Jobcenter Hausbesuch- Warum/Folgen/Rechte

2 Antworten

Wenn es einen hinreichend begründeten Verdacht auf Leistungsmissbrauch gibt, so kann durchaus ein unangekündigter Besuch des Aussendienstes vom Jobcenter ins Haus stehen. Solange "unterminiert", passiert garnichts bei Abwesenheit an Deiner Meldeanschrift. Spätestens bei einem terminierten Besuch solltest Du aber da sein und freiwillig zur Klärung mitwirken. Du MUSST sie dann zwar nicht reinlassen, aber das Jobcenter KANN Dir dann die Leistungen bis zur Klärung mindern oder schlimmstenfalls zeitweise gänzlich versagen.

LauMaria96 
Beitragsersteller
 04.05.2015, 11:06

Danke,

aber die Frage ist ja ob das ein ausreichender Verdacht ist, wenn ein x-Beliebiger dritter zum Amt geht und dort sagt, dass ich angeblich nicht an meiner Meldeadresse wohne.

Ich hab ja nichts zu verbergen. Aber ich weiß nicht wo das Amt die Grenze von Wohnen und Besuchen hat?

Parhalia  04.05.2015, 14:05
@LauMaria96

Das ist der andere Teil Deiner Frage, worauf sich dann eher Entwarnung geben lässt. Du kannst auch jeden Tag Deinen Freund besuchen und regelmässig am Wochenende dort schlafen. Das Ermittlungsteam wird erst bei deutlich handfesteren Obliegenheiten aktiv. ( in Deinem Fall müsstest Du den überwiegenden Teil der Zeit bei Deinem Freund wohnen und die Wohnung mehr oder weniger nur zum Schein haben. Auch getrennte Haushaltsführung wäre ein prüfenswerter Aspekt...sehe ich aber ebenfalls nicht in diesem Fall )

Urknall  04.05.2015, 06:18

 ..... aber das Jobcenter KANN Dir dann die Leistungen bis zur Klärung mindern oder schlimmstenfalls zeitweise gänzlich versagen.

Rechtsgrundlage ?

Parhalia  04.05.2015, 14:12
@Urknall

@Urknall - Siehe dazu u.A. Paragraf 66 SGB I. ( Folgen fehlender Mitwirkung )

Wenn es einen Verdacht wegen Leistungsmissbrauch gibt darf das Jobcenter Außendienstmitarbeiter des Jobcenters zum Hausbesuch schicken. Sie müssen natürlich die Mitarbeiter nicht in ihre Wohnung lassen. Wenn das Jobcenter den Sachverhalt aber nicht klähren kann weil sie die Mitarbeiter nicht in ihre Wohnung lassen, dann müssen sie beweisen das eben der Vorwurf von Leistungsmissbrauch nicht richtig ist. Dann dürfen Jobcenter Leistungen einstellen solange wie der Vorwuf nicht geklärt ist. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher kenne ich mich aus.