Hartz 4 Darf ich meine Wohnung behalten? Mein Sohn zieht aus.
Hallo, ich lebe von Hartz 4 und mit meinen beiden Kindern in einer 75 qm Wohnung in Lübeck. Sie kostet 350 Euro kalt. Die Nebenkosten 150 Euro. Nun zieht mein Sohn aus. Darf ich mit meiner Tochter die Wohnung behalten? Weil beim Jobcenter sagte man mir, das uns beiden nur 60 qm zustehen und die Kaltmiete darf höchstens 309 euro betragen. Ein Umzug wäre bldsinnig, weil meine Tochter 17 Jahre alt ist und nächstes Jahr auch ausziehen will. Das ich dann auch aus dieser Wohnung raus muss, ist mir klar... Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
4 Antworten
Hallo tatjana321
Mal immer ruhig bleiben.
Nach Auszug deines Sohnes ist so wie es aussieht die Wohnung für euch beide zu groß, d.h. aber nicht das ihr euch was anderes suchen müsst oder das Jobcenter einfach die Nebenkosten kürzen darf.
Also zunächst bekommst du eine Aufforderung zur Kostensenkung, quasi eine Umzugsaufforderung.
Damit hast du dann ein halbes Jahr lang Zeit – für euch eine neue Bleibe zu suchen.
Ihr müsst doch nun das nicht wecken, umso später die sich mit ihrer Kostensenkungsaufforderung melden umso besser doch für euch – also Zeit gewinnen Und vor allen, wenn die was sagen immer schriftlich geben lassen. Wird viel zu schnell später mal behauptet, dass man es missverstanden hat.
Nach Ablauf des Zeitrahmens zur Kostensenkung also in 7 oder noch mehr Monaten, dann mitteilen, nicht gefunden oder evtl. auch schon dass die Tochter demnächst auch auszieht und daher wirtschaftlich es unangemessen eine Interimslösung hier noch einzugehen.
Wenn deine beiden Kinder raus sind, dann suchst du dir was Passendes für dich alleine.
Danke tatjana321, für den "Stern"
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/1.html Ich hoffe es hilft dir
was bringt mir das jetzt bitte? Trotzdem danke für die schnelle Antwort ;-)
Ein Umzug muss zusätzlich wirtschaftlich sinnvoll sein. Eine neue Wohnung mit 60 qm wäre wahrscheinlich sogar teurer als die jetzige. Weise deinen Sachbearbeiter darauf hin, dass das Jobcenter ale Kosten die mit einem Umzug zusammen hängen, übernehmen muss, wenn es auf diesem Umzug besteht. Bestenfalls, wenn deine Tochter auch noch auszieht, wir diese wirtschaftliche Situation so werden, dass du ausziehen müsstest.
Ja das hört sich gut an...ich bin der gleichen Meinung....hoffe, das das Amt auch so denkt...liegt ja auch viel am Sachbearbeiter...leider :-(...also meine Tochter wird mindestens noch 1 Jahr bei mir wohnen. Sag, gibts da nicht noch einen Paragraphen, auf den ich mich berufen kann?
Sie können dich nicht rausschmeißen, aber event. können sie verlangen das du die 41 Euro selbst trägst.
Ja das haben mir meine Bekannten auch schon gesagt...hoffe mal, das das klappt. Weil die vom Jobcenter meinten, das die Nebenkosten für 2 Personen zu hoch wären wegen den 75 qm...obwohl die ja weniger werden, wenn mein Sohn auszieht...bin sehr unsicher...hab hier grad alles renoviert und angst...
Meine Nebenkosten waren früher angeblich auch zu hoch, Wohnung war qm-mässig auch zuviel, aber die Kaltmiete war recht günstig. Nebenkosten haben sie einmal abgelehnt weil zuviel und in den Folgejahren immer brav alles bezahlt :)
Danke für die Antwort ;-) ...das hört sich gut an und ist sehr hilfreich für mich....ein klasse Tip, den ich garantiert anwenden werde ;-)...noch hat mein Sohn keine Wohnung gefunden....hoffe, es dauert noch ein wenig ))
glg Tatjana