Jobcenter Hausbesuch- Warum/Folgen/Rechte
Hallo,
ich habe neuerdings die Befürchtung dass ich vom Jobcenter Leistungen gestrichen bekomme. Ich wohne in einer WG und bin aber am Wochenende oder an Feiertagen mal bei meinem neuen Freund. Sein Bruder allerdings hat etwas gegen mich und war jetzt beim Jobcenter und hat dort erzählt ich würde bei meinem Freund wohnen. Einige Sache sowie ein bisschen schminke hab ich bei meinem freund. den großteil aber in der WG.
Können die jetzt einen Hausbesuch machen bei mir UND meinem Freund? Was passiert wenn ich nicht Zuhause bin?
Danke, im Voraus!
2 Antworten
Wenn es einen hinreichend begründeten Verdacht auf Leistungsmissbrauch gibt, so kann durchaus ein unangekündigter Besuch des Aussendienstes vom Jobcenter ins Haus stehen. Solange "unterminiert", passiert garnichts bei Abwesenheit an Deiner Meldeanschrift. Spätestens bei einem terminierten Besuch solltest Du aber da sein und freiwillig zur Klärung mitwirken. Du MUSST sie dann zwar nicht reinlassen, aber das Jobcenter KANN Dir dann die Leistungen bis zur Klärung mindern oder schlimmstenfalls zeitweise gänzlich versagen.
Das ist der andere Teil Deiner Frage, worauf sich dann eher Entwarnung geben lässt. Du kannst auch jeden Tag Deinen Freund besuchen und regelmässig am Wochenende dort schlafen. Das Ermittlungsteam wird erst bei deutlich handfesteren Obliegenheiten aktiv. ( in Deinem Fall müsstest Du den überwiegenden Teil der Zeit bei Deinem Freund wohnen und die Wohnung mehr oder weniger nur zum Schein haben. Auch getrennte Haushaltsführung wäre ein prüfenswerter Aspekt...sehe ich aber ebenfalls nicht in diesem Fall )
..... aber das Jobcenter KANN Dir dann die Leistungen bis zur Klärung mindern oder schlimmstenfalls zeitweise gänzlich versagen.
Rechtsgrundlage ?
@Urknall - Siehe dazu u.A. Paragraf 66 SGB I. ( Folgen fehlender Mitwirkung )
Wenn es einen Verdacht wegen Leistungsmissbrauch gibt darf das Jobcenter Außendienstmitarbeiter des Jobcenters zum Hausbesuch schicken. Sie müssen natürlich die Mitarbeiter nicht in ihre Wohnung lassen. Wenn das Jobcenter den Sachverhalt aber nicht klähren kann weil sie die Mitarbeiter nicht in ihre Wohnung lassen, dann müssen sie beweisen das eben der Vorwurf von Leistungsmissbrauch nicht richtig ist. Dann dürfen Jobcenter Leistungen einstellen solange wie der Vorwuf nicht geklärt ist. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher kenne ich mich aus.
Danke,
aber die Frage ist ja ob das ein ausreichender Verdacht ist, wenn ein x-Beliebiger dritter zum Amt geht und dort sagt, dass ich angeblich nicht an meiner Meldeadresse wohne.
Ich hab ja nichts zu verbergen. Aber ich weiß nicht wo das Amt die Grenze von Wohnen und Besuchen hat?