Jobcenter Hausbesuch- Warum/Folgen/Rechte

2 Antworten

Wenn es einen hinreichend begründeten Verdacht auf Leistungsmissbrauch gibt, so kann durchaus ein unangekündigter Besuch des Aussendienstes vom Jobcenter ins Haus stehen. Solange "unterminiert", passiert garnichts bei Abwesenheit an Deiner Meldeanschrift. Spätestens bei einem terminierten Besuch solltest Du aber da sein und freiwillig zur Klärung mitwirken. Du MUSST sie dann zwar nicht reinlassen, aber das Jobcenter KANN Dir dann die Leistungen bis zur Klärung mindern oder schlimmstenfalls zeitweise gänzlich versagen.

Wenn es einen Verdacht wegen Leistungsmissbrauch gibt darf das Jobcenter Außendienstmitarbeiter des Jobcenters zum Hausbesuch schicken. Sie müssen natürlich die Mitarbeiter nicht in ihre Wohnung lassen. Wenn das Jobcenter den Sachverhalt aber nicht klähren kann weil sie die Mitarbeiter nicht in ihre Wohnung lassen, dann müssen sie beweisen das eben der Vorwurf von Leistungsmissbrauch nicht richtig ist. Dann dürfen Jobcenter Leistungen einstellen solange wie der Vorwuf nicht geklärt ist. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher kenne ich mich aus.