsersteller
 06.04.2013, 18:53

haben wir ja.wir ham das schriftlich von jobcenter bekommen wo wir hinziehen.und die hier beim jobcenter sagen uns was ganz anderes.lol

casilein  08.04.2013, 21:20
@Hardygirl1604

Wenn Ihr es schriftlich vom neuen Jobcenter habt, dass die Wohnung (konkretes Mietangebot!) angemessen ist und übernommen wird, ist ja alles in Ordnung. Was interessiert Euch jetzt noch das alte Jobcenter?