Notwendigkeitsbescheinigung des Jobcenters?
Hallo!
Ich habe von meinem jetzigen Jobcenter eine Notwendigkeitsbescheinigung für den Umzug, aufgrund der Schwangerschaft und einem dadurch zu kleinen werdenden Apartments bekommen. Die Angemessenheit der neuen Wohnung wurde mir vom neuen Leistungsträger auf dem Expose, den ich vorgelegt hatte bestätigt.
Meine Frage:
Darf ich jetzt umziehen beziehungsweise den Mietvertrag unterschreiben, wenn die Angemessenheit der neuen Wohnung bestätigt wurden ist und eine Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt?
Handelt es sich bei einer Notwendigkeitsbescheinigung des Jobcenters um eine Umzugsgenehmigung?
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Die Angemessenheit wird vom Jobcenter festgestellt, nicht vom Anbieter. Allerdings ist die Bescheinigung des Anbieters ein starkes Argument und eine gute Hilfe, um einen positiven Bescheid vom Jobcenter zu bekommen. Dann klappt´s auch mit der Umzugsgenehmigung.
Handelt es sich bei einer Notwendigkeitsbescheinigung des Jobcenters um eine Umzugsgenehmigung?
Nein, das ist nur die Bedarfsfeststellung.
Vielen Dank!
Mir ist untergegangen zu schreiben, dass die Angemessenheit vom zukünftigen Jobcenter (nicht vom Anbieter) bestätigt wurde.
Ganz einfach? Ja!